Caritas-Mitarbeiterin hat durch Beziehung mit verheirateten Mann dessen Ehe zerstört

Geschiedene Frau arbeitet beim Malteser Hilfsdienst (Caritas) als Plegekraft und pflegt eine ältere Patientin.

Mit ihrem verheirateten Sohn hat sie ein sexuelles Verhältnis begonnen. Die Ehefrau dieses Mannes will die Pflegerin nun bei ihrem Arbeitgeber anschwärzen, weil die Ehe zerstört wird. Bekommt die Pflegerin dann die Kündigung?

Der verheirateten Sohn will sich demnächst scheiden lassen, um mit der Pflegerin aus der Affäre eine Partnerschaft zu machen.

Nun, das ist bei kirchlichen Arbeitgebern zwar immer ein gewisses Glücksspiel, aber im allgemeinen geht so etwas den Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an und interessiert ihn auch entsprechend.

Wenn eine Plegerin mit einem verheirateten Angehörigen rummacht und dadurch eine christliche Ehe zerstört , ist das kein Küdigungsgrund für die kath. Kirche? Allein die Tatsache, wenn Sie Ihn nach der folgenden Scheidung heiratet, kann doch schon eine Kündigung nach sich ziehen, soweit ich gelesenhabe.

Im Prinzip ist das so, wird aber in der Praxis nur auf die verkündungsnahen Tätigkeiten angewandt. Zu diesen gehören Pflegetätigkeiten schlicht nicht. Selbst die Kündigung eines Arztes in einem entsprechenden Krankenhaus musste zurückgenommen werden.

Das ist auch gut so. Denn das Verhalten der katholischen Kirche stellt ohnehin einen Bruch des Grundgesetzes dar. Es ist gut, dass wir in einer Zeit leben, in der man sich auch neu verlieben darf und nicht für alle Zeit an jemanden gebunden ist, den man, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr liebt.

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Hallo!

Wenn eine Plegerin mit einem verheirateten Angehörigen
rummacht und dadurch eine christliche Ehe zerstört…

Die Überschrift, wonach die Caritas-Mitarbeiterin eine Ehe zerstört, geht am Sachverhalt vorbei. Oder wurde der verheiratete Mann mit Gewalt zum Fremdgehen gezwungen? Und warum ließ er sich auf eine andere Frau ein? War womöglich die bestehende Ehe nicht so toll? Die Beteiligten sind befangen und ein Außenstehender kann sich kein vollständiges Bild machen. Beteiligt und verantwortlich für das Scheitern der Ehe sind in erster Linie die Eheleute und wenn überhaupt erst nachrangig die Caritas-Mitarbeiterin, der die Rolle als Sündenbock zugewiesen wird.

… ist das kein Küdigungsgrund für die kath. Kirche?

Im Arbeitsrecht, soweit es im BGB verankert ist, spielt es keine Rolle, wer mit wem ins Bett geht. Trotz angeblicher Trennung von Staat und Kirche wird den Arbeitgebern der organisierten Spiritualität immer noch und seltsamerweise ein Sonderstatus zugebilligt. Ob der kirchliche Arbeitgeber tätig wird und das Privatleben seiner Mitarbeiter sanktioniert, ist davon abhängig, wie verbissen-verbohrt und unzeitgemäß die jeweiligen Vorgesetzten mit dem Vorgang umgehen, ob sie sich damit überhaupt beschäftigen wollen oder ob sie vielleicht selbst im Glashaus sitzen und privat das eine oder andere nicht so ganz kirchenkonforme Techtelmechtel laufen haben.

Für die bisherige Ehefrau: Es ist keine gute Idee, den Hebel zur Rettung der Ehe über Sanktionen durch den kirchlichen Arbeitgeber ansetzen zu wollen. Wohin auch immer solcher Versuch führt, jedenfalls nicht zur lebenswerten ehelichen Partnerschaft. Vermutlich wird es aber eher um verletzte Gefühle, Rache o. ä. gehen. Sollte sich die Betroffene verkneifen, damit mit der Ehe nicht auch noch die gegenseitige Achtung den Bach herunter geht.

Gruß
Wolfgang

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Das ist auch gut so. Denn das Verhalten der katholischen
Kirche stellt ohnehin einen Bruch des Grundgesetzes dar.

Das Grundgesetz nimmt nicht die katholische Kirche in die Pflicht, sondern den weltlichen Staat.

Es
ist gut, dass wir in einer Zeit leben, in der man sich auch
neu verlieben darf und nicht für alle Zeit an jemanden
gebunden ist, den man, aus welchen Gründen auch immer, nicht
mehr liebt.

Es ist aber auch gut, dass die Kirchen soziale Dienstleistungen übernehmen, die der Staat allein zu leisten gar nicht in der Lage wäre. Um dieses unverzichtbaren Beitrags zum sozialen Frieden willen gewährt man den Kirchen einige Privilegien.

