Catering-Firma-Entschädigung

Hallo,
ich habe bei der Arbeit für ein Symposium Caterer gesucht. Dabei eine Massen-Mail an mehrer Caterer geschickt (mit Details der Veranstaltung, Uhrzeiten etc.)

Die eine Firma hat sich paar Mal mit den Fragen gemeldet, es kam jedoch nie ein Angebot/Kostenvoranschlag zur Unterschrift, so wie ich das von üblichen Caterer kenne.
Letzte Kommunikation war ca. 10 Tage vor der Veranstaltung, dabei gings um Fragen, wie und was. Ein Tag vor der Veranstaltung haben sie mich per Mail angefragt, ob Sie liefern sollen, ich war etwas schockiert und habe geantwortet, dass wir aufgrund dessen, dass wir nichts mehr von denen gehört haben, schon eine andere Firma haben. Darauf hin haben Sie geantwortet, dass Sie entsetzt sind, dass eigentlich schon alles besprochen war und Sie nun alles bestellt haben und eine Entschädigung möchten.
Nun, darauf hin habe ich mich noch gar nicht gemeldet, da ich Angst habe, etwas flasch zu machen.

Nun, ich habe nichts unterschrieben, die Worte „hiermit beauftrage ich Sie…“ wurden auch nie gesagt. Einen offiziellen Kostenvoranschlag mit Preisauflistung habe ich auch nie bekommen.

Meiner Meinung nach haben Sie kein Recht, etwas von mir zu verlangen, mir ist aber trotzdem etwas blass um die Nase.

Hier unsere Konversation:

E-Mail 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

für unser Symposium, welches am 25.-27. Oktober in der alten Aula in x stattfindet, brauchen wir einen Catering-Service.
 Im Anhang finden Sie unser Programm, für folgende Zeiten brauchen wir Ihre Unterstützung:
für 150 Leute
25.10.12 14:15

  1. Kaffepause: Kaffee, Tee, Wasser (keine Säfte)
    dazu Halbe Butterbrezel
  2. Kaffepause: das gleiche
  3. Pause - ca. 18 Uhr
    Bier
    Weißwürste
    Leberkäse
    mit Brötchen
     
    26.10.12
  4. Pause - 10:00 gleich wie am 25.10
  5. Pause - 16:00 gleich wie am 25.10
     
    27.10.12
    Pause um 11:00 gleich
     
     
    Ich freue mich sehr auf ein Angebot!
     
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Antwort:

Guten Morgen Frau x,
gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot,
mir stellt sich noch die Frage:
gibt es Geschirr, Gläser Tassen, Besteck vor Ort?
gibt es die Möglichkeit zu spülen?
oder muss man es dreckig abholen und neues mitbringen.
Bitte geben Sie mir eine kurze Antwort dass ich Ihren Auftrag schnellstens zu Ihrer Zufriedenheit erledigen kann.
Es grüßt Sie freundlich Tanja x

E-Mail 2:

Guten Morgen Frau x,

Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Vor Ort gibt es leider nichts, da es ein Hörsaal der Universität ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:

Alles klar.
Haben Sie den ein Budgetrahmen ?
Ich würde ihnen gerne einfach Preislich ein Interessantes Angebot machen…
Mit freundlichen Grüssen
Tanja x

E-Mail 3:

um die 2000 euro wäre es sehr gut, wenn es machbar ist…
danke und grüße

Antwort:

Guten Morgen,
also nach Kalkulation unsererseits, liegen wir hier bei ca 2150.-.
Ich würde mich gerne nochmals mit Ihnen unterhalten bezüglich der zweiten Pause, ob man hier anstelle dem Hefezopf nicht kleine Mini Plunder Stücke anbieten sollte?
und den Leberkäse abends, warm ? oder belegte Brötchen mit Leberkäse. eventuell könnten wir dies nochmals besprechen.
Bitte melden Sie sich doch nochmals bei mir.
Ich grüße freundlich aus x

E-Mail 4:

Sehr geehrte Frau x,

habe Sie telefonisch nicht erreicht.
In den Pausen möchten wir NUR halbe Butterbrezeln, keine Süßigkeiten.
Ansonsten, Leberkäse, wie es am günstigsten ist.

Übrigens, gibt es in der xauch eine Küche mit der Spülmaschine, die Sie benutzen können.

Falls Sie noch Fragen haben, bin ich übers Wochenende per E-Mail und ab Montag telefonisch erreichbar.

Danke und
Beste Grüße

INZWISCHEN KEIN ANGEBOT ERHALTEN; KEIN KOSTENVORANSCHLAG; GAR NICHTS

NACH 10 TAGEN UND EIN TAG VOR DER VERANSTALTUNG:

Guten Morgen Frau x,
besteht die Möglichkeit dass wir heute die Teller, Gläser usw anliefern?
Geben Sie mir bitte noch genaue Straße "x
wo kann man parken zum abladen?
es wäre nett wenn Sie mir schnellstens bescheid geben könnten.
Und eine Rechnunganschrift wäre auch super…
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Meine Antwort:

Liebe Frau x,

da ich nichts mehr von Ihnen gehört habe, haben wir bereits eine andere Firma beauftragt.

