CDs kopieren

Hallo,

Zitat:
"…der Pferdefuss findet sich in §95a in Gestalt eines
„Schutzes technischer massnahmen“. Verboten ist die "Umgehung
wirksamer teschnischer massnahmen zum Schutz eines Werkes ohne

Und da schon die nächste Frage: ist ein Abspiel^WKopierschutz technisch wirksam, wenn ein älteres CD-LW/CD-Brenner den de facto schon umgeht?

Zustimmung des Rechtsinhabers". Technische massnahmen im Sinne
des Gesetztes sind „Technologien, Vorrichtungen und
bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind,
geschütze Werke oder andere nach diesem gesetzt geschützte
Schutzgegenstände betreffende handlungen, die vom
Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder
einzuschränken“. Wer also etwa mit einem Brenner- oder
Wandlerprogramm eine kopiergeschützte Audio-CD oder Software
für den eigenen Laptop, das Auto oder für einen Freund brennen
will handelt künftig rechtswidrig".
Zitatende.

Zitat aus der Zeitschrift c’t aus dem Heise verlag, Heft 9
2003, Seite 20. Author: Joerg Heidrich, Justiziar des
heise-Verlages und Rechtsanwalt in Hannover
.

Da es sich um einen Gesetzesverstoss und nicht um eine
Ordnugswidrigkeit handelt, wird sie „empfindlich“ sein. Im
Gesetz steht etwas von Geld- oder Freiheitsstrafen.

Jep.

nicht für den privaten Gebrauch, da bleibt auch ein Gesetzesverstoß straffrei (aber kann zivilrechtliche Folgen haben). Quelle: c’t 9/03

mfG
Ijon_Tichy

Hallo,

Was passiert eigentlich, wenn mein Brenner den „Kopierschutz“
gar nicht bemerkt? Ist es dann legal? Oder ist die Aufschrift
auf der Verpackung relevant „Diese CD ist kopiergeschützt“?

Also Dein brenner (!) erkennt erstmal garnix. Das macht die
Software (z.B. Clone-CD, gell :wink: ). Hierin kann ich diverse
Meldungen unterdrücken/abschalten,a ber diese wären/sind
vorhanden.

Stimmt so nicht. Diverse Abspielschutzverfahren (ich weigere mich, das als Kopierschutz zu bezeichnen) sind darauf ausgerichtet, das Abspielen auf CD-Rom/RW zu verhindern, nicht aber in reinen Audioplayern. Wenn die Hardware sich davon aus dem Tritt bringen läßt, geht auch nichts.

Diese Software und ähnliche umgehen den besagten Kopierschutz,
also imho verboten. In der aktuellen Ausgabe der zeitschrift
c`t ist ab Seite 20 und online so einiges kontroverse darüber
zu Erfahren…

Die Software ist nicht verboten, sondern die gewerbliche Verbreitung der Software.

Gruß
Ijon_Tichy

Hallo,

…also bei allen Musik-CDs beispielsweise, denn hier sehe ich
keinen Hinweis.
Dein Einwand hier ist korrrekt, allerdings kann man sich über
derartige „Hinweise“ nicht über jedwede Mängelhaftung
hinwegsetzen. Das muss hier ganz klar herausgestellt werden.

nun, der Sachmangel als solcher ist § 434 BGB geregelt. Eine
kopiergeschützte CD ist nicht per se mit einem Mangel
behaftet, denn der vertragsgemäße Gebrauch ist möglich.

Speziell bei CDS 200 nach meiner Erfahrung eben nicht (oder ist es akzeptabel, das ein CD-Player (nicht gerade ein 08/15) die CD nur mit viel Glück erkennt, und dann auch immer wieder Störungen zu hören sind?).

Ich erwarte immer noch, das sich eine CD in einem CDDA-konformen Laufwerk abspielen läßt, alles andere ist imho ein Sachmangel. Leider kann ich eben nicht einklagen, eine mängelfreie Sache zu erhalten, sondern muß mich mit Wandelung begnügen.

Gruß
Ijon_Tichy

Ich erwarte immer noch, das sich eine CD in einem
CDDA-konformen Laufwerk abspielen läßt, alles andere ist imho
ein Sachmangel. Leider kann ich eben nicht einklagen, eine
mängelfreie Sache zu erhalten, sondern muß mich mit Wandelung
begnügen.

Interessante Meinung. Es reicht also nicht, sein Geld zurückzuerhalten. Es muß gleich ein Teil sein, daß allen Anforderungen genügt. Das BGB ist wohl von der derzeitigen Regierung noch nicht weit genug von dem entfernt worden, was sich seine Schöpfer dachten und die Mehrzahl der Fachkundigen für richtig halten.

Am besten machen wir es so, daß jeder alles kostenlos bekommt, was er will. Das scheint schließlich der einzige Kompromiß zu sein, den alle Verbraucher akzeptieren können.

C.

Hallo,

Was passiert eigentlich, wenn mein Brenner den „Kopierschutz“
gar nicht bemerkt? Ist es dann legal? Oder ist die Aufschrift
auf der Verpackung relevant „Diese CD ist kopiergeschützt“?

