CDs kopieren

Hallo zusammen,

da ich kein Gesetzesbücher lesender Mitbürger bin mal eine Frage :wink:
Es hat doch soweit ich dies mitbekommen habe eine Änderung des Urheberrechts gegeben.
Nach meinem Verständnis darf ich zwar zum ausdrücklich privaten Gebrauch Kopien meiner erworbenen CDs (Audio, DVD, Software) machen. Das ist geblieben. Die Medienindustrie hat aber Kopierschutzfunktionen auf die CDs implementiert. Diese Kopierschutzfunktion darf ich aber nicht umgehen. Ich kann also keine rechtlich legale Kopie meines rechtmässig erworbenen Produktes machen ohne mich wiederum strafbar zu machen. Liege ich da falsch? Desweiteren „dürfte“ ich zwar e v e n t u e l l ein Kopierprogramm, welches den Kopierschutz umgeht bzw. diesen unangetastet mitkopiert als Privatmann verwenden, aber es ist verboten diese Software überhaupt anzubieten (sei es geschäftlich gegen Geld oder auch so) also hab ich doch faktisch eh keine Möglichkeit.
Das einzige was man darf ist seinen CD-Player mit dem Computer verbinden und nach guter alter Art die CD 1:1 kopieren…
Ist das denn im Sinne des Erfinders? Hätte man nicht gleich sagen können „es dürfen keine Kopien angefertigt werden, mit dem Erwerb der CD/DVD sind entsprechende Sicherheitskopien dabei…“ oder so?

kopfschüttelnde Grüße
h.

Hi!
Wenn es wirklich so sein sollte das man keine Kopie mehr machen darf wenn man dabei den Kopierschutz umgeht ist das ganze total schwachsinnig und vollkommen am Ziel vorbei. Darf ich jetzt keine mp3s mehr von meinen gekauften CDs (ja ich kauf CDs, auch wenn sie total überteuert sind) erstellen??? Ist das ganze nicht total schwachsinnig wenn man bedenkt, das Sony CDs mit Kopierschutz und mp3 Player verkauft??? Das würde ja bedeuten wenn ich eine bestimmte Kombination an Produkten dieser Firma benutze mache ich mich strafbar.
Ist das echt so bescheuert oder hab ich was übersehen???
Gruß
freak

Hi!
Wenn es wirklich so sein sollte das man keine Kopie mehr
machen darf wenn man dabei den Kopierschutz umgeht ist das
ganze total schwachsinnig und vollkommen am Ziel vorbei. Darf
ich jetzt keine mp3s mehr von meinen gekauften CDs (ja ich
kauf CDs, auch wenn sie total überteuert sind) erstellen???

Doch, darf man ja. ABER eben NICHT den Kopierschutz umgehen :wink:))
Genau dasselbe finde ich ja so Hirnrissig.

Ist das ganze nicht total schwachsinnig wenn man bedenkt, das
Sony CDs mit Kopierschutz und mp3 Player verkauft???

Sonny, lassen wir mal besser aussen vor. Die sind eh zu bescheuert um das Licht zu sehen. Sorry, für die ehrlichkeit, aber wer es fertigbringt in einem Palm PDA mit Tastatur (dem Clie) einen Compact Flash Slot nur und ausschliesslich für die WLAN Karte zu interrieren, aber nicht zulässt, das man normale Compact Flash Karten, Multimedia Cards oder sonst was da reinsteckt und statt dessen einen Extra Slot für die Sony eigenen Memory Sticks einbaut gehört doch eh sonstwohin geschossen. Ist doch völlig am Markt vorbei, aber egal. Das ist eine andere Geschichte :wink:

Das würde
ja bedeuten wenn ich eine bestimmte Kombination an Produkten
dieser Firma benutze mache ich mich strafbar.

Aeh, nain. Benutzen darfst Du es ja. die MP3s darfst Du Dir weiterhin auf den MP3 Player laden. Diese sind ja „nur“ die Sicherheitskopie Deiner erworbenen Audio CD. Das diese aber eben einen Kopierschutz hat, den ich wiederum NICHT umgehen darf ist natürlich in einem gegensätzlichen Gesetz festgehalten.

Ist das echt so bescheuert oder hab ich was übersehen???

Ich grübele auch gerade noch :wink:)

h.

