Hallo Günter,
Gut, aber derzeit geht die Haftung an die Bundespartei.
Ja natürlich, denn sie ist es - bzw. der Vorstand einer Partei gemäß Parteiengesetz - die letztendlich Rechenschaft ablegt. Gemäß Definition dieses Gesetzes ist das eindeutig. Siehe auch § 23 a ParteienG „Rechtswidrig erlangte Spenden“. Die Definition nach einzelner Unterorganisationen einer Partei greift hier nicht.
Eine
Rückforderung aus falschen Erklärungen des LV kann nicht der
Bundesorganisation angelastet werden.
Doch: Gemäß Parteiengesetz ja wohl schon.
Ich versuche hier die
haftungsrechtliche und die strafrechtliche Seite in Einklang
zu bringen mit dem Parteifinanzierungsgesetz und den
Vorschriften der Rechnungslegung. Ich kann nicht sagen, wer am
Ende Recht bekommt.
Wer kann das schon 
Wenn der Fall unsere obersten Gerichte befasst und da
bekanntlich unterschiedliche Meinungen herrschen, können wir
oder müssen wir vielleicht darüber diskutieren, ob nicht
moralisch es sinnvoller gewesen wäre, den Vorgang
anzuerkennen.
Moralisch diesen Vorgang anzuerkennen, das halte ich aber für total unmoralisch. Gerade weil wir uns im Wahlkampf befinden, wirtschaft die CDU seelenruhig mit Unsummen von unrechtmäßig erlangten Geldern auf Kosten der anderen Parteien. Das geht so eben nicht. Und die Strafe dafür ist eindeutig festgelegt.
Beide Parteien - die SPD wartet letztlich mit allerlei
Kalkulationen - wollen und können doch vor der Bundestagswahl
eine Schuld - wenn auch nur moralisch - anerkennen.
Ich weiß gar nicht, warum Du immer von „beiden Parteien“ sprichst. Ich dachte, hier geht es um den konkreten Fall CDU? Ich finde, diese Tendenz zum ständigen Alles-in-einen-Topf-Gewerfe ist nicht gut und muss praktisch zwangsläufig zu Unmut führen.
Beide
Parteien hängen mit Forderung da, die den Bundestagswahlkampf
ganz erheblich beeinflussen würden, würden die Forderungen
angenommen.
Was heißt hier „würden“? Die Gelder sind bereits in den Töpfen der Parteien drin, und schon allein deshalb ist Eile geboten, im Sinne eines gerechten Wahlganges.
Andererseits sollte der Fall wirklich rechtlich
geklärt werden.
Na, das ist ja wohl absolut klar, dachte ich.
Kann die CDU im Bund für Kanther im LV Hessen
oder die SPD im Bund für andere in NRW haftbar gemacht werden,
wenn es selbstständige Landesverbände sind ?
Sie sind nicht selbstständig! Sie sind Unterorganisationen der Partei. Den Rechenschaftsbericht gemäß Parteiengesetz macht auch nicht jeder kleine Verband eigenständig, sondern der Vorstand der jeweiligen Partei - ergo: Bundesparteiebene!
Keinesfalls ist jemand
verantwortlich für etwas, was er/sie nicht zu vertreten hat.
Nur bedingt. Ein Beispiel: Mein Mann überfällt eine Bank und
erbeutet schönes Geld. Ich habe davon nichts gewusst, aber das
Geld verwerte ich dennoch für dies und das, vielleicht kaufe
ich mir ja ein tolles Auto. Ein Fall ist, dass mein Mann
strafrechtlich belangt wird, der andere aber, dass ich das
tolle Auto wieder zurückgeben muss bzw. seinen Barwert. Das
tut mir sehr weh, denn das Geld ist ja nun ausgegeben und der
Wertverlust bei Verkauf des Wagens auch nicht unerheblich.
Trotzdem und endlich ist es unrecht erlangtes Eigentum. Punkt!
Aber hallo, da ist ein Rechtsirrtum. Diese Vorgänge waren
bislang nicht starfbar. Sie sind es erst ab 01.07.2002. Davor
kann keine Regel des Strafrechtes angewandt werden.
Wo steht das genau? Das möchte ich jetzt aber mal wirklich wissen. Hier greift doch mindestens die Hehlerei!
Und nun zum Rechtlichen:
Das einzige Mittel, das der CDU nunmehr zur Verfügung steht,
ist der Rechtsbehelf „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision“ beim Bundesverfassungsgericht.
Du meinst Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung, die
beschwert werden soll, erfolgte von dem
Oberverwaltungsgericht.
Natürlich. Habe mich vertippt…
Darin müssten sie die
grundsätzliche Bedeutung der Möglichkeit der
Revision für die CDU darlegen. Allerdings ist es eine ziemlich
aussichtslose Angelegenheit, denn ein alter Grundsatz unter
Juristen lautet doch, dass „auslaufendes Recht keine
grundsätzliche Bedeutung“ hat.
Geht in Ordnung, stimme Dir zu (ich glaube auch nicht mehr an
die Ernsthaftigkeit der Beschwerde der CDU - und die SPD hofft
wohl, dass es keine Entscheidung vorerst gibt). Beide, SPD wie
CDU benötigen vorerst das Geld für den Wahlkampf.
Benötigen: Sicher. Aber zustehen tut jedem nur sein Eigenes!
Viele Grüße
Jana