Also Dein brenner (!) erkennt erstmal garnix. Das macht die
Software (z.B. Clone-CD, gell :wink: ). Hierin kann ich diverse
Meldungen unterdrücken/abschalten,a ber diese wären/sind
vorhanden.

Stimmt so nicht. Diverse Abspielschutzverfahren (ich weigere
mich, das als Kopierschutz zu bezeichnen) sind darauf
ausgerichtet, das Abspielen auf CD-Rom/RW zu verhindern, nicht
aber in reinen Audioplayern. Wenn die Hardware sich davon aus
dem Tritt bringen läßt, geht auch nichts.

Aeh, doch genau genommen (also Korintenkackermässig) schon. Denn ein Brenner allein (!) bzw. ein CD-Rom Laufwerk arbeiten ja mit einer Software (und sei diese nur auf dem Chip/Platine implementiert). Das ist vereinfacht gesprochen auch ein (!) Unterschied zwischen einem Computer CD-Laufwerk und einem Audio-CD-Player (Stand Alone).

Diese Software und ähnliche umgehen den besagten Kopierschutz,
also imho verboten. In der aktuellen Ausgabe der zeitschrift
c`t ist ab Seite 20 und online so einiges kontroverse darüber
zu Erfahren…

Die Software ist nicht verboten, sondern die
gewerbliche Verbreitung der Software.

Auch wieder so halb wahr. Aus bekanntem Artikel zu ersehen ist „…die herstellung, Verbreitung und Verkauf gänzlich verboten. […] Damit nicht genug, macht sich derjenige, der in der Absicht , sich oder einem Dritten Zugang zu geschützen Werke zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Tat „Ausschliesslich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter verbundene Personen“ erfolgt.“
Also wird man zum Täter gemacht, aber nicht bestraft.

Gruß
h.

Ich erwarte immer noch, das sich eine CD in einem
CDDA-konformen Laufwerk abspielen läßt, alles andere ist imho
ein Sachmangel. Leider kann ich eben nicht einklagen, eine
mängelfreie Sache zu erhalten, sondern muß mich mit Wandelung
begnügen.

Interessante Meinung. Es reicht also nicht, sein Geld
zurückzuerhalten. Es muß gleich ein Teil sein, daß allen
Anforderungen genügt. Das BGB ist wohl von der derzeitigen
Regierung noch nicht weit genug von dem entfernt worden, was
sich seine Schöpfer dachten und die Mehrzahl der Fachkundigen
für richtig halten.

Wenn das BGB alleine maßgebend wäre, hättest du wohl recht. Leider verhindert das Urheberrecht (müßte eigentlich Verwerterrechtsgesetz heißen), das ich bei einem anderen Anbieter ein mängelfreies vergleichbares Produkt erhalte. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Am besten machen wir es so, daß jeder alles kostenlos bekommt,
was er will.

Diese Unterstellung möchte ich von Dir gern bewiesen haben.
Ich wüßte nicht, wo ich etwas in dieser Richtung geschrieben habe.

Das scheint schließlich der einzige Kompromiß zu
sein, den alle Verbraucher akzeptieren können.

Während die Rechteverwerter am liebsten z.B. schon für das Nachsummen einer Melodie ein weiteres mal kassieren möchten?
Sorry, merkst du was? Eins wie das andere ist unhaltbar und auf jeden Fall meilenweit weg von einem Kompromiss.

Gruß ijon_Tichy

Ich erwarte immer noch, das sich eine CD in einem
CDDA-konformen Laufwerk abspielen läßt, alles andere ist imho
ein Sachmangel. Leider kann ich eben nicht einklagen, eine
mängelfreie Sache zu erhalten, sondern muß mich mit Wandelung
begnügen.

Interessante Meinung. Es reicht also nicht, sein Geld
zurückzuerhalten. Es muß gleich ein Teil sein, daß allen
Anforderungen genügt. Das BGB ist wohl von der derzeitigen
Regierung noch nicht weit genug von dem entfernt worden, was
sich seine Schöpfer dachten und die Mehrzahl der Fachkundigen
für richtig halten.

Aeh, also ich glaub hier vermischen wir eher sowas wie freie marktwirtschaft, Weiterentwicklung der Produkte, etc. mit Politik, Beamtentum und Schrebergarten Denken. Bei DVD-Brennern war zu Anfangs auch jedes System untereinander eben nicht kompatibel obwohl da diverse Formate angegeben und eigentlich hätten konform sein müssen, egal :wink:

Am besten machen wir es so, daß jeder alles kostenlos bekommt,
was er will. Das scheint schließlich der einzige Kompromiß zu
sein, den alle Verbraucher akzeptieren können.

Star Trek lässt grüßen!

h.