Was passiert eigentlich, wenn mein Brenner den „Kopierschutz“ gar nicht bemerkt? Ist es dann legal? Oder ist die Aufschrift auf der Verpackung relevant „Diese CD ist kopiergeschützt“?

LG
Stuffi

Hallo,

Was passiert eigentlich, wenn mein Brenner den „Kopierschutz“
gar nicht bemerkt? Ist es dann legal? Oder ist die Aufschrift
auf der Verpackung relevant „Diese CD ist kopiergeschützt“?

Also Dein brenner (!) erkennt erstmal garnix. Das macht die Software (z.B. Clone-CD, gell :wink: ). Hierin kann ich diverse Meldungen unterdrücken/abschalten,a ber diese wären/sind vorhanden.
Diese Software und ähnliche umgehen den besagten Kopierschutz, also imho verboten. In der aktuellen Ausgabe der zeitschrift c`t ist ab Seite 20 und online so einiges kontroverse darüber zu Erfahren…

h.

Hallo Leute,

die Gesetzesnovelle ist noch ziemlich neu und wenn ich das richtig gelesen habe, befristet bis zum 31.12.2006.
Das bedeutet man muss erst einmal abwarten, was die Richter dazu sagen, bzw. wie sie das beurteilen.Dabei sollte man auch das Urteil genau lesen und den verhandelten Einzelfall beurteieln. Ich frage mich nämlich, was bedeutet, man darf den Kopierschutz nicht umgehen? Wenn ich den Kopierschutz mitkopiere habe ich den Kopierschutz umgangen oder nicht?

bei http://www.laut.de stand in den News unter anderem, das man weiterhin CDs, deren Kopierschutz bereits geknackt ist, oder vielleicht auch gar keinen Kopierschutz hat, ungestraft kopieren darf.
In meiner Heimatzeitung stand, das gewerbsmäßig vertriebene Software die „ausschließlich“ zum Kopieren von CDs dient, nicht mehr erlaubt ist.

Meines Wissens kann man unter Linux CDs kopieren, da das Programm alle herkömmlichen Schutzmaßnahmen der Industrie ignoriert.
Linux ist ein Betriebssystem und keine Kopiersoftware, wäre demnach imho weiterhin erlaubt.
Auch erlaubt wäre eine Kopiersoftware die unter GPL steht und nicht „gewerbsmäßig“ vertrieben wird, sondern „nur“ zum kostenlosen Download und zur Weiterentwicklung des Kopierschutzes :wink: bereitgestellt wird.

Na ja und zum Schluß wer den Kopierschutz von Daniel Kübelböck und Modern Talking knackt, gehört nicht nur in den Knast, sondern sollte mit lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung bestraft werden.

Gruß
Knautschke
http://www.ramblinbluesband.de

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Hallo H.,

was ist wenn Du den Kopierschutz mit kopierst? Hast Du den Kopierschutz umgangen oder nicht. Hört sich vielleicht bekloppt an, abe du akzeptierst den Kopierschutz doch. Du erstellst ja nur eine private Kopie für Dich persönlich.
Da muss man erst einmal die Rechtsprechung Recht sprechen lassen, weil das von Einzelfall zu Einzelfall verschieden gedeutet werden kann.
Sag ich ma so, aus meiner Erfahrung mit Gesetzen und deren Bewertung im Einzelfall.
Ach ja, noch eins sozusagen eine Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de

Hallo,

beurteieln. Ich frage mich nämlich, was bedeutet, man darf den
Kopierschutz nicht umgehen? Wenn ich den Kopierschutz
mitkopiere habe ich den Kopierschutz umgangen oder nicht?

Richtig. Genau das ist es. Man hat damit schon die Software „manipuliert“.

bei http://www.laut.de stand in den News unter anderem, das
man weiterhin CDs, deren Kopierschutz bereits geknackt ist,
oder vielleicht auch gar keinen Kopierschutz hat, ungestraft
kopieren darf.

Eben. Kopier-un-geschützte CDs sind ja auch unbehelligt davon :wink: Also kein Problem die "laten "Elvis Lieder auf den MP3 Player zu übertragen :wink:

In meiner Heimatzeitung stand, das gewerbsmäßig vertriebene
Software die „ausschließlich“ zum Kopieren von CDs dient,
nicht mehr erlaubt ist.

