CDU und die Millionen

Hallo,

endlich wird der CDU gesagt, daß auch sie sich an die Gesetze halten muss.

Wobei die CDU nicht verstehen kann, daß man seinen Rechenschaftsbericht auch inhaltlich richitg abgeben muss.

Lässt sich daraus schfließen, daß die CDU ebenfalls der Meinung ist, daß sie ihr Wahlprogramm zwar pünktlich, aber nicht inhaltlich richtig abgeben muss?

gruss
winkel

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,200…

Hallo,
die Schwarzen sehen aber Ihre Fehler immer noch nicht ein und wollen in die Revision gehen.

mfg: Josef

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Hallo winkel,

Deine Darstellung ist schlicht und einfach falsch.

endlich wird der CDU gesagt, daß auch sie sich an die Gesetze
halten muss.

Wobei die CDU nicht verstehen kann, daß man seinen
Rechenschaftsbericht auch inhaltlich richitg abgeben muss.

Es ist ein anderer Rechtsvorgang - der auch für die SPD NRW gilt - dass eine Partei für das kriminelle Handeln Einzelner nicht pauschal bestraft werden kann. Dies ist im Parteienfinanzierungsgesetz zumindest bisher die geltende Regelung. Ich kann etwas nur richtig abgeben, wenn ich richtig informiert werde.

Wenn ich falsch informiert werde, haftet im deutschen Recht jener, der falsch oder überhaupt nicht informiert hat, obwohl er hierzu verpflichtet war. Keinesfalls ist jemand verantwortlich für etwas, was er/sie nicht zu vertreten hat. Es ist mir hier völlig egal, welche Partei es betrifft. Dieser Herr mir Bart und Brille, der sich heute rühmte, er habe Recht erhalten, hat in dem Rechtsstatt DE vergessen, das er erst recht hat und Recht bekommt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Lässt sich daraus schfließen, daß die CDU ebenfalls der
Meinung ist, daß sie ihr Wahlprogramm zwar pünktlich, aber
nicht inhaltlich richtig abgeben muss?

Lese die zehn Maßnahmen der SPD, die erledigt sein sollen und dann ist diese Frage für Dich beantwortet. Wer hat seine Versprechen in den letzten vier Jahren kaum eingehalten ?

Gruss Günter
Gruss Günter

Hallo,
die Schwarzen sehen aber Ihre Fehler immer noch nicht ein und
wollen in die Revision gehen.

mehr, Josef, ist eine Revision nicht. Und diese Möglichkeit steht jedem Deutschen zu und jeder Organisation.

Hier geht es aber nicht um eine Revision sondern um die Frage, ob das OVG berechtigt ist, den Weg der Revision zu verhindern.

Dies ist zuerst vom BVG zu klären. Erst dann kann die CDU klären, ob sie das heutige Urteil mit weiteren Rechtsmitteln angeht.

Ob die Schwarzen nun einen Fehler einsehehn oder nicht, ist unerheblich. Wir diskutieren seit Wochen über das Verständnis von Staat, Parteien und Minderheiten. Aber immer dann, wenn es nicht in unser Konzept passt, kritisieren wir, wenn andere die ihnen zustehenden Wege - hier rechtliche Wege und Mittel - ausschöpfen.

Wer sich zur Demokratie bekennt, zum Rechtsstaat, kann nicht den Weg nach Recht mit "wenig Einsicht " begründen.

Gruss Günter

mfg: Josef

Hallo,

endlich wird der CDU gesagt, daß auch sie sich an die Gesetze
halten muss.

Wobei die CDU nicht verstehen kann, daß man seinen
Rechenschaftsbericht auch inhaltlich richitg abgeben muss.

Lässt sich daraus schfließen, daß die CDU ebenfalls der
Meinung ist, daß sie ihr Wahlprogramm zwar pünktlich, aber
nicht inhaltlich richtig abgeben muss?

gruss
winkel

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,200…

100 pro hinter guenther ich :wink: owt
.

Hallo,

schon klar, aber die Schwarzen meinen sie haben die Weisheit mit dem Schöpflöffel gefressen.

mfg, Josef

Hi Winkel,

Wobei die CDU nicht verstehen kann, daß man seinen
Rechenschaftsbericht auch inhaltlich richitg abgeben muss.

