CD-Exemplare eigener Band in die USA mitnehmen?

Hallo zusammen,

ich fliege demnächst geschäftlich in die USA und wollte drei Exemplare der CD meiner eigenen Band mitnehmen und in den USA dann an Plattenlabels verschicken (so spare ich ja einiges an Versandkosten).
Muss ich die CDs irgendwie verzollen? Oder ist die Stückzahl zu gering? Jeder CD liegt auch noch eine CD-R mit ein paar Bildern und Texten bei.

Viele Grüße,
Matse

Hallo

Du kannst auch 20 CDs mitnehmen, wenn Sie von Deiner eigenen Band sind - der Materialwert ist zu vernachlässigen und ideeller Wert ist nicht Frage eines Zollformulars…

Wendy

Hi

ideeller Wert ist nicht Frage eines Zollformulars…

ohoh… das zu bemerken hat mich 2 Stunden beim Zoll gekostet als ein von mir angeleiertes Schallplatten-Kettenpacket (wieder) bei mir ankam. 1.) keine Rechnung. 2.) keine Wertangabe 3.) diese Bemerkung nachdem ich nach dem Wert befragt „so 2€/Stk“ antwortete…

Im Grunde garnix, da ich 20 nicht mehr benötigte Dubletten auf Weltreise als Kettenpaket geschickt hatte. Jeder Empfänger schaute sie durch, entnahm was ihm gefiel, packte eine entsprechende Menge dazu und schickte weiter. Das über etwa 35 Stationen bis sie wieder bei mir landeten. Erstmal glaubten die mir kein Wort und fingen dann an Preise im Netz zu recherchieren… von Platten von denen ich a) nicht wusste was es ist und in welchem Zustand sie wären… - hätt alles Schrott sein können.
Dann kamen sie mit utopischen aufgerufenen Preisen die bei Amazon eingestellt waren… Den Unterschied zwischen Wunschträumen und tatsächlich gezahlten Preisen schienen sie nicht zu kennen, die wollten mir partout einen Versuch sie übers Ohr zu hauen unterstellen.
your PITA

Bei 20 gleichen CD’s kann gewerblicher Handel unterstellt werden. Bei unserem Zoll heisst es: „Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt. Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.“ (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…)

Dass dem so ist musst Du halt im Ernstfall dem Beamten nachhvollziehbar erklaeren koennen. Schlussendlich handelst Du ja gewerblich da Dein primaeres Ziel ja ein Plattenvertrag ist. So KOENNTE es halt ausgelegt werden. Schreib doch mal eine Mail an unseren Zoll oder rufe da an und frage wie das hier behandelt werden wuerde.

Allgemeine fachliche Fragen können Sie beim Informations- und Wissensmanagement Zoll stellen.

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