ist es zulässig, dass man beim erwerb von cd’s die rückgabe
dieser ausgeschloßen ist, sollten diese nicht mehr in einer
verschweißten verpackung sein?
Du hast bei Waren, die keinen Mangel haben, ohnehin keinen Anspruch auf Umtausch. Wenn doch mal was umgetauscht wird, ist das reine Kulanz. Insofern wirst Du diese Einschränkung schon akzeptieren müssen, da bedarf es auch keines Hinweises in den AGB.