Moin Jana
Ganz im Gegenteil. Das steht in keinerlei Widerspruch zu
meinem Posting.Wieso? Du hast geschrieben, dass nirgendwo steht, dass der
Rechenschaftsbericht korrekt zu sein hat. Das ist eine
Binsenweisheit;
Nein, das ist eine Tatsache.
denn - wie ich mit dem Link auch untermauert
habe - ist im Parteiengesetz sehr detailliert aufgeschlüsselt,
wie genau und anhand welcher Fakten der Bericht auszusehen
hat. Wird also etwas anders als genau so abgegeben, dann ist
das falsch.
Ich wette der Bericht der CDU hat genau so ausgesehen.
Aber natürlich hast Du recht, wenn Du meinst, dieser Satz
steht nicht drin à la „Der Rechenschaftsbericht muss der
Wahrheit entsprechen.“. Aber das ist ja auch eigentlich
lächerlich, oder?
Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Zumindest sieht das Gesetz keien Strafe dafür vor, wenn er nicht korrekt ist. Offensichtlich hat man sich hier auch drauf verlassen, dass diese Bereichte „selbstverständlich“ korrekt sind, oder man wollte sich ganz einfach ein Hintertürchen offenhalten.
Das ist noch viel einfacher zu beantworten, siehe Paragraf 23
a ParteienG:(1) Hat eine Partei Spenden rechtswidrig erlangt oder nicht
den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend im
Rechenschaftsbericht veröffentlicht (§ 25 Abs. 2), so verliert
sie den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen
des rechtswidrig erlangten oder nicht den Vorschriften dieses
Gesetzes entsprechend veröffentlichten Betrages. Die
rechtswidrig angenommenen Spenden sind an das Präsidium des
Deutschen Bundestages abzuführen.
Richtig. Dieser Punkt betrifft ausschließlich die rechtswidrige Erlangungen oder Ausweisung von Spenden im Rechenschaftsbereicht. Sonst nichts und darum geht es beim Streit um die Strafe, genau das hab ich auch bei meinem ersten Posting geschrieben und damit ist das Thema jetzt für mich abgehakt. Ich denke, ich habe hinreichend versucht, den Sachverhalt zu erläutern.
Gruss
M.