Übrigens sind Kirchen nicht die einzigen Institutionen, die den Bestand eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem bestimmten weltanschaulichen Bekenntnis (und entsprechendem Verhalten) verbinden dürfen. Die Parteien - und letztlich auch der Staat selbst mit seiner staatstreuen Beamtenschaft - gehören ebenfalls dazu.

s.

Im Prinzip ist das so, wird aber in der Praxis nur auf die
verkündungsnahen Tätigkeiten angewandt. Zu diesen gehören
Pflegetätigkeiten schlicht nicht. Selbst die Kündigung eines
Arztes in einem entsprechenden Krankenhaus musste
zurückgenommen werden.

Sorry. Aber das ist nicht richtig. Grundsätzlich unterliegen Arbeitsverhältnisse der Kirchen nicht dem „üblichen“ Arbeitsrecht.

Das ist auch gut so. Denn das Verhalten der katholischen
Kirche stellt ohnehin einen Bruch des Grundgesetzes dar. Es
ist gut, dass wir in einer Zeit leben, in der man sich auch
neu verlieben darf und nicht für alle Zeit an jemanden
gebunden ist, den man, aus welchen Gründen auch immer, nicht
mehr liebt.

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, wo Ehebruch (z.B. bei einer „Kindergärtnerin“) im Sinne der Katholischen Kirche, also durch das Eingehen einer Partnerschaft nach einer Scheidung (durch ein Amtsgericht - nicht durch den Papst) zu einer wirksamen Kündigung führte.

Deine Ansprüche an eine moderne Gesellschaft in allen Ehren. Leider sieht die Realität in Deutschland ganz anders aus. Also nix mit nur bei „verkündungsnahen Tätigkeiten“.

Das Grundgesetz nimmt nicht die katholische Kirche in die
Pflicht, sondern den weltlichen Staat.

Gut dann nennen wir es die allgmeine Erklärung der Menschenrechte. Ich denke, dass eine Organisation, die sich über diese hinweg setzt durchaus kritisiert werden darf.

Es ist aber auch gut, dass die Kirchen soziale
Dienstleistungen übernehmen, die der Staat allein zu leisten
gar nicht in der Lage wäre. Um dieses unverzichtbaren Beitrags
zum sozialen Frieden willen gewährt man den Kirchen einige
Privilegien.

98% der Kosten dieser sozialen Dienstleistungen erbringt allerdings der Staat. Den Rest tragen die Beitragszahler.

Sorry. Aber das ist nicht richtig. Grundsätzlich unterliegen
Arbeitsverhältnisse der Kirchen nicht dem „üblichen“
Arbeitsrecht.

Von ‚grundsätzlich‘ kann gar keine Rede sein. Grundsätzlich unterliegt die Kirche dem gleichen Arbeitsrecht wie alle anderen. Aber es werden Ausnahmen gemacht.

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, wo Ehebruch (z.B. bei einer
„Kindergärtnerin“) im Sinne der Katholischen Kirche, also
durch das Eingehen einer Partnerschaft nach einer Scheidung
(durch ein Amtsgericht - nicht durch den Papst) zu einer
wirksamen Kündigung führte.

Deine Ansprüche an eine moderne Gesellschaft in allen Ehren.
Leider sieht die Realität in Deutschland ganz anders aus. Also
nix mit nur bei „verkündungsnahen Tätigkeiten“.

Gut. Mir sind nur wenige Fälle bekannt, wo so eine Kündigung ausgesprochen wurde und allen diesen Fällen musste die Kündigung zurückgezogen werden. Die Begründung war jedes Mal die Sache mit der Verkündungsnähe.

98% der Kosten dieser sozialen Dienstleistungen erbringt
allerdings der Staat. Den Rest tragen die Beitragszahler.

Wobei der Staat bei den Kirchen noch eine Menge Leistungen mitbezahlt, z. B. Bischöfe, die mit sozialen Leistungen nichts oder nur sehr entfernt zu tun haben.

Hallo,

auch wenn es gerne mal mit gewissem tendenziellen Hintergrund ausgeblendet wird, sind die Kirchen bei Weitem nicht die einzigen „Tendenzbetriebe“, die von ihren Mitarbeitern eine Identifikation mit ihren eigenen Zielen, Weltanschauungen, … verlangen dürfen.