Aeh, die wird auch weiterhin erlaubt sein. Nur eben nicht DIE Software, die eben automatisch oder voreingestellt diesen Kopierschutz umgeht oder Ihn einfach mitkopiert. DAS ist strafbar. Wobei da noch die Frage ist wie hoch diese wäre :wink:

Meines Wissens kann man unter Linux CDs kopieren, da das
Programm alle herkömmlichen Schutzmaßnahmen der Industrie
ignoriert.
Linux ist ein Betriebssystem und keine Kopiersoftware, wäre
demnach imho weiterhin erlaubt.

Aeh, wie kopierst Du da? Welchen Befehl verwendest Du? Dazu wird ein Programm aufgerufen. Dieses wiederum wäre dann strafbar :wink:

Auch erlaubt wäre eine Kopiersoftware die unter GPL steht und
nicht „gewerbsmäßig“ vertrieben wird, sondern „nur“ zum
kostenlosen Download und zur Weiterentwicklung des
Kopierschutzes :wink: bereitgestellt wird.

DAS ist dann auch so eine Frage: was versteht der gesetzesmensch hier unter „vertreiben“? Also verkaufen verboten ist klar. Aber eben Freeware und GPL anbieten … ist das auch verboten?

Na ja und zum Schluß wer den Kopierschutz von Daniel Kübelböck
und Modern Talking knackt, gehört nicht nur in den Knast,
sondern sollte mit lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung
bestraft werden.

Ok. Wer schmeisst die Bombe auf Sony und Time Warner *lol*?!

h.

Hallo,

was ist wenn Du den Kopierschutz mit kopierst? Hast Du den
Kopierschutz umgangen oder nicht. Hört sich vielleicht
bekloppt an, abe du akzeptierst den Kopierschutz doch. Du
erstellst ja nur eine private Kopie für Dich persönlich.

DAS ist ja der in meinen (und ich denke auch in vielen anderen Köpfen) Hirnrissige Argumentation: Ich DARF privat (!) kopieren. ABER ich darf den Kopierschutz, den die Industrie weiter verbessert und verwendet NICHT umgehen oder knacken um mir MEINE persönlich, private Kopie anzufertigen. Ich stehe also nach einer geöffneten Tür vor einer verschlossenen und komme nicht weiter :wink:!

Da muss man erst einmal die Rechtsprechung Recht sprechen
lassen, weil das von Einzelfall zu Einzelfall verschieden
gedeutet werden kann.

Eben. Aber wenn eben die Rechtsprechung einmal (!) gegen einen privaten Kopierer Recht-spricht ist am nächsten allerspätestens übernächsten Tag kein, aber auch garkein MP3 im Internet mehr verfügbar. Oder etwa nicht :wink:
Nur wenn der Interpret (wie z.B. Madonna - American Life) das MP3 ins Netz stellt kann man da noch rankommen.

Ach ja, noch eins sozusagen eine Rechtsgrundlage in der
Bundesrepublik: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Richtig. Aber Gravenreuths gibts leider ebensoviele wie Schrebergartenbesitzer und Kleinkarrierte :wink:))

Gruß
h.

Hi!

Da es ja nach wie vor erlaubt ist, private Sicherungskopien zu erstellen, könnte ein Kopierschutz, der dies verhindert, als MKangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrechtes interpretiert werden und der kUnde somit zur Wandelung / Mängelbeseitgung berechtigt.

Vielleicht auch ein interessanter Aspekt…

Viele Grüße,

Mathias

Hy,

Da es ja nach wie vor erlaubt ist, private Sicherungskopien zu
erstellen, könnte ein Kopierschutz, der dies verhindert, als
Mangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrechtes
interpretiert werden und der kUnde somit zur Wandelung /
Mängelbeseitgung berechtigt.

Vielleicht auch ein interessanter Aspekt…

Daran hab ich auch schon gedacht. Aber: Muss ich dann die CD zum Händler bringen oder auch an den Hersteller?
Ich frag deshalb, weil der Händler dann ja sagen kann „ich kann Ihnen keine Mängelbeseitigung anbieten. Nur eine Rücknahme“ und das wäre es dann auch wieder :wink:)

Gruß
h.

Also Dein brenner (!) erkennt erstmal garnix. Das macht die
Software (z.B. Clone-CD, gell :wink: ).