Naaaajjjaaaaa - das ist natürlich Spiegel-Rhetorik :wink: Denn die CDU proklamiert ja, von den Fehlern des Landesverbandes Hessen nichts gewusst zu haben, insofern ist ihre Rechtfertigung nicht ganz so lapidar von der Hand zu weisen…

Waren wir also nicht gerade dabei, Weglassung zu verurteilen???

Viele Grüße
Jana

Hallo Günter,

Deine Darstellung ist schlicht und einfach falsch.

Da stimme ich Dir zu!

Es ist ein anderer Rechtsvorgang - der auch für die SPD NRW
gilt - dass eine Partei für das kriminelle Handeln Einzelner
nicht pauschal bestraft werden kann. Dies ist im
Parteienfinanzierungsgesetz zumindest bisher die geltende
Regelung. Ich kann etwas nur richtig abgeben, wenn ich richtig
informiert werde.

Korrekt bis hierhin…

Wenn ich falsch informiert werde, haftet im deutschen Recht
jener, der falsch oder überhaupt nicht informiert hat, obwohl
er hierzu verpflichtet war.

Da verwebst Du jetzt zwei unterschiedliche Verfahren miteinander. Denn die Damen und/oder Herren des LV Hessen haften sehr wohl für ihre Machenschaften. Darum ging es jedoch nicht im Urteil, von dem wir hier gerade schreiben.

Keinesfalls ist jemand
verantwortlich für etwas, was er/sie nicht zu vertreten hat.

Nur bedingt. Ein Beispiel: Mein Mann überfällt eine Bank und erbeutet schönes Geld. Ich habe davon nichts gewusst, aber das Geld verwerte ich dennoch für dies und das, vielleicht kaufe ich mir ja ein tolles Auto. Ein Fall ist, dass mein Mann strafrechtlich belangt wird, der andere aber, dass ich das tolle Auto wieder zurückgeben muss bzw. seinen Barwert. Das tut mir sehr weh, denn das Geld ist ja nun ausgegeben und der Wertverlust bei Verkauf des Wagens auch nicht unerheblich. Trotzdem und endlich ist es unrecht erlangtes Eigentum. Punkt!

Es ist mir hier völlig egal, welche Partei es betrifft. Dieser
Herr mir Bart und Brille, der sich heute rühmte, er habe Recht
erhalten, hat in dem Rechtsstatt DE vergessen, das er erst
recht hat und Recht bekommt, wenn das Verfahren abgeschlossen
ist.

Man kann ja Herrn Thierse nachsagen, was man will, aber ein Lobbyist ist er in meinen Augen nicht. Bisher hat er sich durch bewundernswerte Neutralität ausgezeichnet. Von daher ist Deine Unterstellung des Sich-mit-etwas-Rühmens ziemlich fehl am Platze.

Und nun zum Rechtlichen:

Das einzige Mittel, das der CDU nunmehr zur Verfügung steht, ist der Rechtsbehelf „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision“ beim Bundesverfassungsgericht. Darin müssten sie die **grundsätzliche Bedeutung/B> der Möglichkeit der Revision für die CDU darlegen. Allerdings ist es eine ziemlich aussichtslose Angelegenheit, denn ein alter Grundsatz unter Juristen lautet doch, dass „auslaufendes Recht keine grundsätzliche Bedeutung“ hat. Und das neue Parteiengesetz ist kurz vor der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Dabei muss auch gesehen werden, dass in diesem neuen Parteiengesetz genau das, was das OVG beurteilt hat, nämlich dass nicht nur eine formale, sondern auch eine inhaltliche Richtigkeit eines Rechenschaftsberichtes Pflicht ist, Bestandteil ist. Womit sich dann auch eine sächliche Revision erübrigt hätte…

Aber eigentlich weißt Du das, doch? Ich dachte immer, Du bist Rechtsanwalt.

Proklamiere doch dann besser, dass die Bundes-CDU durchaus Regressansprüche gegen die LV Hessen hat. Aber warum wohl wird sie diese nicht durchsetzen geschweige denn anstreben???

Viele Grüße
Jana**

Moin winkel

endlich wird der CDU gesagt, daß auch sie sich an die Gesetze
halten muss.

