Hallo Experten,
ich habe mal eine allgemeine Frage zur sogenannten „Car allowance“, sprich der betrieblichen Nutzung eines privaten Kfz.
Gezahlt wird hierbei meines Wissens nach ein fester Betrag X, welcher (wahrscheinlich?) versteuert werden muss zzgl. einer Kilometerpauschale, die wohl bis zu einem max. Betrag steuerfrei ausgezahlt werden darf.
Kann mir jemand sagen, wie so etwas in der Praxis aussieht? Können dann Inspektionen, Reparaturen, Kfz Steuer und -Versicherung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
Würde mich freuen, wenn mir jemand eine Idee geben könnte wie so etwas „funktioniert“ und was es dabei zu beachten gilt.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß,
Hauserbub
hi,
dann durchsuche mal erst das arciv nach „1% methode“ oder „private kfz-nutzung“. hierzu stehen ständig fragen im forum. ein kompletter aufsatz zum thema dürfte jedem nutzer hier schwer fallen…
mfg vom
showbee
Hallo Showbee,
vielen Dank erstmal für die Antwort, aber das ist leider nicht das wonach ich gefragt hatte.
Die Anwendung der von Dir erwähnten „1% Methode“ findet bei der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeuges statt - bei mir ist ja eigentlich der umgekehrte Fall relevant: Ein privates Fahrzeug wird dauerhaft für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt und hierfür wird vom AG an den AN a) ein monatlicher Pauschalpreis und b) eine Kilometerpauschale für tatsächlich angefallene Fahrten gezahlt.
Mir ging es nun hauptsächlich darum zu erfahren wie der monatliche Fixbetrag besteuert wird und wie eventuell mit der Steuererklärung die tatsächlich entstandenen Kosten, wie eben Inspektion und der gleichen, gegen gerechnet werden können.
Gruß,
Hauserbub
Hallo Experten,
ich habe mal eine allgemeine Frage zur sogenannten „Car
allowance“, sprich der betrieblichen Nutzung eines privaten
Kfz.
Gezahlt wird hierbei meines Wissens nach ein fester Betrag X,
welcher (wahrscheinlich?) versteuert werden muss zzgl. einer
Kilometerpauschale, die wohl bis zu einem max. Betrag
steuerfrei ausgezahlt werden darf.
Kann mir jemand sagen, wie so etwas in der Praxis aussieht?
Können dann Inspektionen, Reparaturen, Kfz Steuer und
-Versicherung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht
werden?
Vorab: im deutschen Steuerrecht sind „anglismen“ nicht üblich. Deshalb ist unklar, worauf die Frage zielt ?
Wer „bewilligt“ wem die betriebliche Nutzung wessen Privatauto ???
Geht es um selbständige und nichtselbständige Tätigkeiten ? Arbeitnehmer - Unternehmer. Wenn das klar ist, können wir weitermachen.
florian
Hallo Florian,
bin auf Deiner Seite: Ich vermeide Anglizismen wo es nur eben geht - in diesem Falle fehlen mir allerdings die „deutschen Worte“ dafür.
Diese „Car allowance“ ist in amerikanischen Unternehmen recht häufig anzutreffen und unterliegt dort auch einem niedrigeren Steuersatz.
Nun möchte ein US Unternehmen eben diese Verfahrensweise auch in Deutschland einsetzen.
Es geht hierbei um vom AG veranlasste Fahrten, die der AN in seinem privaten Kfz durchzuführen hat (dies in einem Angestelltenverhältnis, sprich nicht-selbstständige Tätigkeit).
Gruß und danke im Voraus,
Hauserbub
hi,
siehste… deine formulierung brachte nicht nur mir probleme:
-
der arbeitgeber kann pauschal 30ct / gefahrenen km an den arbeitnehmer zahlen, wenn dieser mit dem privat-kfz nachweislich dienstlich gefahren ist
-
der arbeitnehmer kann auch höhere kosten / km nachweisen und diese erstattet bekommen. dazu muss er alle kosten sammeln und seinen persönlichen km-satz ermitteln. dürfte i.d.R. nicht sinnvoll sein, da zu arbeitsaufwendig
-
wenn der arbeitgeber nun pauschal bezahlt, dann ist die rechnung wie folgt (bsp.)
der angestellte fährt 1000km dienstlich im monat, es ist eine kostenübernahme von 15ct / km + pauschal 100,- EUR vereinbart.
er erhält also:
0,15 x 1000 = 150,- + 100,- = 250,-
daraus folgt: werbungskosten des arbeitnehmer sind nur noch:
0,30 x 1000 = 300 - 250 = 50,-
zahlt der AG allerdings 50ct / km und 50,- EUR pauschal:
0,50 x 1000 = 500 + 50 = 550,-
werbungskostenmax = 300,-
—> daraus folgt: 250,- sind als steuerpflichter arbeitslohn zu qualifizieren, der rest als steuerfreier werbungskostenersatz.
ggf. sollte ein steuerberater die günstigste variante durchrechnen, da es sehr unterschiedlich ist und vom gehalt der arbeitnehmer abhängt etc…
mfg vom
showbee
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nachtrag
- Für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Heimfahrten bei
doppelter Haushaltführung und Einsatzwechseltätigkeit können
teilweise steuerfreie oder pauschalbesteuerte
Arbeitgeberzuschüsse bezahlt werden.
hi florian,
m.E. für fahrten wohnung/arbeit ab 2004 nur noch pauschalbesteuert, oder?
habe gerade kein gesetz dabei…
mfg vom
showbee
Die Anwendung der von Dir erwähnten „1% Methode“ findet bei
der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeuges statt - bei mir
ist ja eigentlich der umgekehrte Fall relevant: Ein privates
Fahrzeug wird dauerhaft für betrieblich veranlasste Fahrten
genutzt und hierfür wird vom AG an den AN a) ein monatlicher
Pauschalpreis und b) eine Kilometerpauschale für tatsächlich
angefallene Fahrten gezahlt.
Mir ging es nun hauptsächlich darum zu erfahren wie der
monatliche Fixbetrag besteuert wird und wie eventuell mit der
Steuererklärung die tatsächlich entstandenen Kosten, wie eben
Inspektion und der gleichen, gegen gerechnet werden können.
Der monatliche Fixbetrag (of genannt „Mobilitätspauschale“ oder ähnlich lautend) wird wie normales Gehalt versteuert. Das Bruttogehalt erhöht sich also einfach um diese Summe. Fertig.
Die vom Arbeitgeber gezahlten 30 Cent pro gefahrenem Kilometer decken alle Kosten ab. Ein nochmalige Anrechnung der Kosten, z.B. als Werbungskosten, ist folglich nicht möglich.
Natürlich können weiterhin zusätzlich die Werbungskosten für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte geltend gemacht werden.
Viele Grüße
Jens