CE-Norm Betriebssicherheit, Kippstabilität

In den CE-Normen (Maschinenrichtlinie?) werden Voraussetzungen betr. Kippstabilität definiert. Unter anderem werden die Geräte auf eine schiefe Ebene gestellt und dürfen dabei nicht umkippen.

Wie schräg ist diese schiefe Ebene definiert?
Um welche CE-Norm(en) handelt es sich dabei?

Besten Dank im Voraus

Hallo Beat,

In den CE-Normen (Maschinenrichtlinie?) werden Voraussetzungen
betr. Kippstabilität definiert.

„Die CE-Kennzeichnung (entweder von franz. Communauté Européenne = „Europäische Gemeinschaft“ oder Conformité Européenne, svw. „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.“

Es gibt keine CE-Normen, die etwas vorschreiben, sondern DIN oder EN oder sonstige Vorschriften, die bei Anbringung des CE-Zeichens eingehalten sein sollen.

Das sind alle, die für das Produkt in Europa gelten. So ist z.B. für elektrische Geräte die Niederspannungsrichtlinie einzuhalten.

Unter anderem werden die
Geräte auf eine schiefe Ebene gestellt und dürfen dabei nicht
umkippen.

Dann Mußt Du für Dein Produkt die entsprechende Norm oder sonstige Vorschrift raussuchen und Dein Produkt auf Übereinstimmung damit abprüfen.
Als Beispiel: In EN 60601 (Medizinische elektrische Geräte) und EN 740 (Anästhesie Arbeitsplätze) sind Angaben zur mechanischen Stabilität enthalten. Dazu zählt auch die Kippsicherheit.

Wie schräg ist diese schiefe Ebene definiert?
Um welche CE-Norm(en) handelt es sich dabei?

Dazu mußt Du zu Deinem Produkt wissen welche Anforderungen gelten. Vielleicht kann man Dir weiterhelfen, wenn man weiß, um welches Produkt es sich handelt.

Gruß

Karsten

Ergänzung:CE-Norm Betriebssicherh., Kippstabilität
Hallo Beat,
für die Frage nach den für ein Produkt geltenden Vorschriften könnte das Brett Mechanik und Konstruktion besser sein, diese Vorschriften sind nicht unbedingt das „täglich Brot“ der Juristen.

Gruß

Karsten

Ich hatte es wo gelesen, aber weiß nicht mehr wo: Das Ding auf ein „Brett“ stellen und allseitig 15 Grad kippen. Wenn natürlich in im Betriebszustand noch was reingeschüttet wird oder oben ein schwerer Hebel gezogen werden muß oder eine Klappe rauskommt und damit der Schwerpunkt verschoben wird, darf das Ding nicht kippen. Wenn Du die Kippgefahr mit 30 Grad liegts du auf richtiger Seite. Ich weiß aber, dass man gern die Gesetze haben will und auf bloßes Reden und Hören-Sagen sich nicht verlassen soll.