Es geht ja nicht um die Ehefrau. Es geht um das Verhalten der Pflegerin. Wenn das Schule macht, kann man ja als Ehefrau keinen Pflegedienst mit weiblichen Kräften mehr ins Haus lassen. Hier wurde speziell ein katholischer Dienst mit der Pflege beauftragt.
wohl wahr!
Die Frage ist weniger, ob wir das Verhalten der kirchlichen Einrichtung verurteilen oder unterstützen, sondern eher: wie wird sich die Caritas, bzw. Malteser Hilfsdienst wohl verhalten.
Wer kann dazu etwas beitragen?
Schon mal auf die Idee gekommen, dass das BetrVG und das PersVG ebenjene Ausnahmen sein könnten? Vor allen Dingen in Anbetracht der Tatsache, dass das Arbeitsrecht in Deutschland sich in wesentlich mehr Gesetzbüchern findet.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass das BetrVG und das
PersVG ebenjene Ausnahmen sein könnten? Vor allen Dingen in
Anbetracht der Tatsache, dass das Arbeitsrecht in Deutschland
sich in wesentlich mehr Gesetzbüchern findet.
schon mal auf die idee gekommen, dass grundsätzlich alle gesetze weltweit auf den 10 geboten beruhen, von ausnahmen abgesehen?
natürlich kann man darüber diskutieren, ob BetrVG, PersVG, AGG, tarifverträge, religionsfreiheit und pflicht zur moral nur ein paar ausnahmen sind oder vielleicht doch wesentliche kernpunkte. aber irgendwann wird es vielleicht auch sinnfrei, in diesem zusammenhang von ‚grundsätzlich‘ zu sprechen.
erst recht dann, wenn eine ebenjener ausnahmen ausgerechnet die fragestellung betrifft.
natürlich kann man darüber diskutieren, ob BetrVG, PersVG,
AGG, tarifverträge, religionsfreiheit und pflicht zur moral
nur ein paar ausnahmen sind oder vielleicht doch wesentliche
kernpunkte.
Worüber man zumindest nicht diskutieren kann, ist dass es in kirchlichen Einrichtungen Traifverträge gibt und die Religionsfreiheit mit dem Arbeitsrechts absolut nichts zu tun hat. Ein Gesetz über die Pflicht zur Moral ist mir grundsätzlich nicht bekannt. Zumindest im Arbeitsrecht gibt es so etwas nicht.
aber irgendwann wird es vielleicht auch sinnfrei,
Sinnfrei ist es vor allen Dingen arbeitsrechtlich Gesetze wie das BGB, das TzBfG, das BUrlG, das ArbZG oder etliche andere, die für jeden AG gelten, einfach auszublenden.
in diesem zusammenhang von ‚grundsätzlich‘ zu sprechen.
Eben nicht.
erst recht dann, wenn eine ebenjener ausnahmen ausgerechnet
die fragestellung betrifft.
Ich habe deine unsinnige Aussage „Das ist falsch“ bemängelt.