Hallo,
die CDU will nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im kommenden Mai einen neuen Anlauf für ein schärferes Polizeirecht in dem Bundesland nehmen. Nachzulesen unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-will-mehr…
u.a. heißt es dort: Straftäter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sollen in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende müsse wieder die Ausnahme werden, fordert die CDU.
Nun ist genau das ja m.E. nicht Sache der Länder sondern unterliegt der Einzelfallentscheidung der Richter (§ 105 JGG). Und das JGG ist ein Bundesgesetz.
Wie kann ein Bundesland solche Forderungen stellen bzw. durchsetzen? Das Polizeirecht ist dafür ja nun das völlig falsche Mittel. Das könnte ja nur über politischen Druck auf die Spruchkörper gehen. Oder sehe ich das falsch? Wäre damit nicht der Artikel 20 GG tangiert?
Gruß
S.J.