Tut mir sehr leid
Danke trotzdem
Mit besten Grüßen

Letzte E-Mail:

Hallo Frau x,
wir sind sprachlos über diese Reaktion. Wir haben heute den Schriftverkehrs nochmals geprüft und der letzte war am 13.10.2012.???
Ich denke bis hier hin war doch alles besprochen. Anlieferung welche Produkte, dass wir die Küche benutzen können, Essen Getränke usw. und ehrlich gesagt hatten wir schon den Termin mit dem Hausmeister wegen der Anlieferung.
Ich verstehe absolut nicht wie man so eine Veranstaltung einen Tag vorher absagen kann, wir sind hier in Vorleistung gegangen, Weißwürste, Lebekäse, Getränke, Bier Tee usw. ich brauche es Ihnen sicherlich nicht aufzählen, an welche Entschädigung dachten Sie nun?
Oder sollten wir uns hier gegebenenfalls an eine höhere Instanz wenden?
Vielleicht war es ja auch nicht ihre Entscheidung…
Über eine schriftliche Stellungsnahme hierzu wäre ich sehr verbunden…

Guten Abend,

rein juristisch haben Sie zwar keien Auftrag erteilt, allerdings haben Sie dem Angebot des Caterers („für 2.150 wäre es machbar“) nicht direkt widersprochen.

Es ist natürlcih extrem dreist von dem Caterer heiraus eine Beauftragung abzuleiten, aber rechtlich ist die Situation zumindest grenzwertig.

Vorschlag: Sie sollten sich Ihrereseits erstaunt darüber äußern, daß der Caterer von einer Auftragserteilung ausgeht. Schreiben Sie ihm, daß sie ihn nicht schriftlich beauftrag haben und sich damit die Frage einer Entschädigung nicht stellt.

Vermutlich ist die Angelegenheit damit erledigt. Sollte der Caterer dennoch eine „Höhere Instanz“ (meint er einen Anwalt?) anrufen, sollten Sie sich Ihrerseits juristischen Beistand suchen.

In jedem Fall würde ich das weitere Vorgehen mit Vorgesetzten abstimmen (sofern sie nicht selbständig sind).

Bei Fragen können Sie mich gerne auch anrufen (0170) 722 00 02.

Beste Grüße
Arne Salig

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Situation ist wirklich zweideutig…

Hallo,

ich hoffe, dass Du schon hilfreiche Antworten bekommen hast.

Aus meiner Sicht habt ihr Absprachen getroffen, was den Caterer dazu veranlasst hat, tätig zu werden.Ihr habt ihm allerdings leider auch keine eindetige Absage erteilt. Andererseits fehlt ihm die unterschriebene Auftragsbestätigung…wie ein Auftrag zustande kommt, wisst ihr doch sicher (angebot-angebotsbestätigung-auftrag-auftragsbestätigung).dennoch waren die Absprachen schon sehr eindeutig. Bei uns wäre keine Leistung ohne Unterschrift erbracht worden, soviel ist sicher.

Lass mich wissen, wie es ausgegangen ist.

nun, ich sehe das so, dass ich lediglich die Fragen beantwortet habe.
Ich habe mit einem schriftlichen Angebot und eine ausführlichen Preisliste gerechnet. Z. Bsp haben wir Bier für einen Abend gebraucht, welches Bier werden Sie liefern? Sie könnten ja auch mit Aldi-Dosenbier ankommen, für 2.000 euro? Daher denke ich, dass ich wohl doch eher im Recht bin, obwohl ich nun daraus gelernt habe, dass ich in Zukunft auf jeden Fall absagen soll!
Ich lasse es dich auf jeden Fall wissen, vielen Dank für den Beitrag!!!

hast du denn mal bei den agb der firma geschaut? manchmal ist dort auch ein „vertragsabschluss“ definiert.

das ist ja der witz - es gibt keine AGBs! ich habe die Internet-Seite von der Firma kreuz und quer durchgesucht, keine!!!

hast du denn mal bei den agb der firma geschaut? manchmal ist
dort auch ein „vertragsabschluss“ definiert.

Hallo,

Deinen Frust kann ich sehr gut verstehen. Mein Catering-Unternehmen läuft nun schon seit mehr als 20 Jahren und ich weiß, wie aufwändig es ist, detaillierte Kostenvoranschläge für eine Veranstaltung abzugeben (weil die oft anders ablaufen als geplant). Auf meine Angebote erhalte ich selten eine Antwort, das ärgert mich sehr. Es müsste für jeden Auftraggeber doch selbstverständlich sein, den Caterer zu informieren, ob er dessen Angebot annimmt oder nicht sobald er sich entschieden hat. Leider hast Du das auch nicht getan.

