Hallo,
auch wenn es gerne mal mit gewissem tendenziellen Hintergrund ausgeblendet wird, sind die Kirchen bei Weitem nicht die einzigen „Tendenzbetriebe“, die von ihren Mitarbeitern eine Identifikation mit ihren eigenen Zielen, Weltanschauungen, … verlangen dürfen.
Jeder, der einen Arbeitsvertrag mit einem Tendenzbetrieb schließt, weiß (oder sollte es wissen/hätte sich vorher ausreichend damit beschäftigen müssen), dass dieser besonderen Anforderungen unterliegt. Niemand unterliegt da einem Kontrahierungszwang. In der Bundesgeschäftsstelle der CDU zu arbeiten, und gleichzeitig vom SPD-Wahlplakat zu lächeln, passt nun mal nicht zusammen. Beim DGB zu arbeiten, und mit Parolen auffallen, die sich gegen erklärte Ziele des Ladens wenden, geht auch nicht, …
Wie weit die Sache im Einzelfall gehen kann und darf, steht auf einem ganz anderen Blatt, und wird ja von den Arbeitsgerichten regelmäßig überprüft. Die grundsätzliche Garantie, dass Tendenzbetriebe eine gewisse Identifikation ihrer Mitarbeiter verlangen dürfen zur Diskussion zu stellen, finde ich hingegen höchst befremdlich.
Gruß vom Wiz