Hallo,
Aeh, doch genau genommen (also Korintenkackermässig) schon.
Denn ein Brenner allein (!) bzw. ein CD-Rom Laufwerk arbeiten
ja mit einer Software (und sei diese nur auf dem Chip/Platine
implementiert). Das ist vereinfacht gesprochen auch ein (!)
Unterschied zwischen einem Computer CD-Laufwerk und einem
Audio-CD-Player (Stand Alone).
Nein, auch ein reiner Audioplayer vefügt über ein Firmware.
Der Unterschied liegt (zumindest per Definition) darin, das
ein Audioplayer nur die erste Session einer CD sieht und diese
mehr oder minder sequentiell liest, während ein CD-LW auch
random access sowie mehrere Sessions beherrscht.
Ok, ich geb auf ))
Auch wieder so halb wahr. Aus bekanntem Artikel zu ersehen ist
"…die herstellung, Verbreitung und Verkauf gänzlich
verboten. […]
Akzeptiert. Ich wollte nur klarstellen, das der Besitz alleine
nicht strafbar ist.
Eben. Um aber in den Besitz zu kommen muss es ermal verbreitet werden ))
Ist genauso wie seinerzeit mit den Funkscannern: Man darf ein solches Gerät, welches den Polizei und Feuerwehrfunk empfängt (jaja, alte Radiogeräte können das auch ), zwar erwerben und somit besitzen, aber nicht betreiben geschweige denn die Informationen, die man sooo gaaaanz vielleicht durch Zuuufall mitbekommt an Dritte weitergeben.
Damit nicht genug, macht sich derjenige, der
in der Absicht , sich oder einem Dritten Zugang zu geschützen
Werke zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b
Ist das nich auch angreifbar? Wenn ich einen Tonträger
erwerbe, habe ich doch bereits legal Zugang zu dem geschützten
Werk. Kann das im nachhinein illegal werden?
Aeh, man hat zwar Zugang zum Werk an sich, aber nicht dem Schutz (also dem Kopierschutz). Das Gesetz ist wohl etwas weiter gefasst und man könnte auch online Musikarchive damit einbeziehen, bei denen man einen Titel „erwirbt“ und sich selbst dann z.B. eine CD zusammenstellen kann.
Es geht hier ja nur darum, das man eben keine Sicherheitskopie (Backup) eines Datenträgers mehr machen „darf“ wenn auf diesem original Datenträger eben ein solcher oder in Zukunft eben ein neuerer Kopierschutz drauf ist.
sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung,
dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Tat
„Ausschliesslich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder
mit dem Täter verbundene Personen“ erfolgt."
Also wird man zum Täter gemacht, aber nicht bestraft.
Ich glaube, das Gesetz wirft merh Fragen auf, als es
beantwortet und wird wohl den Juristen noch viel zu tun geben.
Eben. Zum Glück bin ich keiner ))
Quizfrage: Auf DVDs gibt es Regionale Ländercodes. Damit möchte die Filmindustrie verhindern, das z.B. ein Film, der im Frühjahr in den USA rauskommt und im Sommer in Europa, schon vor offiziellem Filmstart hier gesehen werden kann.
Andersrum ist es aber völlig legitim per Videostream eine Folge einer TV-Serie (z.B. Enterprise) aufzunhemen und dann einem Freund zu geben (private Kopie eines ungeschützten Mediums). Wann kommt dann der TV Kopierschutz *Kopfschüttelnd*?
Gruß
h.