CE-Kennzeichnung
Hallo vantom,
die CE-Kennzeichnung besagt nur, daß eine Übereinstimmung mit allen zutreffenden EG-Richtlinien und Bestimmungen besteht, mehr nicht. Diese müssen in den Begleitdokumenten (z.B. in der Bedienungsanleitung) angeführt werden.
Das ‚CE‘ darf nicht mit einer Qualitätskennzeichnung gleichgesetzt werden, auch wenn das gekennzeichnete Produkt damit einem gewissen Mindestsicherheitsniveau entspricht. Die CE-Kennzeichnung wendet sich ausschließlich an die Aufsichtsbehörden der Mitgliederstaaten und erleichtert somit den Freiverkehr. Sie wendet sich aber nicht an den Endverbraucher weil sie nichts über Gebrauchstauglichkeit, Lebensdauer oder sonstige für den Verbraucher wichtige Merkmale aussagt. Sie sagt auch nichts über das herangezogene Verfahren der Konformitätsbewertung aus, d.h. die Module sind nicht ersichtlich, auf deren Grundlage die Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde.
Last not least spielt die CE-Kennzeichnung nur im durch EG-Harmonisierungsrichtlinien rechtlich geregelten Bereich eine Rolle. Produkte aus dem nicht-harmonisierten Bereich dürfen deshalb auch keine CE-Kennzeichnung haben.
Vielleicht enthält das Merkblatt der IHK Berlin auch noch ein paar nützliche Infos: http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/822032/.7./dat…
Gruß Steff