Ceranfeld in Hausratversicherung?

Hallo Versicherungsprofis,

mal angenommen, eine Person X hat gestern festgestellt, dass das Ceranfeld ein Riss hat (also die Glasflaeche).
Person X hat eine Hausratversicherung mit Glasschutz.
Ist da das Ceranfeld automatisch mitversichert? Muss man wissen, wie der Riss zustandekam? Das ist leider unbekannt…
Wie muss Person X jetzt vorgehen?
Zur Info: Es handelt sich um einen Standalone Herd mir integriertem Ceranfeld, also rein austausch von Kochfeld koennte schwer werden, und wenn, dann wohl nur ueber Fachmann…

Rechnung ist leider auch nicht vorhanden, da von Privat uebernommen, aber Herd ansich ist noch nicht allzu alt (ca. 2 Jahre).

Liebe Gruesse Tata

Hallo Tata,

die Glasfläche ist bei der Hausratversicherung MIT GLAS eigentlich versichert. Aber eben NUR die Glasfläche und NUR wenn es die Bedingungen der Hausratversicherung eingeschlossen haben. M. E. sind Ceranfelder noch nicht so lange bei den Versicherungen dabei, also sollte X vorher mal nachlesen.

Je nachdem wie groß der Riss ist, wird das Fachgeschäft den Riss reparieren und muß nicht gleich das ganze Feld ersetzen.

Zunächst mal sollte Person X den Schaden telefonisch bei der Versicherung anmelden und dort die weitere Vorgehensweise erfragen. Hier gibt es zu viele verschiedene Vorgehensweisen, als das man jetzt sagen könnte: „so und so wird es gemacht“.

Viel Glück und vielleicht kannst Du ja mal berichten wie es ausgegangen ist. Wäre für alle anderen hier im Forum bestimmt interessant.

Wenn Du noch Fragen hast, dann gib Bescheid.

Gruß

Sascha

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Hallo Tata,

Am besten, Person X schaut sich ihren Versicherungsschein genau an. Wenn das Ceranfeld in der Hausratversicherung (manchmal bei älteren Policen der Fall) enthalten ist, ist es nur gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch versichert. Nichts davon scheint vorzuliegen.

Wenn Person X eine Haushaltsglasversicherung hat, dann ist das Ceranfeld auch in diesem Fall versichert. Wobei gilt, wenn Reparatur möglich ist, wird repariert und nicht ersetzt.

Wie muss Person X jetzt vorgehen?

Die Versicherung (idealerweise hat man einen Außendienstler, der Person X betreut) anrufen und den Fall schildern.

Gruß

Nordlicht