Sicher? Ich hab leider noch keine kopiergeschützte Audio CD in dei Hände gekriegt, aber angeblich werden dazu ja nur Fehler in der CDRom- (bzw Brenner-) Hard- und Firmware ausgenutzt - wenn mein Brenner diese Fehler nicht aufweist, könnte er ja ganz normal rippen.
Was wäre das dann rechtlich?

LG
Stuffi

Hallo,

beurteieln. Ich frage mich nämlich, was bedeutet, man darf den
Kopierschutz nicht umgehen? Wenn ich den Kopierschutz
mitkopiere habe ich den Kopierschutz umgangen oder nicht?

Richtig. Genau das ist es. Man hat damit schon die Software
„manipuliert“.

Wenn ich den Kopierschutz mitkopiere habe ich ihn nicht umgangen, sondern im Gegenteil ich akzeptiere den Kopierschutz, weil ich mir bewusst bin, dass Cds, deren Kopierschutz geknackt wurde, ungestraft weiterkopiert werden können. Man achte auf die Feinheiten. Ich stelle mit der privaten Sicherungs-Kopie mein durch den Kauf erworbenes Nutzungsrecht sicher, weiter nichts. (Mein Gott ich rede schon wie ein Rechtsanwalt)

bei http://www.laut.de stand in den News unter anderem, das
man weiterhin CDs, deren Kopierschutz bereits geknackt ist,
oder vielleicht auch gar keinen Kopierschutz hat, ungestraft
kopieren darf.

Eben. Kopier-un-geschützte CDs sind ja auch unbehelligt davon
:wink: Also kein Problem die "laten "Elvis Lieder auf den MP3
Player zu übertragen :wink:

In meiner Heimatzeitung stand, das gewerbsmäßig vertriebene
Software die „ausschließlich“ zum Kopieren von CDs dient,
nicht mehr erlaubt ist.

Aeh, die wird auch weiterhin erlaubt sein. Nur eben nicht DIE
Software, die eben automatisch oder voreingestellt diesen
Kopierschutz umgeht oder Ihn einfach mitkopiert. DAS ist
strafbar. Wobei da noch die Frage ist wie hoch diese wäre :wink:

Da es sich um einen Gesetzesverstoss und nicht um eine Ordnugswidrigkeit handelt, wird sie „empfindlich“ sein. Im Gesetz steht etwas von Geld- oder Freiheitsstrafen.

Meines Wissens kann man unter Linux CDs kopieren, da das
Programm alle herkömmlichen Schutzmaßnahmen der Industrie
ignoriert.
Linux ist ein Betriebssystem und keine Kopiersoftware, wäre
demnach imho weiterhin erlaubt.

Aeh, wie kopierst Du da? Welchen Befehl verwendest Du? Dazu
wird ein Programm aufgerufen. Dieses wiederum wäre dann
strafbar :wink:

Der Aufruf eines Programms ist meines Wissens nicht strafbar, man belehre mich eines Besseren.
Ein Betriebssystem ist keine Anwendung, sondern das Betriebssystem halt, ds den PC erst einmal für Dich benutzbar macht. Wenn dort aus irgendwelchen Gründen eine Funktion eingebunden ist, die unter anderem die Möglichkeit zur Kopie einer CD bietet, rufst Du damit keine Software auf, man belehre mich eines Besseren. Ansonsten haben wir hier auch ein Brett für Linux.

Auch erlaubt wäre eine Kopiersoftware die unter GPL steht und
nicht „gewerbsmäßig“ vertrieben wird, sondern „nur“ zum
kostenlosen Download und zur Weiterentwicklung des
Kopierschutzes :wink: bereitgestellt wird.

DAS ist dann auch so eine Frage: was versteht der
gesetzesmensch hier unter „vertreiben“? Also verkaufen
verboten ist klar. Aber eben Freeware und GPL anbieten … ist
das auch verboten?

hier würde ich sagen der Vertrieb ohne „gewerbsmäßig“ ist, wenn auch nicht ausdrücklich erlaubt, so doch nicht eindeutig verboten.

h.

Zum Schluß noch die Eine Million Dollar Frage: ist die Umwandlung der Audiodaten in ein MP3 Format eine Umgeheung des Kopierschutzes?
eigentlich sollte die Industrie, die ja maßgeblich den Kopierschutz fördert die Antwort darauf geben.
ist es nicht deren Problem, dafür zu sorgen, dass der Kopierschutz mit übertragen wird?