Wobei die CDU nicht verstehen kann, daß man seinen
Rechenschaftsbericht auch inhaltlich richitg abgeben muss.

Soweit ich weiss, sind Parteien zwar dazu verpflichtet, einen Rechenschaftsbereicht abzugeben, jedoch gibt es niergends ein Gesetzt, dass ihnen vorschreibt, dass dieser auch korrekt zu sein hat, oder gar etwas über Strafen aussagt, falls dies nicht der Fall ist (feine Sache, was ? :smile:

Strafmaßnahmen können allenfalls Einzelfälle betreffen (z.B. wenn Spenden nicht korrekt ausgewiesen werden und das damit verbundene „Erschleichen“ von Geldern im Zusammenhang mit dem Wahlkampf).

Aber auch hier (bei der Festsetzung des Geldbetrags, der dann zurückgezahlt werden muss einschließlich Strafe) gibt es soweit ich weiss keine Muss-Regelung sondern nur eine Kann-Regelung. Hier versucht die CDU wohl Einfluss zu nehmen.

Gruss
M.

Hallo liebe Mitdiskutanten,

Verstehe ich das richtig?

Wenn die Allianz eine falsche Konzernbilanz abgibt weil die Dresdner in ihrere Bilanz gelogen hat, dann ist weder die Dresdner noch die Allianz rechtlich belangbar?

Auch verstehe ich das so, daß die Bundes-CDU für alle Untergruppierungen die Zuschüsse vereinnahmt und dann weiterleitet. Also haftet doch auch die CDU nach außen für die Richtigkeit und kann allenfalls intern Regress anmelden.

Sehe ich das richtig, daß die große Volkspartei CDU sich auf folgende Argumentation einläßt:

Wir haben schwarze Kassen.
Wir erhalten zu Unrecht Zuschüsse.
Wir geben vor dem Bundestag und dem Deutschen Volk wissentlich falsche Rechenschaftsberichte ab.
Wir tun das und uns ist nicht klar, daß wir das Rechtsempfinden der Bürger beleidigen.
Wir sehen nicht ein, daß wir dafür haften müssen.
Der ehemalige Vorsitzende und Ehrenvorsitzende kann „private Versprechen“ über seinen Amtseid stellen.
Das alles tun wir, weil wir Gesetzeslücken geschickt ausnutzen.
Wir empfinden dabei keine Reue und keine Scham.

Aber: Wir velangen von den Bürgern Gesetzestreue.

gruss
winkel

Hallo Marion,

Soweit ich weiss, sind Parteien zwar dazu verpflichtet, einen
Rechenschaftsbereicht abzugeben, jedoch gibt es niergends ein
Gesetzt, dass ihnen vorschreibt, dass dieser auch korrekt zu
sein hat, oder gar etwas über Strafen aussagt, falls dies
nicht der Fall ist (feine Sache, was ? :smile:

Quatsch. Paragraf 24 Parteiengesetz regelt so etwas von ausführlich, wie der Rechenschaftsbericht auszusehen hat, dass Deine obige Aussage hahnebüchen ist. Das haben sich jetzt paar Journalisten so hingelegt, um noch bisschen im Volk zu zündeln.

Hier der Link zum Nachlesen:
http://www.bundestag.de/gesetze/pg/pgp24.html

Im Übrigen wird dieses kleine Schmankerl im neuen Parteiengesetz auch getilgt worden sein. Ein so genannter Formfehler, mehr nicht!

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana,

Wenn ich falsch informiert werde, haftet im deutschen Recht
jener, der falsch oder überhaupt nicht informiert hat, obwohl
er hierzu verpflichtet war.

Da verwebst Du jetzt zwei unterschiedliche Verfahren
miteinander. Denn die Damen und/oder Herren des LV Hessen
haften sehr wohl für ihre Machenschaften. Darum ging es jedoch
nicht im Urteil, von dem wir hier gerade schreiben.

Gut, aber derzeit geht die Haftung an die Bundespartei. Eine Rückforderung aus falschen Erklärungen des LV kann nicht der Bundesorganisation angelastet werden. Ich versuche hier die haftungsrechtliche und die strafrechtliche Seite in Einklang zu bringen mit dem Parteifinanzierungsgesetz und den Vorschriften der Rechnungslegung. Ich kann nicht sagen, wer am Ende Recht bekommt.

