CE-Norm, EMV-Richtlinien

Hallo Fachgemeinde,
ich weiß, daß die CE-Norm schon seid Mitte der 90-er Jahre verbindlich ist und ich somit recht spät meine Frage stelle.
Trotzdem folgende Sachverhalt.

Was muß eine Firma beachten, die Computer kauft und mit zusätzlichen Teilen ergänzt (bspw. Steckkarten od. Laufwerke).
Müssen diese neuen kombinierten Geräte (hier nennt man es dann glaube ich Systeme) neu geprüft werden? Genügt eine Konformitätserklärung und was muß drin stehen? Wie rechtsverbindlich ist diese Erklärung, was muß ich im Kontrollfall beachten?
Gibt es dafür rechtlich verbindliche Aussagen - ich meine jetzt nicht den EMV-Leitfaden oder die EMV-Richtlinien. Was da drin steht kann alles und auch nichts bedeuten. Was ich meine sind allgemein verständliche Aussagen - mein Geschäftsführer soll es ja auch verstehen.

Vielen Dank

Da kann Dir hier wahrscheinlich kaum einer helfen, mehr Glück hast Du sicherlich im Rechts-Brett.

Gruss, Christof

Hallo ???
ich weiß, daß die CE-Norm schon seid Mitte der 90-er Jahre
verbindlich ist und ich somit recht spät meine Frage stelle.
Trotzdem folgende Sachverhalt.

Was muß eine Firma beachten, die Computer kauft und mit
zusätzlichen Teilen ergänzt (bspw. Steckkarten od. Laufwerke).
Müssen diese neuen kombinierten Geräte (hier nennt man es dann
glaube ich Systeme) neu geprüft werden? Genügt eine
Konformitätserklärung und was muß drin stehen? Wie
rechtsverbindlich ist diese Erklärung, was muß ich im
Kontrollfall beachten?
Gibt es dafür rechtlich verbindliche Aussagen - ich meine
jetzt nicht den EMV-Leitfaden oder die EMV-Richtlinien. Was da
drin steht kann alles und auch nichts bedeuten. Was ich meine
sind allgemein verständliche Aussagen - mein Geschäftsführer
soll es ja auch verstehen.

  1. CE ist keine eigentliche Norm, sondern es gibt nur das CE-Zeichen.

  2. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens bekundest du, dass du alle, diesen Gegendstand betreffenden, Normen einhälst und auch alles, nach Stand der Technik, unternommen hast, um eine Gefährdung von Leib und Leben durch deinen Gegenstand, bei sachgemässer Anwendung (wie in der Bedienungs-Anleitung beschrieben), unternommen hast. Punkt.

Falls es dennoch zu einem solchen Vorfall kommt, bekommst du vom Richter 5 bis max. 10 Tage Zeit deine Entwicklungs- und anderen Unterlagen dem Gericht beizubringen.

Der Fall mit der Mikrowelle und dem Hund hat den Hersteller soviel gekostet weil in der Bedienungs-Anleitung nichts von Hunden stand, respektive es hätte auch der Satz „Diese Gerät darf nur zur erwärmung von Speisen verwendet werden“ genügt.

Bei deinem Computern liegt das Hauptproblem beim EMV. Auch wenn die verwendeten Komponenten einzeln die EMV-Normen einhalten, ist nicht gesagt, dass das ganze System noch innerhalb der Norm arbeitet. z.B. werden manche I/O-Karten einfach ohne angeschlossenes Kabel getestet.

Theoretisch müsstest du jede einzelne Konfiguration vermessen, in der Praxis ist das aus Kostengründen gar nicht möglich.
Gerade bei Computern ist hier einiges wiedersprüchlich, einersets ist ja gerade Sinn und Zweck, dass man ihn jederzeit erweitern kann andererseits weiss jeder Techniker, dass dann über das EMV-Verhalten keine aussage mehr gemacht werden kann.

MfG Peter(TOO)

Bei deinem Computern liegt das Hauptproblem beim EMV. Auch
wenn die verwendeten Komponenten einzeln die EMV-Normen
einhalten, ist nicht gesagt, dass das ganze System noch
innerhalb der Norm arbeitet. z.B. werden manche I/O-Karten
einfach ohne angeschlossenes Kabel getestet.

