CDU/CSU - eine Fraktion?!

Grüße,
habe im Archiv leider nichts passendes gefunden und wollte entweder einen Archivlink oder ne Antwort:
Wie begründet F.Müntefering, dass er CDU und CSU getrennt zählen möchte? CSU tritt nicht in Restdeutschland aber in Bayern an und umgekehrt.
Also müsste man doch fairerweise z.B. Niedersachsen aus der SPD-Rechnung streichen und dann wäre CDU wieder vorne ?
btw: ich hab grad im Netz nach den Mandaten pro Bundesländern geguckt, aber ohne Erfolg… Jedes BL hat x wahlkreise und damit auf jeden fall x abgeordnete im BT, aber wie werden die 2.Stimmen eingerechnet? Und wo kann man eine Karte sehen, wieviele CDUler bzw. SPDler aus Hessen geschickt wurden?

gruß
jartUL

Hallo,

Wie begründet F.Müntefering, dass er CDU und CSU getrennt
zählen möchte?

er zählt sie nicht als Fraktion, sondern als Parteien. Das ist zwar im Grunde unredlich, denn wie du ganz richtig sagst:

CSU tritt nicht in Restdeutschland aber in Bayern an und umgekehrt.

Andererseits aber sind dadurch dass es sich um zwei Parteien in einer Fraktion handelt, in der Elefantenrunde z. B. immer zwei Unionsvertreter gegen einen SPD-Politiker vertreten - und das ist auch nicht gerecht.

Gruß

Bona

Hallo Jartul,

die CDU und die CSU sind zwei eigenständige Parteien. Ich zitiere aus Paragraf 1 Absatz 1 Parteiengesetz:

„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“

Auf dieser Grundlage (mindestens) beantragt die CSU jedes Jahr aufs Neue mit Recht und selbstverständlich ihre staatlichen Mittel bei der Parteienfinanzierungskommission.

Wie begründet F.Müntefering, dass er CDU und CSU getrennt
zählen möchte?

Mit dem in Deutschland geltenden Recht. Allerdings bricht Müntefering damit eine Art Kodex, dass die Fraktion von CDU/CSU immer gemeinsam „veranschlagt“ worden ist.

CSU tritt nicht in Restdeutschland aber in
Bayern an und umgekehrt.

Das ist eine interne Abmachung zwischen der CDU und der CSU, die auf Franz Josef Strauß zurückgeht.

btw: ich hab grad im Netz nach den Mandaten pro Bundesländern
geguckt, aber ohne Erfolg…

Schau doch mal hier nach. Bin jetzt allerdings nicht in die Länder hineingegangen.

LG
Jana

Schau doch mal hier nach.

Wo? :wink:

C.

Es ist vollkommen legitim wenn sich zwei Parteien zu einer Koalition zusammen tun, der Spruch von Müntefering ist bloß Propaganda um vom Hauptsächlichen abzulenken. Denn im Grunde vertreten CDU und CSU ein und die selbe Politik, dh. wenn man die CSU nicht gewählt hätte hätte man die CDU gewählt. Der politische Wille geht in eine Richtung. Die Wahl von CDU/CSU aufspalten zu wollen ist totaler Schwachsinn da mit ihrer Wahl der Wunsch nach einer bestimmten politischen Richtung gegeben wurde. Das kann man nicht durch so eine Diskussion wegleugnen.

Hallo!

„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für
längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf
die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der
Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem
Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der
tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und
Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder
und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine
ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung
bieten.“

Das Parteiengesetz ist hier nicht einschägig, sonder die Bestimmungen zur Wahl des Bundeskanzlers, die im Art. 64 geregelt ist.

Und dort ist mit keinem Wort die Rede von Parteien oder Fraktionen.

Erst in den Kommentaren zu Art. 64 wird die gängige und langjährige Praxis beschrieben. Dazu noch einmal:

_Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten
Das Grundgesetz äußert sich zur Wahl des Bundeskanzlers in Artikel 63, Absatz 1: „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.”

Kein Wort dazu, ob er den Kandidaten der stärksten Fraktion (wie die Union) oder den der stärksten Partei (wie die SPD, die stärker ist als die CDU ohne die CSU, argumentiert) mit der Regierungsbildung zu beauftragen hat.

Grundgesetzkommentatoren verweisen darauf, daß es - abgesehen vom Vorschlags- und Ernennungsrecht des Bundespräsidenten - anders als in der Weimarer Reichsverfassung keine Mitspracherechte anderer Verfassungsorgane bei der Kanzlerwahl durch den Bundestag gibt. Diskutiert wird, wie frei der Bundespräsident bei seinem Vorschlagsrecht ist.

Sein Ermessen wird allgemein dadurch eingeschränkt, daß es ihm und seinem Amte schaden würde, wenn sein Wahlvorschlag im Bundestag scheiterte. In der Verfassungspraxis überprüft der Bundespräsident durch Gespräche mit den Fraktionsführungen die Chancen möglicher Kandidaten. Kriterium dafür ist der Rückhalt für den ausgehandelten sogenannten Koalitionsvertrag in den potentiellen Regierungsfraktionen.

Präzedenzfälle in der Geschichte

In der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik gab es während der sozial-liberalen Koalition zwischen 1969 und 1982 - mit Ausnahme der Legislaturperiode 1972 bis 1976 - Präzedenzfälle dafür, daß Bundespräsidenten - 1969 Gustav Heinemann, 1976 Walter Scheel - nicht die Kandidaten der stärksten Kraft im Parlament mit der Regierungsbildung beauftragten.

Beim „Machtwechsel” 1969 hatten der SPD-Vorsitzende Willy Brandt und der FDP-Vorsitzende Scheel noch am Wahlabend beschlossen, eine Koalition anzustreben. 1976 war Bundeskanzler Helmut Schmidt schon mit diesem Bündnis in die Wahl gezogen._

Gruß Fritz

Habe ich das bestritten?

p.s. etwas weniger pampig wäre gut

Hallo Fritz,

nett, dass Du Dir so viel Mühe gemacht hast. Aber die Frage betraf lediglich den Begriff PARTEI. Konnte keinerlei Konsens erkennen.

Btw: Es gibt keinerlei strikte Festlegung, WER den Kanzler zu stellen hat. Da kannst Du Gesetze und sonst etwas heranziehen, wie viel Du willst.

Viele Grüße
Jana

Tach auch!

Es ist vollkommen legitim wenn sich zwei Parteien zu einer
Koalition zusammen tun

Von KOALITION kann aber in diesem Zusammenhang wohl kaum die Rede sein. Du meinst sicherlich FRAKTION im Sinne der Geschäftsordnung des Bundestages.

Denn im Grunde
vertreten CDU und CSU ein und die selbe Politik, dh. wenn man
die CSU nicht gewählt hätte hätte man die CDU gewählt.

Um genau solches zu demonstrieren, bestünde ja die Option einer bundesweiten bzw. auf Bayern ausgedehnten Präsenz der christlichen SchwesterparteiEN.

Der politische Wille geht in eine Richtung.

GENAU! Es gibt eine Mehrheit links von Schwarz-Gelb. Und nun???

Gruß
Thorsten

Hallo, Jana,

freilich war nach „Was ist Partei?“ gefragt, aber im Kontext der Kanzlerwahl.

Btw: Es gibt keinerlei strikte Festlegung, WER den Kanzler zu stellen hat. Da kannst Du Gesetze und sonst etwas heranziehen, wie viel Du willst.

Genau das meinte ich gesagt zu haben!

Gruß Fritz

Nein, die Frage betrifft Fraktionen, und die sind in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) geregelt.

Levay