Wenn der Fall unsere obersten Gerichte befasst und da bekanntlich unterschiedliche Meinungen herrschen, können wir oder müssen wir vielleicht darüber diskutieren, ob nicht moralisch es sinnvoller gewesen wäre, den Vorgang anzuerkennen.

Beide Parteien - die SPD wartet letztlich mit allerlei Kalkulationen - wollen und können doch vor der Bundestagswahl eine Schuld - wenn auch nur moralisch - anerkennen. Beide Parteien hängen mit Forderung da, die den Bundestagswahlkampf ganz erheblich beeinflussen würden, würden die Forderungen angenommen. Andererseits sollte der Fall wirklich rechtlich geklärt werden. Kann die CDU im Bund für Kanther im LV Hessen oder die SPD im Bund für andere in NRW haftbar gemacht werden, wenn es selbstständige Landesverbände sind ?

Keinesfalls ist jemand
verantwortlich für etwas, was er/sie nicht zu vertreten hat.

Nur bedingt. Ein Beispiel: Mein Mann überfällt eine Bank und
erbeutet schönes Geld. Ich habe davon nichts gewusst, aber das
Geld verwerte ich dennoch für dies und das, vielleicht kaufe
ich mir ja ein tolles Auto. Ein Fall ist, dass mein Mann
strafrechtlich belangt wird, der andere aber, dass ich das
tolle Auto wieder zurückgeben muss bzw. seinen Barwert. Das
tut mir sehr weh, denn das Geld ist ja nun ausgegeben und der
Wertverlust bei Verkauf des Wagens auch nicht unerheblich.
Trotzdem und endlich ist es unrecht erlangtes Eigentum. Punkt!

Aber hallo, da ist ein Rechtsirrtum. Diese Vorgänge waren bislang nicht starfbar. Sie sind es erst ab 01.07.2002. Davor kann keine Regel des Strafrechtes angewandt werden.

Es ist mir hier völlig egal, welche Partei es betrifft. Dieser
Herr mir Bart und Brille, der sich heute rühmte, er habe Recht
erhalten, hat in dem Rechtsstatt DE vergessen, das er erst
recht hat und Recht bekommt, wenn das Verfahren abgeschlossen
ist.

Man kann ja Herrn Thierse nachsagen, was man will, aber ein
Lobbyist ist er in meinen Augen nicht. Bisher hat er sich
durch bewundernswerte Neutralität ausgezeichnet. Von daher ist
Deine Unterstellung des Sich-mit-etwas-Rühmens ziemlich fehl
am Platze.

Für mich ist Thierse nicht neutral. Er ist nach Gerstenmeier der größtmögliche Unfall in der Geschichte des Parlamentarismus.

Und nun zum Rechtlichen:

Das einzige Mittel, das der CDU nunmehr zur Verfügung steht,
ist der Rechtsbehelf „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision“ beim Bundesverfassungsgericht.

Du meinst Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung, die beschwert werden soll, erfolgte von dem Oberverwaltungsgericht.

Darin müssten sie die

grundsätzliche Bedeutung/B> der Möglichkeit der
Revision für die CDU darlegen. Allerdings ist es eine ziemlich
aussichtslose Angelegenheit, denn ein alter Grundsatz unter
Juristen lautet doch, dass „auslaufendes Recht keine
grundsätzliche Bedeutung“ hat.

Geht in Ordnung, stimme Dir zu (ich glaube auch nicht mehr an die Ernsthaftigkeit der Beschwerde der CDU - und die SPD hofft wohl, dass es keine Entscheidung vorerst gibt). Beide, SPD wie CDU benötigen vorerst das Geld für den Wahlkampf.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Gut, aber derzeit geht die Haftung an die Bundespartei.

Ja natürlich, denn sie ist es - bzw. der Vorstand einer Partei gemäß Parteiengesetz - die letztendlich Rechenschaft ablegt. Gemäß Definition dieses Gesetzes ist das eindeutig. Siehe auch § 23 a ParteienG „Rechtswidrig erlangte Spenden“. Die Definition nach einzelner Unterorganisationen einer Partei greift hier nicht.

Eine
Rückforderung aus falschen Erklärungen des LV kann nicht der
Bundesorganisation angelastet werden.

