Catering von zu Hause

Hallo,

möchte versuchen einen Catering-Service aufzubauen. Erstmal mit recht kleinem Aufwand, d.h. arbeiten nur am WE (Bestellungen werden rund um die Woche angenommen) und wenn´s dann gut läuft, dies auszubauen.

Meine Küche zu Hause ist neu, kann ich etwas davon absetzen? Ich werde einen Raum im Keller für Kundengespräche nutzen, der muss aber noch renoviert werden, kann ich das Material und den Ausbau in Eigenleistung auch angeben?

Danke und Gruß
ajlav

Hallo!

möchte versuchen einen Catering-Service aufzubauen.

Bitte wende Dich an die IHK. Du willst mit Lebensmitteln umgehen und brauchst dafür einen Sachkundenachweis. Dafür gibt es eine spezielle Bezeichnung und Kurse (kenne ich aber nicht, weil ich über keine Gastro-Kenntnisse verfüge).

Meine Küche zu Hause ist neu, kann ich etwas davon absetzen?

Mit Deiner privaten Küche und Deinem privaten Kühlschrank wird das nichts. Der gewerbliche Küchenteil mit Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln muß vom privaten Kram getrennt sein. Für Gewerbe geeignete und zugelassene Lager- und Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden sich von den privat genutzten Dingen. Gewerbliche Küchen werden kontrolliert und mit der heimischen Familienküche überstehst Du keine Kontrolle.

Ich werde einen Raum im :Keller für Kundengespräche :nutzen…

Sofern Dein Keller bauseitig geeignet ist, als Büro- und/oder Besprechungsraum genutzt zu werden. Die meisten Keller sind es nicht.

…kann ich das Material und :den Ausbau in Eigenleistung :auch angeben?

Material ja, Deine eigene Arbeitsleistung nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

mich würde ähnliches interessieren:
Muss man für das Lagern und Mischen (z.B. Tee, Gewürze, Müsli, Getreide o.ä.) ebenfalls eine gewerbliche Küche haben und einen Sachkundenachweis mitbringen?

Gruß
Tato

Hallo Tato,

mich würde ähnliches interessieren:
Muss man für das Lagern und Mischen (z.B. Tee, Gewürze, Müsli,
Getreide o.ä.) ebenfalls eine gewerbliche Küche haben und
einen Sachkundenachweis mitbringen?

Eine Küche im Haushaltssinn sicher nicht, aber ein seperater Arbeitsraum mit gut abwischbaren Flächen (Flkiesen an der Wand, Edelstahlarbeitsflächen) sicher.
Zum Tee: Er scheint unter Heilmittelgesetz o.ä. zu fallen. Jedenfalls hat ein Teemischer im Berliner Umland diesbezüglich probleme mit dem Gesundheits-/ordnungsamt bekommen.

Ciao maxet.