Das behaupten zumindest die Macher
des „Kini“-Musicals „Ludwig
II.“ Biergartentauglich wäre der einschlägige
Song allemal: „Cannabis, Kanapee,
dea’ma nix, dram’ ma schee.“
Das Suffix „-ma“ spricht aber nicht für einen Imperativ. Es dürfte ein „Adhortativ“ sein, den es im deutschen Sprachraum nur im Bairischen als eigene Verbform in 1. Pers. Plur. gibt „lasst uns …“
Also „lasst uns nichts tun, lasst uns schön träumen“
In der Standardsprache wird der Adhortativ getrennt geschrieben und ohne suffigierte Form von „wir“ („Tun wir nichts!“). Wobei das Verb im (allerdings nicht erkennbaren) Konjunktiv steht. Alternativ - und eher üblich - ist der Imperativ2. Pers. Sing. oder Plur. mit „lassen“ („lass uns …“, „lasst uns …“)
Im Rheinischen gibt es allerdings ebenfalls den Adhortativ mit suffigiertem „-mer“ (= „wir“). in 1. Pers. Plur.: .
donnemer nix!
dröhmemer schöön!
Die Suffixform gibt es dann ebenso auch mit dem Imperativ von „lassen“:
lammer nixdonn!
lammer dröhme
wobei „lammer“ kontrahiert aus „lassemer“