Hallo,
beurteieln. Ich frage mich nämlich, was bedeutet, man darf den
Kopierschutz nicht umgehen? Wenn ich den Kopierschutz
mitkopiere habe ich den Kopierschutz umgangen oder nicht?
Richtig. Genau das ist es. Man hat damit schon die Software
„manipuliert“.
Wenn ich den Kopierschutz mitkopiere habe ich ihn nicht
umgangen, sondern im Gegenteil ich akzeptiere den
Kopierschutz, weil ich mir bewusst bin, dass Cds, deren
Kopierschutz geknackt wurde, ungestraft weiterkopiert werden
können. Man achte auf die Feinheiten. Ich stelle mit der
privaten Sicherungs-Kopie mein durch den Kauf erworbenes
Nutzungsrecht sicher, weiter nichts. (Mein Gott ich rede schon
wie ein Rechtsanwalt)
So denkt der normal sterbliche mensch. Aber nicht der beamte
))!
Zitat:
„…der Pferdefuss findet sich in §95a in Gestalt eines „Schutzes technischer massnahmen“. Verboten ist die „Umgehung wirksamer teschnischer massnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers“. Technische massnahmen im Sinne des Gesetztes sind „Technologien, Vorrichtungen und bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschütze Werke oder andere nach diesem gesetzt geschützte Schutzgegenstände betreffende handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken“. Wer also etwa mit einem Brenner- oder Wandlerprogramm eine kopiergeschützte Audio-CD oder Software für den eigenen Laptop, das Auto oder für einen Freund brennen will handelt künftig rechtswidrig“.
Zitatende.
Zitat aus der Zeitschrift c’t aus dem Heise verlag, Heft 9 2003, Seite 20. Author: Joerg Heidrich, Justiziar des heise-Verlages und Rechtsanwalt in Hannover.
bei http://www.laut.de stand in den News unter anderem, das
man weiterhin CDs, deren Kopierschutz bereits geknackt ist,
oder vielleicht auch gar keinen Kopierschutz hat, ungestraft
kopieren darf.
Eben. Kopier-un-geschützte CDs sind ja auch unbehelligt davon
Also kein Problem die "laten "Elvis Lieder auf den MP3
Player zu übertragen 
In meiner Heimatzeitung stand, das gewerbsmäßig vertriebene
Software die „ausschließlich“ zum Kopieren von CDs dient,
nicht mehr erlaubt ist.
Aeh, die wird auch weiterhin erlaubt sein. Nur eben nicht DIE
Software, die eben automatisch oder voreingestellt diesen
Kopierschutz umgeht oder Ihn einfach mitkopiert. DAS ist
strafbar. Wobei da noch die Frage ist wie hoch diese wäre 
Da es sich um einen Gesetzesverstoss und nicht um eine
Ordnugswidrigkeit handelt, wird sie „empfindlich“ sein. Im
Gesetz steht etwas von Geld- oder Freiheitsstrafen.
Jep.
Meines Wissens kann man unter Linux CDs kopieren, da das
Programm alle herkömmlichen Schutzmaßnahmen der Industrie
ignoriert.
Linux ist ein Betriebssystem und keine Kopiersoftware, wäre
demnach imho weiterhin erlaubt.
Aeh, wie kopierst Du da? Welchen Befehl verwendest Du? Dazu
wird ein Programm aufgerufen. Dieses wiederum wäre dann
strafbar 
Der Aufruf eines Programms ist meines Wissens nicht strafbar,
man belehre mich eines Besseren.
Der Aufruf an sich nicht
Klar.
Ein Betriebssystem ist keine Anwendung, sondern das
Betriebssystem halt, ds den PC erst einmal für Dich benutzbar
macht. Wenn dort aus irgendwelchen Gründen eine Funktion
eingebunden ist, die unter anderem die Möglichkeit zur Kopie
einer CD bietet, rufst Du damit keine Software auf, man
belehre mich eines Besseren. Ansonsten haben wir hier auch ein
Brett für Linux.
CloneCD und wie Sie alle heissen wird ja auch nicht zum kopieren von kopiergeschützen CD’s angeboten, sondern als Duplizierungsprogramm und Sicherungsprogramm 
Ist alles auslegungssache.
Klar kann ich mit betriebsystemeigenen Mitteln aus einem Windows NT Workstation einen Windows NT Server machen (ebenso 2000) aber die Knöpfchen dazu drückt immer noch der User. Unwissenheit soll ja bekanntlich (leider) nicht vor Strafe schützen
)
Auch erlaubt wäre eine Kopiersoftware die unter GPL steht und
nicht „gewerbsmäßig“ vertrieben wird, sondern „nur“ zum
kostenlosen Download und zur Weiterentwicklung des
Kopierschutzes
bereitgestellt wird.
DAS ist dann auch so eine Frage: was versteht der
gesetzesmensch hier unter „vertreiben“? Also verkaufen
verboten ist klar. Aber eben Freeware und GPL anbieten … ist
das auch verboten?
hier würde ich sagen der Vertrieb ohne „gewerbsmäßig“ ist,
wenn auch nicht ausdrücklich erlaubt, so doch nicht eindeutig
verboten.
h.
Zum Schluß noch die Eine Million Dollar Frage: ist die
Umwandlung der Audiodaten in ein MP3 Format eine Umgeheung des
Kopierschutzes?
Aeh, Äpfel und Birnen sind nbeides Früchte, ja 
Das umwandeln einer Audiodatei an sich ist natürlich kein umgehen des Kopierschutzes.
Die erste bekannte CD mit einem Kopierschutz war Razorblade Romance von Him. Die kam am 24.Januar 2000 auf den Markt. Alles was davor veröffentlicht wurde trägt ergo noch keinen Kopierschutz, darf kopiert und natürlich auch für den eigenen, privaten gebrauch konvertiert werden.
eigentlich sollte die Industrie, die ja maßgeblich den
Kopierschutz fördert die Antwort darauf geben.
DIE wird sich ebenso wie bei Greenpeace Aktionen, Fernsehauftritten und anderen katastrophen niemals zeigen! Wenn dies doch mal einer tun sollte, dann mach ich ein Kreuz im Kalender und habe einen neuen Gott zum anbeten gefunden *lol*
ist es nicht deren Problem, dafür zu sorgen, dass der
Kopierschutz mit übertragen wird?
Aeh, das ist es ja. Die Indusrie wird jetzt sagen „Ok, der jetztige Kopierschutz ist soweit geknackt. Wir machen einen neuen, der jetzt natürlich noch besser geschützt ist, Versehen unsere Hardware oder was auch immer mit unserer digitalen Signatur und sobal das einer knackt und ein Titel damit im umlauf ist können wir den zurückverfolgen…“
Nach §108b würde man sich auch strafbar machen wenn man ein solches Kopierprogramm oder De-Codierprogramm im Umlauf bringt. Allerdings bleibt die benutztung (!) dieser für den privaten Gebrauch gestattet.
Gruß
h.