Hallo,
an der Grenze zum Nachbarn dürfen mittlerweile in Hessen bis zu 30 m² ‚Gebäude‘ (Hütten, Carports usw.) ohne Genehmigung erstellt werden.
Meine Frage, wie ist das bei einem Carport, der offen ist oder zum Teil offen ist?
Zählt hier nur der geschlossene Teil, der beispielsweise verkleidet ist, oder spielt es keine Rolle, ob die Seiten offen oder geschlossen sind?
Danke!