Hallo Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der Cash-flow-Rechnung und BilMoG.
Im Rahmen meiner Seminararbeit muss ich einige Frage beantworten, habe bisher aber noch keine Lösung gefunden.
Die Neuerungen im Rahmen des BilMoG erlauben die Saldierung von Pensionsrückstellungen mit dem dazugehörigen Deckungsvermögen. Meine Frage wäre jetzt, wie ich diesen Sachverhalt in der Cash-flow-Rechnung berücksichtige. Wenn ich nun einen Aktivüberhang ausweise, aber vor der Saldierung auch einen Zuwachs in den Rückstellungen habe, wie wird das berücksichtigt? Denn in der Bilanz ist ja nach der Saldierung kein Hinweis mehr zu den Rückstellungen vorhanden.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank,
Ving