Cannabisbesitz: Hat der Wert 0,5g irgendeine Bedeutung in Bezug auf staatliche Verfolgungs- / Bestrafungsmöglichkeiten ?

Liebe Gemeinde, erstmals muss ich auch mal was wissen jetzt und hole dafür etwas aus:

Einer Polizeikontrolle vor einigen Wochen ist der Verlust einer gering(s)ten Menge Gras verschuldet.
Als Feierabendtopf vom Kollege zugesteckt bekommen hätte ich garnicht den Gedanken gehabt diesem Bisschen überhaupt ein Gewicht zuzuordnen, lassts vielleicht so um ein zehntel Gramm gewesen sein. Das habe ich bei der Kontrolle dann also direkt ausgehändigt, vermeintlich wissend dass es zum Verfahren komme, welches, durch Geringfügigkeit begründet, eingestellt werde.

Nach einiger Zeit die Überraschung in Form zweier Schreiben;
Die „Untersuchung“ habe 0,51 Gramm netto Marihuana ergeben, für die ich mich verantworten soll, meine 'Äußerung möchte auch bitte insbesondere auf 11(!) Fragen antworten, u.a. „Sind sie Drogenabhängig“ „von wem kaufen…“ „wie finanzieren sie…“ und „Sind sie mit der Sicherstellung (…) einverstanden?“, was ich denen ja längst unterschrieben hatte…

Bis dahin kann ich das ja nur belächeln, die Botschaft des zweiten Briefs allerdings hat mich schockiert! Als „potentieller Straftäter“ sei es unabdingbar mich in der „Verbrecherkartei“ zu registrieren, also Fingerabdrücke und der ganze Spaß, incl. Androhung von Erzwingungshaft usw…

Dieser Zusammenhang wirft in mir jetzt natürlich die Frage auf ob man den Topf deswegen auf über 1/2 g aufrundet (und zwar auffällig „exakt“ darüber mit 0,51g) um diese ED-Behandlung rechtfertigen zu können. Mir ist nichts bekannt dass ein halbes Gramm Gras irgendeinen Schwellwert darstellt, euch vielleicht?
Und Danke dass du dieser abstoßend wirkenden Länge dieser Frage getrotzt und bis hier gelesen hast!

Viele Grüße, der Al

Die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Grenzwerte für die Mengen an Haschisch/Marijuana festgelegt, das ist nicht für die ganze BRD einheitlich. Ich fürchte, es war ein Fehler, es ungefragt freiwillig auszuhändigen. Das ist für einen kleinen Bürger gefährlicher als wenn du Minister bist und 400 Millionen € veruntreust.

Ich habe fast das gleiche problem.nur War es bei mir ein Gramm. Darauf hin habe etwas rechagiert.laut btmg kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absehen, wenn die Straftat zu geringfügig ist, kein öffentliches Interesse besteht. Oder der Täter nachweisen kann das er das cannabis legendlich zum Eigenbedarf erwirbt oder bestitzt. Btmg Paragraph 31a
Es spielt allerdings eine rolle, ob der jenege schon mal polizeilich wegen Betäubungsmittel aufgefallen ist.
Es ist natürlich wichtig in welcher hinsicht.
Sollte das nicht der Fall nicht sein besteht die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens
Bin auch gespannt was bei mir deswegen rauskommt. Aber bei beim spielen noch andere Faktoren eine rolle.kann dir ja dann schreiben, was bei mir rausgekommen ist

Mfg käsejogi