Doch: Gemäß Parteiengesetz ja wohl schon.

Ich versuche hier die
haftungsrechtliche und die strafrechtliche Seite in Einklang
zu bringen mit dem Parteifinanzierungsgesetz und den
Vorschriften der Rechnungslegung. Ich kann nicht sagen, wer am
Ende Recht bekommt.

Wer kann das schon :wink:

Wenn der Fall unsere obersten Gerichte befasst und da
bekanntlich unterschiedliche Meinungen herrschen, können wir
oder müssen wir vielleicht darüber diskutieren, ob nicht
moralisch es sinnvoller gewesen wäre, den Vorgang
anzuerkennen.

Moralisch diesen Vorgang anzuerkennen, das halte ich aber für total unmoralisch. Gerade weil wir uns im Wahlkampf befinden, wirtschaft die CDU seelenruhig mit Unsummen von unrechtmäßig erlangten Geldern auf Kosten der anderen Parteien. Das geht so eben nicht. Und die Strafe dafür ist eindeutig festgelegt.

Beide Parteien - die SPD wartet letztlich mit allerlei
Kalkulationen - wollen und können doch vor der Bundestagswahl
eine Schuld - wenn auch nur moralisch - anerkennen.

Ich weiß gar nicht, warum Du immer von „beiden Parteien“ sprichst. Ich dachte, hier geht es um den konkreten Fall CDU? Ich finde, diese Tendenz zum ständigen Alles-in-einen-Topf-Gewerfe ist nicht gut und muss praktisch zwangsläufig zu Unmut führen.

Beide
Parteien hängen mit Forderung da, die den Bundestagswahlkampf
ganz erheblich beeinflussen würden, würden die Forderungen
angenommen.

Was heißt hier „würden“? Die Gelder sind bereits in den Töpfen der Parteien drin, und schon allein deshalb ist Eile geboten, im Sinne eines gerechten Wahlganges.

Andererseits sollte der Fall wirklich rechtlich
geklärt werden.

Na, das ist ja wohl absolut klar, dachte ich.

Kann die CDU im Bund für Kanther im LV Hessen
oder die SPD im Bund für andere in NRW haftbar gemacht werden,
wenn es selbstständige Landesverbände sind ?

Sie sind nicht selbstständig! Sie sind Unterorganisationen der Partei. Den Rechenschaftsbericht gemäß Parteiengesetz macht auch nicht jeder kleine Verband eigenständig, sondern der Vorstand der jeweiligen Partei - ergo: Bundesparteiebene!

Keinesfalls ist jemand
verantwortlich für etwas, was er/sie nicht zu vertreten hat.

Nur bedingt. Ein Beispiel: Mein Mann überfällt eine Bank und
erbeutet schönes Geld. Ich habe davon nichts gewusst, aber das
Geld verwerte ich dennoch für dies und das, vielleicht kaufe
ich mir ja ein tolles Auto. Ein Fall ist, dass mein Mann
strafrechtlich belangt wird, der andere aber, dass ich das
tolle Auto wieder zurückgeben muss bzw. seinen Barwert. Das
tut mir sehr weh, denn das Geld ist ja nun ausgegeben und der
Wertverlust bei Verkauf des Wagens auch nicht unerheblich.
Trotzdem und endlich ist es unrecht erlangtes Eigentum. Punkt!

Aber hallo, da ist ein Rechtsirrtum. Diese Vorgänge waren
bislang nicht starfbar. Sie sind es erst ab 01.07.2002. Davor
kann keine Regel des Strafrechtes angewandt werden.

Wo steht das genau? Das möchte ich jetzt aber mal wirklich wissen. Hier greift doch mindestens die Hehlerei!

Und nun zum Rechtlichen:

Das einzige Mittel, das der CDU nunmehr zur Verfügung steht,
ist der Rechtsbehelf „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision“ beim Bundesverfassungsgericht.

Du meinst Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung, die
beschwert werden soll, erfolgte von dem
Oberverwaltungsgericht.

Natürlich. Habe mich vertippt…

Darin müssten sie die

grundsätzliche Bedeutung der Möglichkeit der
Revision für die CDU darlegen. Allerdings ist es eine ziemlich
aussichtslose Angelegenheit, denn ein alter Grundsatz unter
Juristen lautet doch, dass „auslaufendes Recht keine
grundsätzliche Bedeutung“ hat.

