CD-Aufnahme mit Entspannungsmethoden

Meine Frage geht um folgendes: Wenn man selbst CD´s oder Kassetten mit Texten zu den klassischen Entspannungsmethoden wie Autogenes Training undProgressive Muskelnentspannung aufnehmen und verkaufen möchte, ist dies möglich bzw. was muß dabei rechtlich beachtet werden? Soweit ich weiß, sind die Texte zu den Methoden nicht geschützt, bin mir aber da nicht sicher. Wäre prima, wenn da jemand was zu wüßte. Gruß Stephanie

Hallo Stephanie!

Wenn du nicht gerade einen geschützten Text aufnimmst (z.B. auch von einer anderen CD/ Kassette einfach absprichst=kopierst), sondern dir selbst einen „bastelst“, sehe ich urheberrechtlich keine Probleme. Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Texte so originell und individuell gestaltet sind, dass sie „SprachWERKE“ darstellen und deswegen überhaupt irgendeinen urheberrechtlichen Schutz genießen… (Für alle Kenner: „Kleine Münze“ vs. „Gestaltungshöhe“, ich weiß…) :smile:

Schöne Grüße,
Juli

Hallo Juli,
danke für die rasche Antwort. Ich weiß, dass eigen gebastelte Texte kein Problem sind. Das Problem ist eher, dass bei den klassischen Entspannungsmethoden nicht viel zu basteln ist. Rechter Arm schwer ist rechter Arm schwer. Bleibt nicht mehr viel Platz, um was zu ändern. :smile:
Und es sollten ja schon auch die Methoden so vermittelt werden, dass es dem entspricht, was gelernt wurde und nicht was völlig anderes. Das macht das Ganze eben so schwierig.
Gruß
Stephanie

Hallo Stephanie,

Das Problem ist eher, dass bei den
klassischen Entspannungsmethoden nicht viel zu basteln ist.
Rechter Arm schwer ist rechter Arm schwer. Bleibt nicht mehr
viel Platz, um was zu ändern. :smile:

genau, und bei den Klassikern gibt es auch kein Problem (hier ist der Text ja auch nicht festgelegt, sondern nur beispielhaft gemeint), wohl aber bei einigen speziellen Methoden, für die extra Texte entwickelt wurden.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hi Thomas

genau, und bei den Klassikern gibt es auch kein Problem
(hier ist der Text ja auch nicht festgelegt, sondern nur
beispielhaft gemeint),

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann braucht man sich bei den Klassikern keine Sorgen machen, da sie eben nicht geschützt sind, gell? :smile:)

Herzliche Grüße

Stephanie

Hallo Stephanie,

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann braucht man sich
bei den Klassikern keine Sorgen machen, da sie eben nicht
geschützt sind, gell? :smile:)

ja, das stimmt, denn wie gesagt sind deren Texte nur Beispiele für Suggestionsformeln. Nur wo der Text exakt festgelegt ist, muss man mit einem Urheberschutz rechnen. Dieser Schutz ist dann bei den Texten in der Regel ausdrücklich vermerkt.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Na dann, vielen Dank
Stephanie