Wir importieren ein paar Machinen die vorab in Europa ohne CE Kennzeichnung genutzt worden sind. Die Maschinen stammen aus den frühen 80er Jahren.
Die Maschinen wurden von einer chinesichen Firma gekauft und nahezu neuwertig wiederhergestellt.
Wir importieren diese jetzt aus China als Gebrauchtmaschinen.
Habt ihr Erfahrungen ob die Maschinen als EWR Gebrauchtmaschinen immernoch CE Kennzeichnungs befreit sind oder ob diese nun eine CE Kennzeichnung benötigen ? Wenn ja, kann man auf einem Weg darauf verzichten ?
Leider kann ich so aus der Ferne nicht’s zu den Maschinen sagen, da wir noch nicht solche eingekauft haben. Hilfestellung kann mit Gewissheit die BG oder eine Fachabteilung der BG geben. Auch die IHK’s (siehe Link) http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder… informieren über die neue Richtlinie. Ich denke an dieser Stelle erhalten Sie entsprechende und vor allem gültige Aussagen.
Dies ist eher eine juristische als eine technische Frage. Ich kann als Maschinenbauer kein rechtsverbindlichen juristischen Antworten geben. Daher ist die Antwort eher eine persönliche Einschätzung zur Lage.
Da die Maschinen von einer Firma in China aufgekauft worden sind, haben sie den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlassen. Das Geräte und Produktsicherheitsgesetz sieht genau genommen nur für die erstmalige Einfuhr von Gebrauchtmaschinen in den EWR die Verpflichtung zur Einhaltung der Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und selbstverständlich das Einhalten der Vorschriften) vor. Deswegen kann möglicherweise auf CE Zeichen und Konformitätserklärung verzichtet werden. Dieses „Möglicherweise“ möchte ich mit einem großen Fragezeichen versehen.
Das bedeutet jedoch keinen Freibrief unsichere Maschinen zu verkaufen oder zu betreiben.
Es gibt nämlich noch die Altmaschinenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.
Als Händler sind Sie über die Altmaschinenverordnung verpflichtet Maschinen nachzurüsten, wenn Gefährdungen vorhanden sind. Das gleiche gilt für den Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung.
Der Schutzstandard der frühen 80er Jahre entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik. Eine der oben angesprochenen Verordnungen greift daher mit Sicherheit. Es ist das Ziel aller technischen Richtlinien und Verordnungen sichere Maschinen zu generieren und nicht ein CE Zeichen aufzukleben und eine Konformitätserklärung zu erstellen. Diese sind das äußere Zeichen dafür dass die Maschinenrichtlinie eingehalten wurde, zumindest sollten sie das sein.
Ich persönlich würde mir die Maschinen sehr genau anschauen bevor ich sie verkaufe oder betreibe. Die Verantwortung liegt beim Hersteller, Händler und Betreiber.
Sehr geehrter Herr/Frau Behning
so einfach ist ihre Frage nicht zu beantworten.
Nach meiner Rechtsauffassung hängt es davon ab, ob die „alten Maschinen“ wesentlich geändert wurden oder in ihrem original Zustand sind.
Sind es „Originalmaschinen“ so brauchen sie keine CE-Kennzeichnung, müssen aber trotzdem dem sicherheitstechnischen Stand entsprechen.
Haben Sie oder die Chinesen wesentliche Änderungen an den Maschinen durchgeführt, müssen die Chinesen oder Sie, als sogenannter „Inverkehrbringer“ eine CE-Konformitätsverfahren durchführen.
Ich bin aber kein Rechtsanwalt und deswegen schlage ich Ihnen vor, sich mit dem Institut BG-Prüfzert in Verbindung zu setzen. Das Institut ist der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung angeschlossen und berät Sie gerne in diesen Fragen. Unter dem Link finden Sie die Adresse und Telefonnummer.
http://www.dguv.de/bg-pruefzert/de/aktuelles/2010/Q1…
Falls Sie mit dem Institut nicht weiterkommen, melden Sie sich bitte nocheinmal.
MFG
Göbel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sehr geehrte Dame oder sehr geehrter Herr,
grundsätzlich regelt die europäische Maschinenrichtlinie die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung für das erste Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen in den europäischen Wirtschaftsraum. Aber da ich kein Jurist bin, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wie die Rechtslage ist, wenn sie die Maschinen erneut aus China importieren.
Sollten bei der Aufarbeitung in China sicherheitsrelevante Änderungen vorgenommen worden sein, ist nach meiner Ansicht eine CE-Kennzeincung erforderlich, für die Sie als sog. Inverkehrbringer in der Europäischen Wirtschaftsraum verantwortlich sind.
Vielleicht hilft Ihnen der folgende Link weiter:
http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffe…
Um Rechtssicherheit zu erlangen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ordnungsbehörde. Das kann je nach Bundesland das Gewerbeaufsichtsamt, das Amt für Arbeitsschutz oder die Bezirkzregierung sein.
