Hallo Bau-Experten,
ein Carport ist in Baden-Württemberg bis 40 m³ umbauter Raum genehmigungsfrei. Zählt bei der Berechnung des umbauten Raums bei einem Satteldach der Dachüberstand von ca. 25 cm mit?
So wie ich die DIN277 verstehe, wohl nicht, da es sich hierbei um ein Bauteil handelt, das zwar überdeckt, aber nicht in voller Höhe umschlossen ist.
Beim betreffenden Carport sind eine Längs- und eine Querseite geschlossen, die Einfahrt und eine Längsseite sind offen.
Weiß hier jemand etwas genaueres?
Schon jetzt vielen Dank für die Tipps und herzliche Grüße