Theoretisch müsstest du jede einzelne Konfiguration vermessen,
in der Praxis ist das aus Kostengründen gar nicht möglich.
Gerade bei Computern ist hier einiges wiedersprüchlich,
einersets ist ja gerade Sinn und Zweck, dass man ihn jederzeit
erweitern kann andererseits weiss jeder Techniker, dass dann
über das EMV-Verhalten keine aussage mehr gemacht werden kann.

Genau das ist mein Problem. Genügt es eine Konformitätserklärung auszufüllen - und mit welchen Inhalten?
Wie machen das andere? Ich meine nicht den Privatmann, der sich ne neue Kontrollerkarte einbaut, sonder die kleinen Firmen, die Computer nach Wunsch zusammenbauen.

Hallo ???

Genau das ist mein Problem. Genügt es eine
Konformitätserklärung auszufüllen - und mit welchen Inhalten?
Wie machen das andere? Ich meine nicht den Privatmann, der
sich ne neue Kontrollerkarte einbaut, sonder die kleinen
Firmen, die Computer nach Wunsch zusammenbauen.

Nach CE muss nur das CE-Zeichen auf die Kiste.
Für den ganzen Rest ist die Firma selbst verantwortlich, und MUSS das nur intern dokumentieren.

Falls, für das Produkt, geltende Normen etwas vorschreiben, so muss dies im Rahmen dieser Norm geschehen.

Das CE-Zeichen ist eigentlich ein Witz, keiner kontrolliertda etwas, solange kein Gerichtsfall vorliegt. Frag mal beim TÜV oder einer Verbraucher-Organisation nach, was alle für Produkte auf dem Markt sind, welche zwar ein CE-Zeichen dran haben, aber jeder in Frage kommenden Norm wiedersprechen.

Es gibt zwar Prüfzeichen, welche erlangt werden müssen (Z.B. VDE, TÜV „Geprüfte Sicherheit“), aber oft wird dann etwas in der Serie geändert und das Produkt trägt dann wiederechtlich immer noch das Zeichen.

MfG Peter(TOO)

Hallo Dobbs!

Ich kann Dir zwar im speziellen Fall nicht weiterhelfen, kann Dir aber einen Tip zur weiteren Recherche geben: Unter http://www.ce-richtlinien.de findest Du sehr viele Informationen zum Thema CE und auch zum Thema EMV. Die haben dort auch ein Forum, wo Du vielleicht mal fragen könntest. Mir haben die dort auch schonmal weitergeholfen.

Ich bin in meinem Unternehmen zwar für die CE-Erklärungen und die EMV-Berichte usw. zuständig, allerdings nur für deren Archivierung (man hat ja 10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

Auf der Seite der Europäischen Kommission findet man irgendwo auch einen „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfaßten Richtlinien“. Auch in diesem Werk kann man sich schlau machen. (guck mal unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/new…) Falls der Link nicht funktioniert muß Du halt über die EU ran oder über Google.

Ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem weiterhelfen.

Viele Grüße,
Dana

Soweit so gut, klar kann ich jedes Teil selbst schmieden und dann eine Komformitätserklärung abgeben.
Aber spätestens wenn ich mich an einer Ausschreibung beteilige und die Verlierer versuchen mich zu rupfen habe ich ein Problem - wohl gemerkt auch umgekehrt, daß ich andere rupfe, bei denen ich sicher bin, daß sie unrechtmäßig gewonnen haben kommt in Frage.
Und deshalb wüßte ich gern was ich tun muß.

Auf der sicheren Seite (für Dich) bist Du, wenn Du die Einhaltung aller für das Produkt relevanten Normen durch Messungen überprüfst. Wenn Du weißt, daß Du richtig gemessen hast, heißt das natürlich nicht, daß Du damit notfalls vor Gericht Bestand hast.

Noch sicherer bist Du, wenn Du ein akkreditiertes Labor mit den erforderlichen Prüfungen beauftragst. Das kostet natürlich eine Stange Geld, dafür müssen die aber acuh geradestehen, wenn sie falsch gemessen haben. Du mußt nur nachweisen, daß ein gebautes gerät technisch dem geprüften Muster in den relevanten Bereichen zu 100% entspricht.

Gruß,
Bernd

Hi,

ich war bei meinem letzten Arbeitgeber für die CE-Konformität der hergestellten PC verantwortlich. So ein Thema lässt sich nicht in drei Sätzen abhandeln. Medle Dich per Mail, ich kann dir sicher weiterhelfen.

Gruß

Matthias

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