Centurionet - wer hat schon

…damit Erfahrungen gemacht?
Ich habe mich bei centurionet.com zur Probe angemeldet, eine Woche Test mit Downlaod von Film + Musik sollte nur 1 euro kosten.
2 Tage nach meiner Anmeldung - also innerhalb der 1 Woche Frist - habe ich per eMail meinen Probeaccount storniert. Trotzdem soll ich jetzt den Beitrag für das erste Jahr voll bezahlen, nur weil ich meine Kündigung
nicht über einen in den AGBs versteckten Link gemacht habe, sondern an
die email-Adresse vom Support. Ich werde dieses verbraucherunfreundliche Geschäftsgebaren nicht dulden und bestehe auf der Aufhebung und Stornierung.
Wer hat hier schon Erfahrungen gemacht? Und wie rausgekommen?
Wie haben die sich angestellt?

nicht über einen in den AGBs versteckten Link gemacht habe,
sondern an
die email-Adresse vom Support.

Tja, wozu mußt du wohl die AGB erst studieren und dann einen Vetrag unterschreiben. Dumm gelaufen, würde ich sagen. Leider sind die AGB nunmal Bestandteil des Vertrages.

Abgesehen davon, du kannst gegen diese vielleicht versteckte „Hintergehung“ des Kunden klagen, der Erfolg wird gleich Null sein.

Ich werde dieses
verbraucherunfreundliche Geschäftsgebaren nicht dulden und
bestehe auf der Aufhebung und Stornierung.

Kannst du machen, siehe oben.

Trotzdem, zahle, Kopf wieder hoch und nach einem halben Jahr hat sichs, incl. einer Erfahrung mehr. Wird nicht das einzige Mal bleiben, kannst du mir glauben.

Gruß
André

PS: Schon mal die AGB für Web.de-Club gelesen? Die Mitgliedschaft ist nur per Fax auflösbar, nicht Brief, nicht Telefon, nicht email. Wenn ich nun sage: „Aber ich habe gar kein Fax!“, denkst du die interessiert das?

… lesen Sie doch einmal in

www.frag-einen-Anwalt.de die Ausführungen zu

Providervertrag kündigen.

Dort wird diese Unart beschrieben und auch aufgezeigt, wie dagegen vorzugehen ist.

Gruss vom Bodensee
pst

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Danke - jetzt weiss ich, dass diese…
…linke Tour nicht zulässig ist. Dort steht, dass
es ausreicht, wenn die Kündigung (rechtzeitig) zugegangen ist.
Hier der Link für alle, die ähnliche Probleme mit diesem
sog. „anbieter“ haben:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Providervertrag-k%FC…
Nochmals danke und
Gruß Ruth

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re:
…wenn die Kündigung (rechtzeitig) zugegangen ist.

Dies muss aber bewiesen werden !!

Gruss vom Bodensee
pst

Keine Sorge. Als Privatmann hast du im Streitfall schon mal generell die besseren Karten („in dubio pro Verbraucher“). Insbesondere aber, wenn ein Unternehmen durch derart obskure Methoden die Kündigung seiner Kunden zu erschweren versucht, würde jeder Richter die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Unternehmens anzweifeln. Man betrachte diese blödsinnige Begründung in den AGB: „Kuendigungen per Email sind aus technischen(!) Gründen nicht möglich.“

Merke: Was Unternehmen so in ihre AGB reinschreiben, ist die eine Sache, was davon aber überhaupt Rechtskraft erlangt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Gilt insbesondere für Vertragsverhältnisse mit Privatpersonen.

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