Guten Morgen,
es ist richtig, dass ein PC, der in den europäischen Wirtschaftsraum eingeführt wird, ein CE-Zeichen tragen muss. Damit wird dokumentiert, dass das Gerät den europäischen Bestimmungen (in diesem Fall die sog. EMV-Richtlinie und wahrscheinlich auch die sog. Niederspannungsrichtlinie).
Für die ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung ist entweder der Hersteller (wenn er seinen Sitz in der EU hat) oder der Importeur in die EU veranstwortlich. Da Sie das Gerät auch Asien importieren, sind Sie also für die Einhaltung der Richtlinien veranstwortlich.
Über die juristischen Folgen kann und darf ich als Ingenieur leider keine Aussagen machen. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich mit der Frage an die Außenwirtschaftsabteilung Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer wenden.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass sich die Sache in Ihrem Sinne regelt!
Freundliche Grüße
Uwe Lück