Moin, ich glaube du hast da etwas missverstanden.
Die Trennung von Staat und Kirche bedeutet in Deutschland nicht, dass der Gleiben und christliche Werte für den Staat irrelevant wären. Im Gegenteil, schon der Erste Satz des Grundgesetzes ist ein Bekenntnis zum christlichen Glauben und zu christlichen Werten welche maßgeblich für unser Verständnis von Menschenrechten und Grundrechten sind.
Präambel des Grundgesetzes:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.[…]“
Weiterhin solltest du dir die mit Artikel 140 GG übernommenen Artikel der Weimarer Verfassung mal anschauen, die Religionsausübung zur öffentlichen Angelegenheit machen, der Staat dabei aber weltanschauungsneutral bleibt.
Laut Verfassung sind in Deutschland Staat und Kirche getrennt.
Zwar wird anders als z.B. in Frankreich oder in der Türkei
Laizismus betrieben, aber der deutsche Staat darf sich mit
keiner Religionsgemeinschaft identifizieren.
In Deutschland gibt es keinen Laizismus, sondern ein eigenes Modell.
Dürfte es daher keine politischen Parteien geben die sich auf
eine Religion berufen?
Nein, das ist ein Trugschluss, das Gegenteil ist der Fall. Das Recht auf ein Bekenntnis und die Religionsausübung zu garantieren ist sogar die Pflicht des Staates und die Bürger dürfen sich selbstverständlich zum Erreichen religiöser Ziele zusammenschließen, auch in Parteien - und dann werden diese religiösen Ziele politisch.
Die Kirche selbst darf keinen direkten politischen Einfluss ausüben, indirekt aber natürlich für ihre Ziele werben, genauso wie der Staat sich nicht in den Glauben seiner Bürger einmischen darf, aber natürlich ebenfalls für Ziele werben darf, solange dadurch niemand diskriminiert wird - wie gesagt, die christlichen Werte sind für unsere gesellschaft und damit für unseren Staat zunächst aus geschichtlichen Gründen maßgeblich.
Oder umd as ganze mal anschaulich zu machen: Ich als Soldat kann selbstverständlich als Privatperson einer Partei angehören und einer religionsgemeinschaft angehören. Bei letzterem unterstützt mich die Bundeswehr sogar dadurch, dass mir die Betreuung durch einen Geistlichen meines Glaubens zusteht. Während des Dienstes darf ich aber weder für meine politischen Ansichten, noch für meine Religion werben oder jemanden wegen seiner Ansichten bevorzugen oder benachteiligen - hat schlicht nichts mit dem Dienst zu tun. Das ist Trennung von Staat und Kirche in der Praxis.
Als kritisch kann man aber beispielsweise sehen, dass die Kirchensteuer direkt von staatlichen Stellen eingezogen wird.
Oder lässt sich das aufgrund der „Religionsfreiheit“ vereinbaren?
Ja, lässt es sich!
Wie ist es dann aber mit der Partei bibeltreuer Christen? Die
sind ja offensichtlich gegen die Religionsfreiheit. Müsste
diese Partei daher nicht als Verfassungsfeindlich gelten?
Na ja, die Ansichten der PBC sind tatsächlich teilweise extrem (und nicht nur wegen den Ansichten zur Religionsfreiheit), offensichtlich wird sie vom Verfassungsschutz aber bisher nicht als verfassungsfeindlich eingestuft.
Gruß Andreas