CD mit Kopierschutz nicht abspielbar

Wenn man von einer Privatperson eine CD erwirbt und dann aber feststellt, dass die CD kopiergeschützt ist und auf dem normalen CD-Player und im PC (CD-ROM) nicht abspielbar ist, kann man dann sein Geld zum Teil zurückverlangen, wenn die CD aber woanders (z. B. bei einem Freund auf seinem CD-Player) funktioniert oder kann man trotzdessen das ganze Geld zurückverlangen, weil die CD bei sich zu Hause überhaupt nicht abspielbar ist? Was ist da maßgebend?

Der Verkäufer ist natürlich der Meinung, dass die CD bei sich zu Hause noch überall funktioniert hätte. Der Verkäufer hat übrigens auch nicht auf einen Kopierschutz hingewiesen.

Mathias

Hi,

bei kopiergeschützten CD’s ist häufig ein Hinweis vorhanden, dass die CD möglicherweise auf einem PC nicht abspielbar ist. Wenn der Hinweis drauf ist, hast Du Pech.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

Da es seit etwa 4Jahren vermehrt zu solchen Problemen kommt, vor allem mit Auto-CD-Playern, wurde mir beim Verbraucherschutz gesagt, daß der Verkäufer verpflichtet ist, eine CD mit dem Hinweis „kopiergeschützt“ zurückzunehmen, wenn der Endverbraucher behauptet, sie sei nicht abspielbar. Schließlich ist sie ja auch nicht kopierbar…räusper.
Auf CD´s ist auch eine 1jährige Garantie.
Tut nich? Zurück!

Marcus

Frage
Hallo Markus,

Auf CD´s ist auch eine 1jährige Garantie.

Das steht dann wo?

Gruß
Axel

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Das frag ich mich allerdings auch. Es handelt sich ja bei dem Verkäufer um eine Privatperson. Und da kein Haftungsausschluss existiert, beträgt die Sachmängelhaftung zwei Jahre.

Mathias

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Ob der Hinweis auf der CD drauf ist, ist m. E. unwesentlich. Der Verkäufer sollte schon in seiner Artikelbeschreibung angeben, wenn die CD einen Kopierschutz hat. Man kennt ja die Auswirkungen eines Kopierschutzes…

Aber trotz des ganzen: Es liegt hier auf jeden Fall ein Sachmangel vor.

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mal was anderes…
…Wenn ich die CD, die sich ja nicht abspielen lässt, an den Verkäufer zurückschicke mit dem Hinweis auf Sachmangel und Rücktritt vom Kaufvertrag (Nacherfüllung kommt für den privaten Verkäufer eh nicht in Frage), kann ich dann auch meine Versandkosten für die Rücksendung vom Verkäufer zurückverlangen? Und evtl. auch die Versandkosten des Verkäufers, als er mir die CD zugeschickt hat?

Mathias