Geht in Ordnung, stimme Dir zu (ich glaube auch nicht mehr an
die Ernsthaftigkeit der Beschwerde der CDU - und die SPD hofft
wohl, dass es keine Entscheidung vorerst gibt). Beide, SPD wie
CDU benötigen vorerst das Geld für den Wahlkampf.

Benötigen: Sicher. Aber zustehen tut jedem nur sein Eigenes!

Viele Grüße
Jana

Moin Jana

Soweit ich weiss, sind Parteien zwar dazu verpflichtet, einen
Rechenschaftsbereicht abzugeben, jedoch gibt es niergends ein
Gesetzt, dass ihnen vorschreibt, dass dieser auch korrekt zu
sein hat, oder gar etwas über Strafen aussagt, falls dies
nicht der Fall ist (feine Sache, was ? :smile:

Quatsch. Paragraf 24 Parteiengesetz regelt so etwas von
ausführlich, wie der Rechenschaftsbericht auszusehen hat, dass
Deine obige Aussage hahnebüchen ist.

Ganz im Gegenteil. Das steht in keinerlei Widerspruch zu meinem Posting.

Die Frage lautet nämlich nicht, wie ein Rechenschaftsbericht auszusehen hat, sondern welche Strafe droht, wenn dieser nicht korrekt ist. Na ?

Gruss
Marion

Hallo Jana,

Nehme hier auf das Bezug, was notwendig ist.

Moralisch diesen Vorgang anzuerkennen, das halte ich aber für
total unmoralisch. Gerade weil wir uns im Wahlkampf befinden,
wirtschaft die CDU seelenruhig mit Unsummen von unrechtmäßig
erlangten Geldern auf Kosten der anderen Parteien. Das geht so
eben nicht. Und die Strafe dafür ist eindeutig festgelegt.

Gerade weil wir uns im Wahlkampf befinden und die Sachlage bislang nicht klar ist, wäre jede Rückzahlung vor einer rechtskräftigen Entscheidung eine erhebliches Risisko. Stelle Dir mal vor, die CDU würde zahlen müssen, ein Gericht entscheidet später, dass die CDU nicht zahlen muss und die CDU hätte sich im Wahlkampf beschränken müssen. ( Beeinflussung der Wahl)

Beide Parteien - die SPD wartet letztlich mit allerlei
Kalkulationen - wollen und können doch vor der Bundestagswahl
eine Schuld - wenn auch nur moralisch - anerkennen.

Ich weiß gar nicht, warum Du immer von „beiden Parteien“
sprichst. Ich dachte, hier geht es um den konkreten Fall CDU?
Ich finde, diese Tendenz zum ständigen
Alles-in-einen-Topf-Gewerfe ist nicht gut und muss praktisch
zwangsläufig zu Unmut führen.

Ich nehme nur Bezug auf eine Äusserung aus dem SPD-Parteivorstand. Dort wurde dieses Urteil auch erwartet, weil es auch Einfluss auf die SPD-Gelder haben wird, die in NRW geflossen sein sollen. Hätte die CDU - oder müsste sie - nicht zahlen, wäre dies bei der SPD - bei einer wesentlich geringeren Summe auch so -

Beide
Parteien hängen mit Forderung da, die den Bundestagswahlkampf
ganz erheblich beeinflussen würden, würden die Forderungen
angenommen.

Was heißt hier „würden“? Die Gelder sind bereits in den Töpfen
der Parteien drin, und schon allein deshalb ist Eile geboten,
im Sinne eines gerechten Wahlganges.

Ein gerechter Wahlkampf ist es nicht, wenn einer Partei kurz vor einer wichtigen Wahl der finanzielle Boden entzogen wird, im Gegenteil, dies kann auch als Wahlbeeinflussung, zumindest als Versuch der Wahlbeeinflussung gelten.

Andererseits sollte der Fall wirklich rechtlich
geklärt werden.

Na, das ist ja wohl absolut klar, dachte ich.

Kann die CDU im Bund für Kanther im LV Hessen
oder die SPD im Bund für andere in NRW haftbar gemacht werden,
wenn es selbstständige Landesverbände sind ?