Jeder, der einen Arbeitsvertrag mit einem Tendenzbetrieb schließt, weiß (oder sollte es wissen/hätte sich vorher ausreichend damit beschäftigen müssen), dass dieser besonderen Anforderungen unterliegt. Niemand unterliegt da einem Kontrahierungszwang. In der Bundesgeschäftsstelle der CDU zu arbeiten, und gleichzeitig vom SPD-Wahlplakat zu lächeln, passt nun mal nicht zusammen. Beim DGB zu arbeiten, und mit Parolen auffallen, die sich gegen erklärte Ziele des Ladens wenden, geht auch nicht, …

Wie weit die Sache im Einzelfall gehen kann und darf, steht auf einem ganz anderen Blatt, und wird ja von den Arbeitsgerichten regelmäßig überprüft. Die grundsätzliche Garantie, dass Tendenzbetriebe eine gewisse Identifikation ihrer Mitarbeiter verlangen dürfen zur Diskussion zu stellen, finde ich hingegen höchst befremdlich.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

ok - mal angenommen, diese Caritas-Mitarbeiterin hat was mit einem Angehörigen eines zu pflegenden Patienten angefangen. Dieser Angehörige ist verheiratet, seine Ehe geht deswegen in die Brücke. Die Frage war jetzt, ob dieser Mitarbeiterin durch den Dienstherren gekündigt werden kann auf Grundlage dieser Beziehung.

Ich gehe davon aus - es kann. Da es nicht professionell ist, sich mit zu pflegenden Menschen bzw. deren Angehörigen einzulassen.

Was mich aber noch mehr an dieser Frage beschäftigt ist, wie weit es um die Ehe des Angehörigen bestellt war, wenn dieser eine außereheliche Affäre anfängt. Wenn die Caritas-Mitarbeiterin gekündigt wird, ist dann wieder Friede-Freude-Eierkuchen zwischen dem Angehörigen und seiner Frau? Oder war die Ehe eh schon am Ende und bekommt durch diese Affäre jetzt den Gnadenstoß?

Dann wäre die Frage, ob man die Caritas-Mitarbeiterin nicht weiter ihren Job machen lässt, so denn sie diesen fachlich gut macht.

Micha

Von ‚grundsätzlich‘ kann gar keine Rede sein. Grundsätzlich
unterliegt die Kirche dem gleichen Arbeitsrecht wie alle
anderen. Aber es werden Ausnahmen gemacht.

das ist falsch. lies http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirche… und folge den dort genannten links. zitat: „Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze wird durch Regelungen in diesen Gesetzen unter anderem „für die Kirchen und ihre caritativen oder erzieherischen Einrichtungen“ ausgeschlossen.“

Beruht diese Einschätzung auf der Annahme, dass es der Staat ist, der den Kirchen ja rein kulanzhalber die eingezogene Kirchensteuer weiterreicht?

s.

Mit ihrem verheirateten Sohn hat sie ein sexuelles Verhältnis
Die Ehefrau dieses Mannes will die Pflegerin nun bei
ihrem Arbeitgeber anschwärzen, weil die Ehe zerstört wird.

Die Ehefrau scheint Ursache und Wirkung zu verwechseln.

Gruß,
Steve

Sicherlich nicht.

Der Staat behält einen Teil der Kirchensteuer ein, dieser beläuft sich aber auf nur auf ca. 3% des Gesamtaufkommens. Das entspricht also weniger als 300 Millionen € pro Jahr.

Das deckt nichtmal einen Bruchteil der Ausgaben, die der Staat für die Kirchen tätigt.

Sorry. Aber das ist nicht richtig. Grundsätzlich unterliegen
Arbeitsverhältnisse der Kirchen nicht dem „üblichen“
Arbeitsrecht.

Von ‚grundsätzlich‘ kann gar keine Rede sein. Grundsätzlich
unterliegt die Kirche dem gleichen Arbeitsrecht wie alle
anderen. Aber es werden Ausnahmen gemacht.

Ich würde schon von einer Grundsätzlichkeit sprechen, denn sie können ihr „eigenes Arbeitsrecht“ erlassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirche…

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wobei die 3% auch nur für den einzug der kirchsteuer sind.
die ganze zahlensverpflichtungen kommen übringens aus verträgen, die sogar eine kündigungsmöglichkeit haben. der staat müsste die einfach nur nutzen…
wobei kirchliche träger auch staatsaufgaben wahr nehmen, da sollte man dann auch direkt einen schlussstrich ziehen und diese aufgaben an den staat zurück geben, ne saubere trennung halt

Die Ehe war nach innen, wie nach aussen tadellos. Nach über 20 Jahren Alltag. Hat die Pflegerin im ambulanten Pflegedienst bei der Ausübung ihrer pflegenden Tätigkeit an seiner alten Mutter kennengelernt und hofiert. Sie war auch in einer langjährigen Partnerschaft, hat sich aber von den Avancen einfangen lassen. Jetzt haben sich beide ineinander verliebt und er will sich scheiden lassen.

Die Ehe war nach innen, wie nach aussen tadellos.

wie tadellos sie war sieht man ja daran, daß er der Pflegerin Avancen gemacht hat und beide sich daraufhin von den jeweiligen Partnern getrennt haben…
http://de.wikipedia.org/wiki/Contradictio_in_adiecto