Hallo,

Aeh, doch genau genommen (also Korintenkackermässig) schon.
Denn ein Brenner allein (!) bzw. ein CD-Rom Laufwerk arbeiten
ja mit einer Software (und sei diese nur auf dem Chip/Platine
implementiert). Das ist vereinfacht gesprochen auch ein (!)
Unterschied zwischen einem Computer CD-Laufwerk und einem
Audio-CD-Player (Stand Alone).

Nein, auch ein reiner Audioplayer vefügt über ein Firmware.
Der Unterschied liegt (zumindest per Definition) darin, das ein Audioplayer nur die erste Session einer CD sieht und diese mehr oder minder sequentiell liest, während ein CD-LW auch random access sowie mehrere Sessions beherrscht.

Auch wieder so halb wahr. Aus bekanntem Artikel zu ersehen ist
"…die herstellung, Verbreitung und Verkauf gänzlich
verboten. […]

Akzeptiert. Ich wollte nur klarstellen, das der Besitz alleine nicht strafbar ist.

Damit nicht genug, macht sich derjenige, der
in der Absicht , sich oder einem Dritten Zugang zu geschützen
Werke zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b

Ist das nich auch angreifbar? Wenn ich einen Tonträger erwerbe, habe ich doch bereits legal Zugang zu dem geschützten Werk. Kann das im nachhinein illegal werden?

sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung,
dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Tat
„Ausschliesslich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder
mit dem Täter verbundene Personen“ erfolgt."
Also wird man zum Täter gemacht, aber nicht bestraft.

Ich glaube, das Gesetz wirft merh Fragen auf, als es beantwortet und wird wohl den Juristen noch viel zu tun geben.

Gruß
Ijon_Tichy

Hallo,

Aeh, doch genau genommen (also Korintenkackermässig) schon.
Denn ein Brenner allein (!) bzw. ein CD-Rom Laufwerk arbeiten
ja mit einer Software (und sei diese nur auf dem Chip/Platine
implementiert). Das ist vereinfacht gesprochen auch ein (!)
Unterschied zwischen einem Computer CD-Laufwerk und einem
Audio-CD-Player (Stand Alone).

Nein, auch ein reiner Audioplayer vefügt über ein Firmware.
Der Unterschied liegt (zumindest per Definition) darin, das
ein Audioplayer nur die erste Session einer CD sieht und diese
mehr oder minder sequentiell liest, während ein CD-LW auch
random access sowie mehrere Sessions beherrscht.

Ok, ich geb auf :wink:))

Auch wieder so halb wahr. Aus bekanntem Artikel zu ersehen ist
"…die herstellung, Verbreitung und Verkauf gänzlich
verboten. […]

Akzeptiert. Ich wollte nur klarstellen, das der Besitz alleine
nicht strafbar ist.

Eben. Um aber in den Besitz zu kommen muss es ermal verbreitet werden :wink:))

Ist genauso wie seinerzeit mit den Funkscannern: Man darf ein solches Gerät, welches den Polizei und Feuerwehrfunk empfängt (jaja, alte Radiogeräte können das auch :wink: ), zwar erwerben und somit besitzen, aber nicht betreiben geschweige denn die Informationen, die man sooo gaaaanz vielleicht durch Zuuufall mitbekommt an Dritte weitergeben.

Damit nicht genug, macht sich derjenige, der
in der Absicht , sich oder einem Dritten Zugang zu geschützen
Werke zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b

Ist das nich auch angreifbar? Wenn ich einen Tonträger
erwerbe, habe ich doch bereits legal Zugang zu dem geschützten
Werk. Kann das im nachhinein illegal werden?

Aeh, man hat zwar Zugang zum Werk an sich, aber nicht dem Schutz (also dem Kopierschutz). Das Gesetz ist wohl etwas weiter gefasst und man könnte auch online Musikarchive damit einbeziehen, bei denen man einen Titel „erwirbt“ und sich selbst dann z.B. eine CD zusammenstellen kann.
Es geht hier ja nur darum, das man eben keine Sicherheitskopie (Backup) eines Datenträgers mehr machen „darf“ wenn auf diesem original Datenträger eben ein solcher oder in Zukunft eben ein neuerer Kopierschutz drauf ist.

sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung,
dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Tat
„Ausschliesslich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder
mit dem Täter verbundene Personen“ erfolgt."
Also wird man zum Täter gemacht, aber nicht bestraft.

Ich glaube, das Gesetz wirft merh Fragen auf, als es
beantwortet und wird wohl den Juristen noch viel zu tun geben.

Eben. Zum Glück bin ich keiner :wink:))

Quizfrage: Auf DVDs gibt es Regionale Ländercodes. Damit möchte die Filmindustrie verhindern, das z.B. ein Film, der im Frühjahr in den USA rauskommt und im Sommer in Europa, schon vor offiziellem Filmstart hier gesehen werden kann.
Andersrum ist es aber völlig legitim per Videostream eine Folge einer TV-Serie (z.B. Enterprise) aufzunhemen und dann einem Freund zu geben (private Kopie eines ungeschützten Mediums). Wann kommt dann der TV Kopierschutz *Kopfschüttelnd*?

Gruß
h.