Deine Aussage „… es kam jedoch nie ein Angebot/Kostenvoranschlag zustande …“ ist falsch, denn der Caterer hat einen Kostenvoranschlag abgegeben. In seiner Antwort auf Deine dritte E-Mail lag sein Angebot bei 2.150 Euro.

Aus dem Schriftverkehr ist allerdings nicht ersichtlich, dass Du einen Auftrag erteilt hast und noch weniger, dass der Caterer den Auftrag angenommen hat. Dies ist aber Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Dann hätte er Dir eine Auftragsbestätigung zusenden müssen, damit wäre der Vertrag perfekt. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.

Wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, könnte der Caterer Schadenersatzkosten geltend machen. Was steht denn in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Schöne Grüße
Koritzimou

es gibt keine, zumindest nicht auf ihren homepage…

Hallo,

wenn er noch nicht einmal AGBs hat, scheint es kein seriöser Caterer zu sein. Ich würde auf seine Forderungen nicht eingehen.

Schöne Grüße
Koritzimou

es gibt keine, zumindest nicht auf ihren homepage…

Guten Mittag, kein Vertrag mit Unterschrift keine Gültigkeit.
Was ich nicht ersehen kann ist ob die Anfrage/Kommunikation über eine Homepage stattgefunden hat.
In diesem Falle gelten die AGB’s dieser. Home!

Hallo,
eine Entschädigung wird meines Erachtens nicht fällig,
Da erstens kein ordentliches Angebot vorliegt und auch keine Auftragsbestätigung erteilt wurde.
Unsere Kunden bekommen ein schriftliches Angebot, welches uns mit Datum und Unterschrift bestätigt werden muss. Das ist so üblich. Allerdings haben Sie Ihre Anfrage etwas unglücklich formuliert, in dem Sie schrieben, dass Sie Ihre Unterstützung brauchen.Wie allerdings Juristen das sehen, kann ich nicht beurteilen. Aber meines Erachtens besteht keine große Gefahr. Ich würde empfehlen einen „bösen Brief“ zu schreiben und in diesem mit dem Rechtsanwalt und eventuell mit einer Anzeige wegen Nötigung zu drohen.
In der Hoffnung geholfen zu haben verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen
Dirk Blaume

Schönen guten Abend,
ich habe die Korespondenz jetzt mehrfach durchgelesen.Es ist wohl strittig, da der Caterer das schriftliche Nennen der Summe als Angebot verstanden haben will. Sie antworten ihm/ihr ja dann auch mit Klärung von konkreten Details. Ich als Inhaber eines gastronomischen Betriebes und Caterings, schreibe ausnahmslos schriftlich Angebote. Erst nach positiver Rückmeldung, gehe ich von einem Auftrag aus. Wenn sich ein Kunde bei mir so lange nicht meldet, dann frage ich telefonisch nach, um Mißverständnisse auszuschließen. Ich würde erst mal abwarten, und wenn tatsächlich eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung kommt, würde ich diesem Fall unverzüglich einen Anwalt zu Rate ziehen.Ich denke die Chancen stehen 50/50. Für die Zukunft, es ist immer besser eindeutig abzusagen, wenn eine Korespondenz stattgefunden hat.

Ich hoffe, ich konnte helfen!
Herzliche Grüße,
Jerakina

Grias Di, Dokerz
Ich bitte um Entschuldigung für meine späte Antwort!
Zuerst: ich bin kein Anwalt und kann und darf diese Sache somit auch nicht rechtlich beurteilen.
Aber: Es ist im Bereich absolut üblich und auch notwendig, alle Aufträge und spätere Änderungen schriftlich zu dokumentieren. Vorais geht auch immer ein schriftliches Angebot, aus dem ALLE Preise im Einzelnen netto und/oder brutto genannt werden.
Sie haben Anspruch darauf vorher exakt zu wissen, was Sie wann und wie zu welchem Betrag geliefert bekommen.So sind auch die im KVA nicht genannten, aber erbrachten Leistungen nicht zu zahlen. Das spart so manche Überraschung. Will sagen: manchmalwerden Transportkosten nicht genannt und dann mit den Worten: ist doch klar oder wie soll denn alles zu Ihnen kommen- mit horrenden Kosten abgerechnt…haha
Was würden Sie als Kunde sagen, wenn Sie einen Auftrag mündlich erteilen und der Lieferant macht nichts, weil er nichts schriftliches hat?
In Ihrem Fall ist es anders herum.

Nebenbei: immer darauf achten, dass Sie als Kunde GENAU vormulieren, was abgedeckt werden muss. Sonst könnte man Ihnen wieder eine Falle stellen. Beispiel: Wenn Sie Kaffee wünschen erwarten Sie nicht dass Geschirr, Milch und Zucker inklusive ist. Oder der Kaffee auch gekocht ist. Also immer aufpassen…

Noch Fragen?

www.cdps-martinpieper.de im Aufbau