CE - Pflicht bei Instandhaltung, Austauschvon Baug

Hallo,
wir kümmern uns um gebrauchte Industrie-Maschinen. Wir überholen diese bei uns in der Werkstatt und verändern sie maßgeblich. Diese Maschinen bekommen das CE Zeichen mit allem was dazu gehört (Risikoanalyse, Dokumentation, Zertifikat…).
Nun kommt es auch vor, dass Maschinen beim Kunden „überholt“ werden. Es gibt Service für Wartung und Reparatur, wo die Maschine auf ihre ursprüngliche Leistung zurückgebracht wird und es gibt die Überholung vor Ort, wo die Maschine nach dem Einbau neuer Baugruppen durchaus in der Lage ist mehr zu leisten.

Annahme:Kunde hat eine Maschine von vor 1995 die nicht CE entspricht. Die Sicherheit wird durch unseren Serviceeinsatz nicht berührt.

Meine Frage nach dem Muß der CE-Zertifizierung und durch wen - bei:
1.) Die Maschine wird nur repariert
2.) Die Maschine wird mit neuen Baugruppen ausgestattet, die die Fuktion defekter Baugruppen übernehmen aber die Leistung nicht verändern sondern nur die Funktion.
3.) Die Maschine wird mit neuen Baugruppen ausgestattet, die die Fuktion defekter Baugruppen übernehmen und die Leistung geringfügig verändern.
4.) Die Maschine wird mit neuen Baugruppen ausgestattet, die die Fuktion defekter Baugruppen übernehmen und die Leistung signifikant verändern.
5.)Kann ein Dritter (z.B. Mitbewerber) die CE Pflicht einklagen und wenn ja bei wem?
6.)Wer hat einen kleveren Link zu diesem Thema?

Vielen Dank und Gruß
Bernd

Meiner Kenntnis nach muß kein Gerät der CE-Norm entsprechen, nur weil es repariert wurde. Dann könnten wir 1. fast nichts mehr reparieren und 2. wäre ja auch die Prüfung fast unmöglich.

Hatte das Gerät vorher die CE-Kennzeichnung, und es wird mit Original-Teilen fachmännisch wieder repariert, bleibt es ohne weitere Prüfung beim CE-Zeichen.

Das Problem ist die Generalüberholung mit Funktionserweiterung, da bist du ja sowas wie der Hersteller und mußt die CE-Norm einhalten.

Wie gesagt, mein Kenntnisstand aus der Praxis (Haushaltsgeräte, Computer…), keine juristisch wasserdichte Auskunft.

Im übrigen sind Probleme ja nur zu erwarten, wenn Störungen auftreten. Solange alles OK ist, kräht kein Hahn danach, ob ein CE-Aufkleber drauf ist und wie er da hin kam… Und im Falle von Störungen hast du sowieso ein Problem, das war schon vor den CE-Zeiten so!

Pop

Hallo Bernd,

Mit der CE-Kennzeichnung wird nur bestätigt, dass die zur Zeit geltenden Normen und Vorschriften, vom Hersteller eingehalten wurden. Wenn also eine umgebaute Maschine, ob sie jetzt mehr kann oder nicht, diese einhält ist alles in Ordnung.
Die CE-Kennzeichnung kommt erst zum tragen, wenn ein Gerichtsfall vorliegt. In diesem Falle verlangt dann das Gericht die Unterlagen (Risikoanalyse, Dokumentation, Zertifikat…) von dir, damit es beurteilen kann ob du deine Sorgfaltspflicht erfüllt hast oder nicht. Die Frist für die Beibringung dieser Unterlagen ist sehr kurz (so um 7 Tage).
Nur wenn festgestellt wird, dass du gegen geltende Normen und Sicherheitsbestimmungen verstossen hast oder dir bekannt war das Sicherheitstechnische Mängel bestehen (z.B. die Bremsen versagen immer wenn am 1. April gleichzeitig Vollmond ist und es regnet) dann bist du voll haftbar.

MfG Peter(TOO)

wir kümmern uns um gebrauchte Industrie-Maschinen. Wir
überholen diese bei uns in der Werkstatt und verändern sie
maßgeblich. Diese Maschinen bekommen das CE Zeichen mit allem
was dazu gehört (Risikoanalyse, Dokumentation,
Zertifikat…).
Nun kommt es auch vor, dass Maschinen beim Kunden „überholt“
werden. Es gibt Service für Wartung und Reparatur, wo die
Maschine auf ihre ursprüngliche Leistung zurückgebracht wird
und es gibt die Überholung vor Ort, wo die Maschine nach dem
Einbau neuer Baugruppen durchaus in der Lage ist mehr zu
leisten.

Annahme:Kunde hat eine Maschine von vor 1995 die nicht CE
entspricht. Die Sicherheit wird durch unseren Serviceeinsatz
nicht berührt.

Meine Frage nach dem Muß der CE-Zertifizierung und durch wen -
bei:
1.) Die Maschine wird nur repariert
2.) Die Maschine wird mit neuen Baugruppen ausgestattet, die
die Fuktion defekter Baugruppen übernehmen aber die Leistung
nicht verändern sondern nur die Funktion.
3.) Die Maschine wird mit neuen Baugruppen ausgestattet, die
die Fuktion defekter Baugruppen übernehmen und die Leistung
geringfügig verändern.
4.) Die Maschine wird mit neuen Baugruppen ausgestattet, die
die Fuktion defekter Baugruppen übernehmen und die Leistung
signifikant verändern.
5.)Kann ein Dritter (z.B. Mitbewerber) die CE Pflicht
einklagen und wenn ja bei wem?
6.)Wer hat einen kleveren Link zu diesem Thema?

Vielen Dank und Gruß

Vielen Dank,
für alle die es interessiert…

http://www.ce-richtlinien.de

Gruß
Bernd