Sie sind nicht selbstständig! Sie sind Unterorganisationen der
Partei. Den Rechenschaftsbericht gemäß Parteiengesetz macht
auch nicht jeder kleine Verband eigenständig, sondern der
Vorstand der jeweiligen Partei - ergo: Bundesparteiebene!

Das wird nicht bestritten. Der Rechenschaftsbericht setzt sich aber aus vielen „Unbekannten“ zusammen. Ich würde zwar einen Rechenschaftsbericht als Vorsitzender einer bundesweit politisch tätig Partei auch unterschreiben, wohl wäre es mir dabei aber nie.

Keinesfalls ist jemand
verantwortlich für etwas, was er/sie nicht zu vertreten hat.

Nur bedingt. Ein Beispiel: Mein Mann überfällt eine Bank und
erbeutet schönes Geld. Ich habe davon nichts gewusst, aber das
Geld verwerte ich dennoch für dies und das, vielleicht kaufe
ich mir ja ein tolles Auto. Ein Fall ist, dass mein Mann
strafrechtlich belangt wird, der andere aber, dass ich das
tolle Auto wieder zurückgeben muss bzw. seinen Barwert. Das
tut mir sehr weh, denn das Geld ist ja nun ausgegeben und der
Wertverlust bei Verkauf des Wagens auch nicht unerheblich.
Trotzdem und endlich ist es unrecht erlangtes Eigentum. Punkt!

Aber hallo, da ist ein Rechtsirrtum. Diese Vorgänge waren
bislang nicht starfbar. Sie sind es erst ab 01.07.2002. Davor
kann keine Regel des Strafrechtes angewandt werden.

Wo steht das genau? Das möchte ich jetzt aber mal wirklich
wissen. Hier greift doch mindestens die Hehlerei!

Jana, bislang gibt es hier den Begriff Hehlerrei nicht.

Und nun zum Rechtlichen:

Das einzige Mittel, das der CDU nunmehr zur Verfügung steht,
ist der Rechtsbehelf „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision“ beim Bundesverfassungsgericht.

Du meinst Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung, die
beschwert werden soll, erfolgte von dem
Oberverwaltungsgericht.

Natürlich. Habe mich vertippt…

Darin müssten sie die

grundsätzliche Bedeutung der Möglichkeit der
Revision für die CDU darlegen. Allerdings ist es eine ziemlich
aussichtslose Angelegenheit, denn ein alter Grundsatz unter
Juristen lautet doch, dass „auslaufendes Recht keine
grundsätzliche Bedeutung“ hat.

Geht in Ordnung, stimme Dir zu (ich glaube auch nicht mehr an
die Ernsthaftigkeit der Beschwerde der CDU - und die SPD hofft
wohl, dass es keine Entscheidung vorerst gibt). Beide, SPD wie
CDU benötigen vorerst das Geld für den Wahlkampf.

Benötigen: Sicher. Aber zustehen tut jedem nur sein Eigenes!

Gruss Günter

Hallo winkel,

ich vermisse Deine Hinweise auf die drei Verhaftungen bei der SPD. Endlich wir dem Münte mal gezeigt, wa sin seinem Lager los ist. Er hätte Wienand vorher aus der Partei werfen sollen, als Wienand noch mit Schmiergelder Stimmen gekauft hat. Münte hat zu spät reagiert. Die Genossen sitzen hinter Gitter, wohl denn, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Grüsse Günter

endlich wird der CDU gesagt, daß auch sie sich an die Gesetze
halten muss.

Wobei die CDU nicht verstehen kann, daß man seinen
Rechenschaftsbericht auch inhaltlich richitg abgeben muss.

Lässt sich daraus schfließen, daß die CDU ebenfalls der
Meinung ist, daß sie ihr Wahlprogramm zwar pünktlich, aber
nicht inhaltlich richtig abgeben muss?

gruss
winkel

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,200…

dir überlassen GünterW,

hat mich schon gewundert, daß das nicht eher kam.

Nur vergißt du hierbei, daß sich im Kölner Klüngel auch CDU-Herren bedienen haben lassen.

