Bei 20 gleichen CD’s kann gewerblicher Handel unterstellt werden. Bei unserem Zoll heisst es: „Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt. Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.“ (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…)
Dass dem so ist musst Du halt im Ernstfall dem Beamten nachhvollziehbar erklaeren koennen. Schlussendlich handelst Du ja gewerblich da Dein primaeres Ziel ja ein Plattenvertrag ist. So KOENNTE es halt ausgelegt werden. Schreib doch mal eine Mail an unseren Zoll oder rufe da an und frage wie das hier behandelt werden wuerde.
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