Wir mieten schon seit Jahren unseren Carport bei unseren Vermieter, bislang alles gut gegangen. Heute lag ein Brief in unserem Briefkasten, dass wir bitte nichts im Carport lagern dürfen, wir haben da paar kaputte Lampen, die wir entsorgen wollen aber noch nicht dazu gekommen sind. Nun fordert die Vermieterin, dass wir keinen Müll im Carport haben dürfen und es schnell möglichst entsorgen müssen! Darf Sie das??? Schließlich ist das unser Carport und wir bezahlen jeden Monat Geld dafür. Das ist doch unsere Sache, was bei uns im Carport steht. Und dann schnüffelt Sie da noch rum! Das ist eine Frechheit!!! Was ist nun Richtig??? Dürfen wir im Carport Sachen lagern, die auch Müll sein können??? Auf eine Antwort würden wir uns sehr freuen!!! Achso, noch was dazu: Im Mietvertrag steht nichts über Carport Rechte.
Eine Frechheit stellt die Zweckentfremdung eines Carports dar, nicht jedoch die berechtigte Aufforderung des Vermieters eine solche mißbräuchliche Nutzung des Carports zu unterlassen und dort nur ein Fahrzeug in der Weise einzustellen, wie dies auch im Mietvertag beschrieben ist!
zu deiner Frage kann ich dir leider keine Antwort geben, mein Spezialgebiet bezieht sich auf die Technik nicht auf Mietrecht, sorry, das ich dir nicht weiter helfen konnte
Hallo,
bitten Sie die Vermieterin schriftlich um Auskunft darüber, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie Ihnen die Lagerung von Gegenständen in dem von Ihnen angemieteten Carport untersagen will. Weisen Sie die Vermieterin auch auf das Hausrecht hin, auch wenn der Carport ihr Eigentum ist, so hat sie ihn vermietet und kein Hausrecht mehr dafür, kurz gesagt, sie hat da auch nicht rumzuschnüffeln.
Aber, Vorsicht! Es kann eine Ortssatzung geben, oft in ländlichen Gegenden, in der es untersagt ist andere Gegenstände als ein Auto im Carport unterzubringen, da es das öffentliche Ortsbild „stört“.
MfG Petra Kunze
Moin,
eine Frechheit kann es auch sein, Müll irgendwo offen längere Zeit zu lagern.
Aus dem Schreiben entnehme ich Folgendes:
Carport ist offen, er steht auf dem Grundstück des Vermieters oder gehört sozsuagen dem Vermieter, also nicht zu der tatsächlich angemieteten Wohnung.
Da Vermieter diesen nicht benötigt, hat er nun in einem getrennt Mietvertrag diesen an den Wohnungsmieter vermietet.
Die Miete eines Carports bzw. das Nutzungsrecht ist nicht mit den Rechten aus einem Wohnmietvertrag zu vergleichen. Es kann auch jederzeit gekündigt werden.
Also würde ich hier mit Widerstand, wenn der Carport gebraucht wird, vorsichtig sein.
Ein Carport ist kein abgeschlossener Raum, also würde der Müll sozusagen einfach auf der Straße bzw. auf dem Grundstück liegen. Das wäre eine „wilde Müllkippe“ mit Dach sozusagen.
Mal abgesehen davon, dass allgemein niemand einfach nur so Müll irgendwo lagern darf, auch wenn er Grundstückseigentümer wäre.
Also wenn da Lampen länger liegen, würde ich sie einfach mal wegräumen, vor allem wenn ich es eh vorhätte.
„schnüffelt Sie da noch rum!“ Dass darf sie nicht. Ihr dürft dort lagern, schliesslich bezahlen sie für das Raum. Es ist nicht zugemüllt und entspricht „menschlichen“ Verhältnißen. +
LG Michail