es gibt so ein Problem, hier eine wirkliche Entscheidung zu finden. Überall steht, dass die Errichtung eines Carports in Brandenburg antragsfrei ist. Meist wird trotzdem auf die BauO etc verwiesen.
Es geht um ein Grundstück, erschlossen, vollkommen unbebaut und dort soll nun -im Abstand von 2m zum Nachbarn - ein Carport errichtet werden.
Muss dass bei den Ämtern angezeigt und wenn ja, was?
Von daher ist es immer ein guter Weg mit einer Skizze und vielleicht einer Katalogseite des Carports im kommunalen Bauamt einmal höflich guten Tag zu sagen und zu fragen was denn bei der Errichtung eines solchen Carports zu beachten sei.
Sollten hier wünsche nach allem möglichen wie einem päpstlichen Prüfsiegel und einer Baugenehmigung des Bundespräsidenten genannt werden, dann gerne wieder hier posten
Das bedeutet, dass man den Bau des Carports weder beantragen noch genehmigen lassen muss - ABER man muss sich trotzdem an alle baurechtlichen Vorschriften aus örtlichem Bebauungsplan, Landesbauordnung etc. halten.
Daher wäre eine anfrage beim örtlichen Bauamt trotzdem nützlich.
Gruß florestino
da es eigentlich in allen Bundesländern durchaus Ausnahmen von einer grundsätzlichen Antragsfreiheit gibt, ist es immer dringend anzuraten, doch mit dem Bauamt über das konkrete Vorhaben zu sprechen, und sich die Antragsfreiheit bestätigen zu lassen (so sie denn tatsächlich gegeben ist). Oft hängt die am Bestehen eines Bebauungsplans, gilt nur bis zu einer gewissen Größe und Art des Carports, … Abgesehen davon können örtliche Gestaltungssatzungen zu berücksichtigen sein, … Das klärt man alles besser vorher.