Car Sharing beruflich nutzen

Liebe Steuermänner und -frauen,

angenommen, ein Freiberufler verzichtet auf das eigene Auto und greift bei Bedarf (beruflich und privat) auf ein Fahrzeug von Car Sharing zurück. Zu welchem Prozentsatz ist die Monatsgrundgebühr steuerlich absetzbar?

Die Fahrten (mit Uhrzeit und Kilometerleistung) werden bei Car Sharing einzeln ausgewiesen, doch die berufliche Veranlassung ist schwer nachzuweisen. Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn die betreffende Person abends in einen Elektronikmarkt fährt, um einen Computer o.ä. auszusuchen?

Hallo Florhof,

angenommen, ein Freiberufler verzichtet auf das eigene Auto
und greift bei Bedarf (beruflich und privat) auf ein Fahrzeug
von Car Sharing zurück. Zu welchem Prozentsatz ist die
Monatsgrundgebühr steuerlich absetzbar?
Die Fahrten (mit Uhrzeit und Kilometerleistung) werden bei Car
Sharing einzeln ausgewiesen, doch die berufliche Veranlassung
ist schwer nachzuweisen. Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn
die betreffende Person abends in einen Elektronikmarkt fährt,
um einen Computer o.ä. auszusuchen?

Ich würde empfehlen genaue Aufzeichnungen über die Fahrten mit dem Auto zu führen. Wenn das Auto dann zurück gegeben wird, läßt sich aufgrund der Aufzeichnungen leicht ausrechnen wie hoch die betriebliche Nutzung und wie hoch die private Nutzung war.
Bei der Fahrt in den Elektronikmarkt kommt es auf die Veranlassung an. Wird dort ein betrieblicher Gegenstand gekauft oder sogar blos angeguckt, dann ist diese Fahrt betrieblich. Wird beim Elektronikmarkt eine neue Waschmaschine für zuhause gekauft ist diese Fahrt privat veranlasst.

Sonnige Grüße von Soni