Carport und Genehmigung?

Hallo,

an der Grenze zum Nachbarn dürfen mittlerweile in Hessen bis zu 30 m² ‚Gebäude‘ (Hütten, Carports usw.) ohne Genehmigung erstellt werden.

Meine Frage, wie ist das bei einem Carport, der offen ist oder zum Teil offen ist?
Zählt hier nur der geschlossene Teil, der beispielsweise verkleidet ist, oder spielt es keine Rolle, ob die Seiten offen oder geschlossen sind?

Danke!

Hallo Kay-Uwe,
diese Angaben gelten für geschlossene Räume, allerdings ist zusätzlich die Länge der Grenzbebauung (9 m?) zu beachten (auch beim offenen Carport).
Gruß florestino

9 Meter länge ist das maximum?
unabhängig von der höhe?
oder maximal 30 m² und 9 meter länger?

ansonsten ist eine genehmigung möglich?

Hallo Kay Uwe,
ich weiß die genaue Länge der Grenzbebauung für Hessen nicht, du findest sie in der Landesbauordnung. Übrigens auch die Regelungen für die maximale Höhe der Grenzbebauung.
Gruß florestino

Hallo!

http://www.garagen-riese.de/grenzbebauung-garagen_he…

MfG
duck313