Gruß

Knautschke
http://www.ramblinbluesband.de

Moin

mir faellt da noch was dazu ein:
Es sind ja auf vielen Dingen Abgaben drauf weil pauschal
jedem unterstelt wird zu kopieren.Also auf Kasetten CDs usw.
Wenn jetzt also ein Kopierschutz drauf ist wuerde ich mich
strafbar machen wenn ich trotzdem kopiere.Also muessten diese
Gebuehren wegfallen da ich ja als ehrlicher Buerger keine Gesetze
breche.Ansonsten musste man mir ja vorsaetzlichen Bruch eines
Gesetzes unterstellen…
Diese Abgaben wurden so eingesetzt um Verluste aus privaten
Kopien entgegenzuwirken.Da ich ja aber durch Kopierschutz
nicht mehr kopieren darf gibt es auch keine Verluste durch
Privatkopien.Also Gebuehren auf bespielbare Medien und
Geraete abschaffen?
hmm…
So langsam krieg ich Kopfweh…

MfG

Merias

Hallo,

Da es ja nach wie vor erlaubt ist, private Sicherungskopien zu
erstellen, könnte ein Kopierschutz, der dies verhindert, als
MKangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrechtes
interpretiert werden und der kUnde somit zur Wandelung /
Mängelbeseitgung berechtigt.

das ist nur dann der Fall, wenn auf den Kopierschutz nicht in zumutbarer Weise hingewiesen wird.

Gruß
Christian

Hallo,

Es sind ja auf vielen Dingen Abgaben drauf weil pauschal
jedem unterstelt wird zu kopieren.Also auf Kasetten CDs usw.
Wenn jetzt also ein Kopierschutz drauf ist wuerde ich mich
strafbar machen wenn ich trotzdem kopiere.Also muessten diese
Gebuehren wegfallen da ich ja als ehrlicher Buerger keine
Gesetze
breche.Ansonsten musste man mir ja vorsaetzlichen Bruch eines
Gesetzes unterstellen…

Darüber wurde bei Heise auch schon geunkt :wink:)
Diese Abgabegebühren sind hier Pauschal und über das Mittel verteilt und man kan die sich auch nicht vom Finanzamt zurückholen :wink:))
Weitere Überlegung: So müsste man beim KFZ vielleicht auch eine Pauschale einführen, denn man k ö n n t e ja vielleicht unter Umständen wie auch immer mal eine Ordnungswiedrigkeit begehen :wink:))

Diese Abgaben wurden so eingesetzt um Verluste aus privaten
Kopien entgegenzuwirken.Da ich ja aber durch Kopierschutz
nicht mehr kopieren darf gibt es auch keine Verluste durch
Privatkopien.Also Gebuehren auf bespielbare Medien und
Geraete abschaffen?
hmm…
So langsam krieg ich Kopfweh…

Eben. Die gebühren wurden aber imho eingeführt um das richtig strafbare RAUBkopieren einzugrenzen. Da deswegen die Industrie eben 0-Komma-irgendwas Prozent Einbussen auf sich hat zukommen sehen wurde druck auf die Politikebene gemacht und die Gesetze wurden letztendlich geändert. Wie gesagt: Hirnrissig…

h.

Zum drüber nachdenken,

ich kaufe keine CD mehr mit Kopierschutz.

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Da es ja nach wie vor erlaubt ist, private Sicherungskopien zu
erstellen, könnte ein Kopierschutz, der dies verhindert, als
MKangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrechtes
interpretiert werden und der kUnde somit zur Wandelung /
Mängelbeseitgung berechtigt.

das ist nur dann der Fall, wenn auf den Kopierschutz nicht in
zumutbarer Weise hingewiesen wird.

…also bei allen Musik-CDs beispielsweise, denn hier sehe ich keinen Hinweis.

Dein Einwand hier ist korrrekt, allerdings kann man sich über derartige „Hinweise“ nicht über jedwede Mängelhaftung hinwegsetzen. Das muss hier ganz klar herausgestellt werden.
Eine kopiergeschützte CD ohne einen Aufkleber, der mindestens 1/5 bis 1/4 des Covers einnimmt, kann man jedenfalls nach meiner Einschätzung jederzeit wandeln.

