Cashflow-Statement - Verkauf von Anlagegütern

Rechnungswesen: Wenn eine Firma ein Anlagegut (Bspw. eine Fabrik) gegen Barzahlung verkauft, ist diese Transaktion im Cashflow-Statement als operative-, finanzierungs- oder Investitions-Aktivität zu vermerken (oder weder noch)?
Vielen Dank im Voraus

Rechnungswesen: Wenn eine Firma ein Anlagegut (Bspw. eine
Fabrik) gegen Barzahlung verkauft, ist diese Transaktion im
Cashflow-Statement als operative-, finanzierungs- oder
Investitions-Aktivität zu vermerken (oder weder noch)?
Vielen Dank im Voraus

kann ich so nicht sagen, muß ich prüfen

Rechnungswesen: Wenn eine Firma ein Anlagegut (Bspw. eine
Fabrik) gegen Barzahlung verkauft, ist diese Transaktion im
Cashflow-Statement als operative-, finanzierungs- oder
Investitions-Aktivität zu vermerken (oder weder noch)?
Vielen Dank im Voraus

Hi Lukas,…

leider kann ich Dir da nicht aushelfen, weil ich es schlichtweg nicht weiß! Ich habe davon noch nie etwas gehört, bzw. ich bin schon seit genau 2Jahren raus aus der Materie und arbeite im anderen Berreich!

Ich wünsche Dir dennoch viel Erfolg mit deiner Anfrage!

MfG

Rechnungswesen: Wenn eine Firma ein Anlagegut (Bspw. eine
Fabrik) gegen Barzahlung verkauft, ist diese Transaktion im
Cashflow-Statement als operative-, finanzierungs- oder
Investitions-Aktivität zu vermerken (oder weder noch)?
Vielen Dank im Voraus

Hi,
leider kann ich da nicht wirklich weiter helfen.
Gruß Dirk aus Hannover

Rechnungswesen: Wenn eine Firma ein Anlagegut (Bspw. eine
Fabrik) gegen Barzahlung verkauft, ist diese Transaktion im
Cashflow-Statement als operative-, finanzierungs- oder
Investitions-Aktivität zu vermerken (oder weder noch)?
Vielen Dank im Voraus

Diese Desinvestition muss ist grundsätlzlich als Investitionsaktivität zu betrachten und entsprechend zu
verbuchen.Damit erhöht sich die Umlaufaktiva der Firma.

Rechnungswesen: Wenn eine Firma ein Anlagegut (Bspw. eine
Fabrik) gegen Barzahlung verkauft, ist diese Transaktion im
Cashflow-Statement als operative-, finanzierungs- oder
Investitions-Aktivität zu vermerken (oder weder noch)?
Vielen Dank im Voraus

Hallo,
ich bedaure, diese Fragestellung nicht beantworten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Lukas,

im operativen Cashflow werden nur Zahlungsströme der unmittelbaren Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Wenn der Geschäftszwecke „Handel mit Grundstücken“ lautet, können dort durchaus Mittelzu- und Abflüsse aus dem An- bzw. Verkauf von Grundstücken gezeigt werden.

Üblicherweise - im Beispiel Deiner Fabrik - wird der Erlös aus dem Verkauf aber im Bereich Investition als Mittelzufluss aus der Veräußerung von Grundstücken zu zeigen sein. Die Art des Zahlwegs (Bar) spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.