Freundliche Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, war das erstmalige Inverkehrbringen der Maschinen in den 80er Jahren in Europa. Wenn das so ist und wenn die Maschinen nicht wesentlich verändert wurden (was im Hinblick auf die Änderungen durch die Chinesen zu prüfen ist) haben die Maschinen Bestandsschutz und brauchen nicht CE gekennzeichnet zu werden. Wenn eine wesentliche Änderung durchgeführt wurde, ist die Maschie CE zu kennzeichne und der (jetzige!) Stand der Technik herzustellen. Wichtig hierbei: Es ist unabhängig von der CE-Kennzeichnung eine sichere Maschine zur Verfügung zu stellen (BetrSichV).
Ich hoffe, ich konnte helfen
Guten Morgen!
Nein, Sie können nicht auf eine CE-Kennzeichnung verzichten. Dafür gibt es zwei Gründe:
-
Die Maschinen wurden sehr wahrscheinlich von den chinesischen Firma „wesentlich verändert“.
-
Die Maschinen wurden wieder neu in den EWR importiert, da sie den EWR verlassen haben, verändert wurden und wieder zurück gekommen sind.
Gerade durch das Wiederherstellen liegt der Verdacht einer wesentlichen Veränderung vor. Sie könnten auf eine Kennzeichnung verzichten, wenn Sie die Maschinen im EWR wiederherstellen und es sich dabei nachweislich nicht um eine wesentliche Veränderung handelt.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie um ein Konformitätsbewertungsverfahren nicht herum kommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen. Sollten Sie vielleicht eine Beratung in diesem Bereich benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Fricke
Hallo,
maßgeblich ist das erstmalige Inverkehrbringen in den europäischen Raum (also jetzt!). Somit sind die Maschinen zu kennzeichnen.
Martin
Antwort: Die CE-Kennzeichnung und Zertifizierung ist Pflicht und darauf kann nicht verzichtet werden.
Der billigste Weg ist, wenn die Chinesen diese CE-Kennzeichnung und Zertifizierung durchführen; denn die Vorschriften und Gesetze sind allgemein bekannt.
Eine umfangreiche Sicherheitsüberprüfung muss aber vom Käufer durchgeführt werden, bei der die Übereinstimmung der CE-Vorschriften bestätigt werden.
Die teuerste Lösung ist wenn ein Sachverständiger die CE-Zertfizierung durchführt.
Gruß Joachim Wendt
Hallo
Die Frage bei einer CE- Kennzeichnung ist, ob bei der Maschine eine wesentliche Änderung vorgenommen wordene ist. Ist dieses der Fall, wird auf alle Fälle eine CE benötigt.
Auf alle Fälle muss der Hersteller eine Einbauerklärung (alte MRL Herstellererklärung) sowie eine Gefahrenanalyse mitliefern.
Man kann auch der der Zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen, die kann ggf. auch eine vorort- Abnahme durchführen und sagen, ob eine CE erstellt werden muss.
Ich denke beim Import der geänderten Maschine muss eine neue CE vom Hersteller angefertigt werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Die Frage bei einer CE- Kennzeichnung ist, ob bei der Maschine eine wesentliche Änderung vorgenommen wordene ist. Ist dieses der Fall, wird auf alle Fälle eine CE benötigt.
Auf alle Fälle muss der Hersteller eine Einbauerklärung (alte MRL Herstellererklärung) sowie eine Gefahrenanalyse mitliefern.
Man kann auch der der Zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen, die kann ggf. auch eine vorort- Abnahme durchführen und sagen, ob eine CE erstellt werden muss.
Ich denke beim Import der geänderten Maschine muss eine neue CE vom Hersteller angefertigt werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
.
wer Maschinen in die EU einführt also Imorteur ist verplichtet, die CE Kennzeichnung durchzuführen.
Es gibt keinen Weg außer illegal!
Wenn sie zur Kennzeichnung Hilfe brauchen, gerne!
Wenn eine Anlage in Europa in den Verkehr gebracht wird (was in diesem Fall geschieht), unterliegt sie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und damit sind eine CE-Kennzeichung und Konformitaetserklaerung mit allen damit verbundenen Massnahmen zwingend erforderlich.
leider keine Infos
mfg H. Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Herr Behning,
entschuldigung, Ihre Anfrage ist erst jetzt an mich weitergeleitet worden.
Falls Sie noch keine Antwort von anderen bekommen haben:
Ihre Maschinen haben den Status einer Neu-Maschine und sind somit allen Anforderungen der Maschinenrichtlinie unterworfen. Also das Ganze Prozedere: CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung usw.
Viele Grüße
Dipl.-Ing.
Frank Barschke
Sicherheitsingenieur
www.barschke.de