Grüße,

Mathias

Hallo,

…also bei allen Musik-CDs beispielsweise, denn hier sehe ich
keinen Hinweis.
Dein Einwand hier ist korrrekt, allerdings kann man sich über
derartige „Hinweise“ nicht über jedwede Mängelhaftung
hinwegsetzen. Das muss hier ganz klar herausgestellt werden.

nun, der Sachmangel als solcher ist § 434 BGB geregelt. Eine kopiergeschützte CD ist nicht per se mit einem Mangel behaftet, denn der vertragsgemäße Gebrauch ist möglich.

Der Knackpunkt ist Satz 2 Nr. 2. Was kann der Käufer denn von der Sache erwarten? Darüber streiten derzeit die Gelehrten und der Zwischenstand, den ich kenne, ist eben die notwendige Möglichkeit, die Einschränkungen zumutbar zur Kenntnis zu nehmen. Eine mikroskopische Aufschritt auf der Innenseite der versiegelten Hülle ist sicherlich nicht zumutbar zur Kenntnis zu nehmen. Alles andere wird dann von Gerichten zu klären sein. Dazu, wieviel Prozent des Covers der Hinweis einnehmen muß, gibt es m.W. noch keine Entscheidung.

Einen Anhaltspunkt können andere wesentliche Bezeichnungen des Produktes bieten. Z.B. der Hinweis darauf, daß es sich bei der CD um eine CD nach dem SVCD-Standard handelt. Der Hinweis ist ca. 1*1 cm groß. Ob die Aufschrift „copy controlled“ in Schriftgröße 3 auf der Rückseite reicht (habe ich gerade gefunden), wage ich hingegen zu bezweifeln.

Gruß
Christian

Hallo,

beurteieln. Ich frage mich nämlich, was bedeutet, man darf den
Kopierschutz nicht umgehen? Wenn ich den Kopierschutz
mitkopiere habe ich den Kopierschutz umgangen oder nicht?

Richtig. Genau das ist es. Man hat damit schon die Software
„manipuliert“.

Wenn ich den Kopierschutz mitkopiere habe ich ihn nicht
umgangen, sondern im Gegenteil ich akzeptiere den
Kopierschutz, weil ich mir bewusst bin, dass Cds, deren
Kopierschutz geknackt wurde, ungestraft weiterkopiert werden
können. Man achte auf die Feinheiten. Ich stelle mit der
privaten Sicherungs-Kopie mein durch den Kauf erworbenes
Nutzungsrecht sicher, weiter nichts. (Mein Gott ich rede schon
wie ein Rechtsanwalt)

So denkt der normal sterbliche mensch. Aber nicht der beamte :wink:))!

Zitat:
„…der Pferdefuss findet sich in §95a in Gestalt eines „Schutzes technischer massnahmen“. Verboten ist die „Umgehung wirksamer teschnischer massnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers“. Technische massnahmen im Sinne des Gesetztes sind „Technologien, Vorrichtungen und bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschütze Werke oder andere nach diesem gesetzt geschützte Schutzgegenstände betreffende handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken“. Wer also etwa mit einem Brenner- oder Wandlerprogramm eine kopiergeschützte Audio-CD oder Software für den eigenen Laptop, das Auto oder für einen Freund brennen will handelt künftig rechtswidrig“.
Zitatende.

Zitat aus der Zeitschrift c’t aus dem Heise verlag, Heft 9 2003, Seite 20. Author: Joerg Heidrich, Justiziar des heise-Verlages und Rechtsanwalt in Hannover.

bei http://www.laut.de stand in den News unter anderem, das
man weiterhin CDs, deren Kopierschutz bereits geknackt ist,
oder vielleicht auch gar keinen Kopierschutz hat, ungestraft
kopieren darf.

Eben. Kopier-un-geschützte CDs sind ja auch unbehelligt davon
:wink: Also kein Problem die "laten "Elvis Lieder auf den MP3
Player zu übertragen :wink:

In meiner Heimatzeitung stand, das gewerbsmäßig vertriebene
Software die „ausschließlich“ zum Kopieren von CDs dient,
nicht mehr erlaubt ist.

Aeh, die wird auch weiterhin erlaubt sein. Nur eben nicht DIE
Software, die eben automatisch oder voreingestellt diesen
Kopierschutz umgeht oder Ihn einfach mitkopiert. DAS ist
strafbar. Wobei da noch die Frage ist wie hoch diese wäre :wink:

Da es sich um einen Gesetzesverstoss und nicht um eine
Ordnugswidrigkeit handelt, wird sie „empfindlich“ sein. Im
Gesetz steht etwas von Geld- oder Freiheitsstrafen.

