es gibt ja offenbar viele Definitonen bzw. Arten des Cash-Flow.
Eine lautet: Jahresüberschuss + Abschreibungen = Cash-Flow.
Warum werden beim Cash-Flow eigentlich die Abschreibungen mit eingerechnet? Weil sie in die Preise einkalkuliert sind und somit zu Mittelzuflüssen aber nicht direkt und sofort zu Augaben führen? Kann man das so sagen?
Ein Satz Satz in meinem Buch lautet: „Der Cash-Flow kann auch als finanzwirtschaftlicher Überschuss bezeichnet werden, der den Teil der Umsatzerlöse angibt, der nicht zur Finanzierung des Aufwandes benötigt wird“. Aber nach obiger Definition enthält der Cashflow doch auf Abschreibungen?
es gibt ja offenbar viele Definitonen bzw. Arten des
Cash-Flow.
Eine lautet: Jahresüberschuss + Abschreibungen = Cash-Flow.
Warum werden beim Cash-Flow eigentlich die Abschreibungen mit
eingerechnet? Weil sie in die Preise einkalkuliert sind und
somit zu Mittelzuflüssen aber nicht direkt und sofort zu
Augaben führen? Kann man das so sagen?
Abschreibungen sind eine reine steuerliche Angelegenheit. Das Geld bleibt real in der Kasse.
Beispiel:
Du kaufst 2005 einen Betonmischer a 3000 EUR, steuerliche Nutzungsdauer sei 3 jahre, d.h. du kannst jedes Jahr 1000 EUR abschreiben. Deine Einnahmen seien 5000 EUR und du hättest weitere Ausgaben von 1000 EUR (jeweils p.a. un netto).
Dein zu versteuerndes Einkommen sieht wie folgt aus:
2005/2006/2007:
5000 EUR Einnahmen
-1000 EUR Ausgaben
-1000 EUR Abschreibung BM
= 3000 EUR zu versteuerndes Einkommen
Dein Cash-flow sieht so ausaus:
2005
5000 EUR Einnahmen
-1000 EUR Ausgaben
-3000 EUR Kaufpreis Betonmischer
= 1000 EUR Cash-Flow
Ein Satz Satz in meinem Buch lautet: „Der Cash-Flow kann auch
als finanzwirtschaftlicher Überschuss bezeichnet werden, der
den Teil der Umsatzerlöse angibt, der nicht zur Finanzierung
des Aufwandes benötigt wird“. Aber nach obiger Definition
enthält der Cashflow doch auf Abschreibungen?
Warum werden beim Cash-Flow eigentlich die Abschreibungen mit
eingerechnet?
weil es sich dabei um eine nicht liquiditätswirksame Aufwandsbuchung handelt. Ähnliche Vorgänge sind Buchungen über die Rückstellungen oder das Eigenkapital. Der Jahresüberschuß beinhaltet diese Positionen, weswegen sie zur Ermittlung des cashflows herausgerechnet werden.
Ein Satz Satz in meinem Buch lautet: „Der Cash-Flow kann auch
als finanzwirtschaftlicher Überschuss bezeichnet werden, der
den Teil der Umsatzerlöse angibt, der nicht zur Finanzierung
des Aufwandes benötigt wird“.
Eine sehr seltsame Definition, die ich noch nie gehört habe.
Aber nach obiger Definition
enthält der Cashflow doch auf Abschreibungen?
Eben nicht. Sie werden auf diese Weise herausgerechnet.
Abschreibungen sind eine reine steuerliche Angelegenheit. Das
Geld bleibt real in der Kasse.
Hallo!
hoppla! Was das für eine Aussage? Abschreiben gehören bspw. auch in einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und sogar in Abschlüsse nach IAS/IFRS oder USGAAP!
Nach alter BWLer Theorie sollten Abschreibungen am besten in die Preise des Kaufmanns einkalkuliert werden um später mit den Mehreinnahmen eine Ersatzbeschaffung zu finanzieren.
Bsp. Kauf Maschine zu EUR 100.000, produziert Waren. Technische Laufdauer der Maschine = 1.000.000 Produkte. Also werden in jedes Produkt 0,10 EUR Abschreibung einkalkuliert. Sofern der Kaufmann den um 10ct erhöhten Preis am Markt durchsetzen kann und zugleich das Geld zurücklegen kann, hat er nach Ablauf der Abschreibungsdauer = Ablauf der Lebenszeit der Maschine das Geld für Ersatzbeschaffung.
Abschreibungen sind der fiktive (das bedeutet hier, der nicht zahlungswirksame) Wert der Abnutzung.
Du kennst das doch. Kauf ein neues Auto, fahr vom Hof un bring es 5 Minuten später zurück. Es hat an Wert verloren. Die Differenz, also der Wertverlust, wird in den betriebswirtschaftlichen Rechnungen als Abschreibung für Abnutzung (AfA) erfasst und AUCH (die AfA kommt nicht aus dem Steurrecht) im Steuerrecht als „Betriebsausgabe“ anerkannt.
Zum Cash Flow (dem Zahlungsstrom) gibt es furchtbar viele Definitionen. In einigen engen Definitionen wird die AfA mangels Zahlungswirksamkeit nicht berücksichtigt. Das bedeutet, sie wird auf den Gewinn (zur Ermittlung des elbigen wurde sie ja abgezogen) wieder draufaddiert. Du betrachtets also quasi nur deine Bank bzw. Kasse.
In etwas weiteren Definitionen (siehe z.B. das Schema des IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer) wird jedoch auch die AfA berücksichtigt.
Mit freundlichem Gruß
Stefan Mayer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Du kennst das doch. Kauf ein neues Auto, fahr vom Hof un bring
es 5 Minuten später zurück. Es hat an Wert verloren. Die
Differenz, also der Wertverlust, wird in den
betriebswirtschaftlichen Rechnungen als Abschreibung für
Abnutzung (AfA)
AfA heißt Absetzung für Abnutzung
Der Begiff AfA erscheint mir in dem Beispiel als falsch.
die AfA kommt nicht aus dem Steurrecht
Woher dann? Handelsrecht?
Zum Cash Flow (dem Zahlungsstrom) gibt es furchtbar viele
Definitionen. In einigen engen Definitionen wird die AfA
nicht berücksichtigt.
Ich kenne keine CF Definition bei der die Abschreibungen nicht wieder hinzugerechnet werden.
AfA = Absetzung für Abnutzung = Abschreibung. AfA heisst die ganze Sache im Steuerrecht (sh. § 7 EStG in der Überschrift) und Abschreibung heisst es im Handelsrecht (sh. § 253 II HGB).
hoppla! Was das für eine Aussage? Abschreiben gehören bspw.
auch in einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und sogar in
Abschlüsse nach IAS/IFRS oder USGAAP!
Du hast recht, dass ich nur einen Ausschnitt erwähnt habe. Allerdings ändert dies nicht an der Tatsache, dass der Cash-Flow (vor Steuern) nix mit der Abschreibung zu tun hat.
Nach alter BWLer Theorie sollten Abschreibungen
das ist ein ganz anderes Thema, oder ?
Das nur als Anmerkung zu den Abschreibungen.
ja, vom anderen Ufer des Sees namens „Abschreibung“