„Glashaus“

gruss
winkel

dir überlassen GünterW,

Hi winkel,

es wird aber nicht besser, wenn man immer nur auf eine Seite zeigt. Ich übe durchaus harsche Kritik an der CDU bei diversen Vorgängen und habe zwei Parteiausschlussverfahren überstanden und zwar bereits auf der ersten Schiene Kreisvorstand, weil es da jemand gab, der meinte, ich dürfte die CDU nicht kritisieren (Sie hatten auch nie Aussicht auf Erfolg, aber man kann es mal probieren, um jemand zum schweigen zu bringen).

hat mich schon gewundert, daß das nicht eher kam.

Nur vergißt du hierbei, daß sich im Kölner Klüngel auch
CDU-Herren bedienen haben lassen.

Von der CDU ist aber niemand nach meiner Kentnnis in U-Haft. Oder habe ich jemand vergessen ?

Gruss Günter

Hallo Marion,

Ganz im Gegenteil. Das steht in keinerlei Widerspruch zu
meinem Posting.

Wieso? Du hast geschrieben, dass nirgendwo steht, dass der Rechenschaftsbericht korrekt zu sein hat. Das ist eine Binsenweisheit; denn - wie ich mit dem Link auch untermauert habe - ist im Parteiengesetz sehr detailliert aufgeschlüsselt, wie genau und anhand welcher Fakten der Bericht auszusehen hat. Wird also etwas anders als genau so abgegeben, dann ist das falsch.

Aber natürlich hast Du recht, wenn Du meinst, dieser Satz steht nicht drin à la „Der Rechenschaftsbericht muss der Wahrheit entsprechen.“. Aber das ist ja auch eigentlich lächerlich, oder?

Die Frage lautet nämlich nicht, wie ein Rechenschaftsbericht
auszusehen hat, sondern welche Strafe droht, wenn dieser nicht
korrekt ist. Na ?

Doch, genau so lautet die Frage für die CDU. Und sie zweifelt übrigens auch nicht das Strafmaß an oder den Inhalt des Rechenschaftsberichtes, sondern gibt vor, von „allem nichts gewusst“ zu haben, und wenn überhaupt Strafe, dann doch bitte nur der LV Hessen.

Das ist noch viel einfacher zu beantworten, siehe Paragraf 23 a ParteienG:

(1) Hat eine Partei Spenden rechtswidrig erlangt oder nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend im Rechenschaftsbericht veröffentlicht (§ 25 Abs. 2), so verliert sie den Anspruch auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten oder nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend veröffentlichten Betrages. Die rechtswidrig angenommenen Spenden sind an das Präsidium des Deutschen Bundestages abzuführen.

Viele Grüße
Jana

Grüß Dich Günter,

Nehme hier auf das Bezug, was notwendig ist.

:wink:

Moralisch diesen Vorgang anzuerkennen, das halte ich aber für
total unmoralisch. Gerade weil wir uns im Wahlkampf befinden,
wirtschaft die CDU seelenruhig mit Unsummen von unrechtmäßig
erlangten Geldern auf Kosten der anderen Parteien. Das geht so
eben nicht. Und die Strafe dafür ist eindeutig festgelegt.

Gerade weil wir uns im Wahlkampf befinden und die Sachlage
bislang nicht klar ist, wäre jede Rückzahlung vor einer
rechtskräftigen Entscheidung eine erhebliches Risisko. Stelle
Dir mal vor, die CDU würde zahlen müssen, ein Gericht
entscheidet später, dass die CDU nicht zahlen muss und die CDU
hätte sich im Wahlkampf beschränken müssen. ( Beeinflussung
der Wahl)

Die unrechtmäßig verbuchten Spendengelder bestreitet die CDU gar nicht. Sie will, wenn überhaupt, nur, dass Hessen dafür alleine bestraft wird, nicht aber die ganze Partei. Das ist auch der Grund der Klage.

Ergo: Die Gelder sind im Pott der CDU. Die Strafe ist eindeutig und unmissverständlich geregelt. Punkt. Wo hier also eine „Wahlfälschung“ zu vermuten wäre, liegt doch eigentlich klar auf der Hand.

Und - das gilt jetzt für alle Parteien - wenn solche Dinge passiert sind, dann muss in Zukunft das Kontrollsystem innerhalb einer Partei intensiviert werden. Damit dem Ganzen versehentlich kein Vorschub mehr geleistet werden kann.

Viele Grüße
Jana