Campingplatz wird nicht als Wohnsitz angesehen

Guten Tag zusammen,

meine Schwester ist vor einiger Zeit auf einen Campingplatz an der See gezogen. Sie wohnt alleine und hat nur diesen einen Wohnsitz. Zusätzlich hat sie ein Postfach. Die Adresse war bis jetzt gemeldet. Vor einigen Wochen war nun die Polizei auf dem besagten Campingplatz, da ein „Blitzerfoto“ über den Postweg nicht zum Postfach kam. Letzte Woche sagte die Campingplatzleiterin nun, dass meine Schwester zwar auf dem Platz ganzjährig wohnen kann, sie aber eine neue Meldeadresse benötigt, damit solche Zwischenfälle nicht mehr vor kommen.
Sie fragte mich, ob sie sich bei mir melden darf, nur für die Post usw und sie weiterhin auf dem Platz lebt. Ist dies verboten? Was könnte im schlimmsten fall passieren? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Obdachlose haben auch keinen festen Wohnsitz und melden sich deshalb regelmäßig auf der Behörde oder sehr ich das falsch? Irgendeine Möglichkeit muss es doch geben?!

Vielen dank schonmal

Grüße aus dem Norden

Hallochen, ich denke es gibt bei der Anmeldung keine Schwirigkeiten. Das wäre dann aber doch ein Zweitwohnsitz
und der zieht z.B. GEZ Gebühren nach
sich. Ich muss für mein Wochenend-
grundstück die GEZ Gebühren bezahlen
weil das als Zweitwohnsitz angemeldet werden musste.
Mehr kann ich auch nicht sagen.
Viele Grüße Schneckemutti