Jep.

Meines Wissens kann man unter Linux CDs kopieren, da das
Programm alle herkömmlichen Schutzmaßnahmen der Industrie
ignoriert.
Linux ist ein Betriebssystem und keine Kopiersoftware, wäre
demnach imho weiterhin erlaubt.

Aeh, wie kopierst Du da? Welchen Befehl verwendest Du? Dazu
wird ein Programm aufgerufen. Dieses wiederum wäre dann
strafbar :wink:

Der Aufruf eines Programms ist meines Wissens nicht strafbar,
man belehre mich eines Besseren.

Der Aufruf an sich nicht :wink: Klar.

Ein Betriebssystem ist keine Anwendung, sondern das
Betriebssystem halt, ds den PC erst einmal für Dich benutzbar
macht. Wenn dort aus irgendwelchen Gründen eine Funktion
eingebunden ist, die unter anderem die Möglichkeit zur Kopie
einer CD bietet, rufst Du damit keine Software auf, man
belehre mich eines Besseren. Ansonsten haben wir hier auch ein
Brett für Linux.

CloneCD und wie Sie alle heissen wird ja auch nicht zum kopieren von kopiergeschützen CD’s angeboten, sondern als Duplizierungsprogramm und Sicherungsprogramm :wink:
Ist alles auslegungssache.

Klar kann ich mit betriebsystemeigenen Mitteln aus einem Windows NT Workstation einen Windows NT Server machen (ebenso 2000) aber die Knöpfchen dazu drückt immer noch der User. Unwissenheit soll ja bekanntlich (leider) nicht vor Strafe schützen :wink:)

Auch erlaubt wäre eine Kopiersoftware die unter GPL steht und
nicht „gewerbsmäßig“ vertrieben wird, sondern „nur“ zum
kostenlosen Download und zur Weiterentwicklung des
Kopierschutzes :wink: bereitgestellt wird.

DAS ist dann auch so eine Frage: was versteht der
gesetzesmensch hier unter „vertreiben“? Also verkaufen
verboten ist klar. Aber eben Freeware und GPL anbieten … ist
das auch verboten?

hier würde ich sagen der Vertrieb ohne „gewerbsmäßig“ ist,
wenn auch nicht ausdrücklich erlaubt, so doch nicht eindeutig
verboten.

h.

Zum Schluß noch die Eine Million Dollar Frage: ist die
Umwandlung der Audiodaten in ein MP3 Format eine Umgeheung des
Kopierschutzes?

Aeh, Äpfel und Birnen sind nbeides Früchte, ja :wink:
Das umwandeln einer Audiodatei an sich ist natürlich kein umgehen des Kopierschutzes.
Die erste bekannte CD mit einem Kopierschutz war Razorblade Romance von Him. Die kam am 24.Januar 2000 auf den Markt. Alles was davor veröffentlicht wurde trägt ergo noch keinen Kopierschutz, darf kopiert und natürlich auch für den eigenen, privaten gebrauch konvertiert werden.

eigentlich sollte die Industrie, die ja maßgeblich den
Kopierschutz fördert die Antwort darauf geben.

DIE wird sich ebenso wie bei Greenpeace Aktionen, Fernsehauftritten und anderen katastrophen niemals zeigen! Wenn dies doch mal einer tun sollte, dann mach ich ein Kreuz im Kalender und habe einen neuen Gott zum anbeten gefunden *lol*

ist es nicht deren Problem, dafür zu sorgen, dass der
Kopierschutz mit übertragen wird?

Aeh, das ist es ja. Die Indusrie wird jetzt sagen „Ok, der jetztige Kopierschutz ist soweit geknackt. Wir machen einen neuen, der jetzt natürlich noch besser geschützt ist, Versehen unsere Hardware oder was auch immer mit unserer digitalen Signatur und sobal das einer knackt und ein Titel damit im umlauf ist können wir den zurückverfolgen…“
Nach §108b würde man sich auch strafbar machen wenn man ein solches Kopierprogramm oder De-Codierprogramm im Umlauf bringt. Allerdings bleibt die benutztung (!) dieser für den privaten Gebrauch gestattet.

Gruß
h.