Hallo
Wie ist die rechtslage?
Person A hat am 6.12 im internet bei zwei privaten Djs eine CD
bestellt mit Mixen bestellt.
Am 12.12 kam dann die bestätigung das das geld eingegangen ist und
die cd 5 tage zum produzieren braucht und A dann zugesendet wird.
Person A war dann im Urlaub danach war die CD immer noch nicht da.
Person A hat dann eine email geschrieben und dann kam am 9 januar
eine mail das der Dj im urlaub war und die cd bis zum ende der woche
noch rausgeht.
Person A hat die CD bis heute nicht enthalten
Auch nach weiteren Mail mit Geld-zurück-Forderung ud einer
Fristsetzung kam keine Antwort.
die cd hat 10 euro gekostet
Wie ist die Rechtslage?
Wie ist die Rechtslage?
Ist doch klar. Der Verkäufer muss das liefern, wofür er bezahlt wurde.
Oder eben das Geld zurückgeben, wenn er nicht in der Lage ist zu liefern.
Tja… äh… bist du da sicher?
Könnte hier nicht bereits ein wirksamer Rücktritt des Käufers vorliegen? Dann müsste der Verkäufer eben nicht die CD liefern, sondern das Geld erstatten.
§ 323 BGB.
Levay
Nein, hast du nicht. Es war für dich „klar“, dass die Ware geliefert werden muss. Und eben das ist - einen wirksamen Rücktritt vorausgesetzt - falsch, schlicht und ergreifend falsch.
Levay
„Oder eben das Geld zurückgeben, wenn er nicht in der Lage ist zu liefern.“
Impliziert doch einen Rücktritt, oder nicht?
Das „oder“ stimmt nicht. Wenn der Rücktritt wirksam ist, gibt es nur eine Pflicht, und das ist die Erstattung des Geldes.
Egal.
Levay