Carport: umbauter Raum mit oder ohne Dachüberstand

Hallo Bau-Experten,

ein Carport ist in Baden-Württemberg bis 40 m³ umbauter Raum genehmigungsfrei. Zählt bei der Berechnung des umbauten Raums bei einem Satteldach der Dachüberstand von ca. 25 cm mit?
So wie ich die DIN277 verstehe, wohl nicht, da es sich hierbei um ein Bauteil handelt, das zwar überdeckt, aber nicht in voller Höhe umschlossen ist.
Beim betreffenden Carport sind eine Längs- und eine Querseite geschlossen, die Einfahrt und eine Längsseite sind offen.
Weiß hier jemand etwas genaueres?

Schon jetzt vielen Dank für die Tipps und herzliche Grüße

Hallo Venezianer,
das mit dem Überbau ist überall anders geregelt,
bei mir in Brandenburg wird es nicht mit gezählt aber in Berlin wieder doch.
Frage doch einfach bei deinem zuständigen Bauamt nach.

Gruß Klausm1k

Hallo Venezianer,

leider habe ich keine „belastbare“ Information zu diesem Thema - jedoch eine Ahnung:
Da bei Carports hauptsächlich die Überdachung von Relevanz ist, gehe ich mal davon aus, dass die Dachüberstände mit einberechnet werden müssen.
Allerdings sollte das ja nicht allzuviel sein, oder?

Gruß
BE

Hallo,
Sie haben völlig recht, der Dachüberstand zählt nicht zum „Umbauten Raum“.
Gruß aus Westfalen.
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Sehr geehrter Herr Venezianer,
Meines Wissens zählt der Dachüberstand mit. Jedoch erst ab einer, je nach Bundesland, entsprechenden Höhe.
Das ist in der Bauordnung verankert.
Rufen Sie einfach das zuständige Bauamt an.
Die geben sicher gerne Auskunft.-

Hallo,
leider kann ich zu dieser Anfrage mit keinen sinnvollen Informationen beitragen.

Gruss

tut mir leid mit den gegebenheiten in Baden-Württemberg bin ich leider nicht vertaut
sorry und gruß aus niedersachsen