angenommen jemand ist auf einer party und dort macht ein betrunkener seine camera (ca 1 jahr alt, wert 400euro) nass und sie geht kaputt.
er sagt er hat keine haftpflichtversicherung, und der geschädigte verfügt nicht mehr über die rechnung für die camera.
wer zahlt den schaden?
kann der geschädigte sein geld einklagen?
würde der wert der camera dann geschätzt werden?
und was müsste der geschädigte konkret tun, wenn der „täter“ es einfach seiner versicherung nicht meldet?
also, rein theoretisch…
gruß
und was müsste der geschädigte konkret tun, wenn der „täter“ es einfach seiner versicherung nicht meldet?
also, rein theoretisch…
Das kann doch dem Geschädigten völlig egal sein. Er hat einen Anspruch gegenüber dem Schädiger und ob der eine Haftpflichtversicherung abschlossen hat oder ihr gegenüber Ansprüche geltend macht, ist für den Geschädigten insofern völlig unerheblich.