Cd-kauf

hallo zusammen,

ich habe keine ahnung ob die frage schon mal aufgetaucht ist, aber rein interesse halber:

ist es zulässig, dass man beim erwerb von cd’s die rückgabe dieser ausgeschloßen ist, sollten diese nicht mehr in einer verschweißten verpackung sein?

kann/darf soetwas in den agb stehen ? ( meist ist es ja nur ein kleiner dezenter hinweis an der kasse)

danke erstmal
rexatpdm

Hallo,

ist es zulässig, dass man beim erwerb von cd’s die rückgabe
dieser ausgeschloßen ist, sollten diese nicht mehr in einer
verschweißten verpackung sein?

Du hast bei Waren, die keinen Mangel haben, ohnehin keinen Anspruch auf Umtausch. Wenn doch mal was umgetauscht wird, ist das reine Kulanz. Insofern wirst Du diese Einschränkung schon akzeptieren müssen, da bedarf es auch keines Hinweises in den AGB.

Gruß
Christian

Hallo,

der Umtausch bei reinem Nichtgefallen ist ausgeschlossen, das ist zulässig. Das beinhaltet aber nicht den Umtausch bei Reklamation.

Gruß
roland