Cgzp Tarif oder nicht ?

Hallo.

Wenn das (siehe Unten) in einem Arbeitsvertrag steht, ist es dann dieser nicht Tariffähige Vertrag, der zur Zeit für so viel Wirbel sorgt ?

„Auf das Arbeitsverhältnis finden die für den Arbeitgeber fachlich einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Dies sind zur Zeit die zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA und der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeiterunternehmen e.V. abgeschlossenen Tarifverträge.“

Vielen Dank schonmal im Voraus

Hallo.

Hallo,

Wenn das (siehe Unten) in einem Arbeitsvertrag steht, ist es
dann dieser nicht Tariffähige Vertrag, der zur Zeit für so
viel Wirbel sorgt ?

„Auf das Arbeitsverhältnis finden die für den Arbeitgeber
fachlich einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils
geltenden Fassung Anwendung. Dies sind zur Zeit die zwischen
der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit
und PSA und der Interessengemeinschaft Nordbayerischer
Zeitarbeiterunternehmen e.V. abgeschlossenen Tarifverträge.“

Das dürfte es sein, wobei die INZ mittlerweile Bestandteil des AG-Verbandes „AMP“ geworden ist.
Mögliche Konsequenzen für AN, die diesem Lohndumping unterworfen waren, sind hier beschrieben:
http://www.dgb.de/themen/++co++e1b9ccdc-0862-11e0-79…

Vielen Dank schonmal im Voraus

&Tschüß

Erstmal danke für die fixe Antwort.

Der Link ist sehr Interessant, jedoch steht im Letzten Absatz :

„Als Konsequenz sind die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nichtig. Dies gilt in jedem Fall für die Verträge, die die Tarifgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) alleine abgeschlossen hat und für ihre Haustarifverträge.“

Schaut man nun in die pdf , heißt es dort :

„Unwirksam – da intransparent – ist eine Klausel im Vertrag des Leiharbeitnehmers, die auf
die AMP/CGZP- Tarifverträge und hilfsweise für den Fall von deren Unwirksamkeit auf die
BZA oder IGZ-Tarifverträge verweist.“

Wenn in einem Arbeitsvertrag nun aber NUR der Satz des ersten postings steht, also das mit der Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA, sonst nichts und nur auf einer Internetseite auf den AMP Tarif verwiesen wird, in dem es heißt das es ein „mehrgliedriger Tarifvertrag“ ist und wo es heißt „selbst wenn sich herausstellen sollte, dass eine der an den AMP-Tarifverträgen beteiligten CGB-Gewerkschaften nicht tariffähig ist, würde dies nicht automatisch zur Nichtigkeit der Tarifverträge führen“, gehört dieser dann auch zu den nicht Tariffähigen oder nicht ?

Man blickt ja da kaum noch durch, bei den ganzen Umschreibungen etc.

Hallo,

Erstmal danke für die fixe Antwort.

Scho’ recht

Der Link ist sehr Interessant, jedoch steht im Letzten Absatz

„Als Konsequenz sind die von der CGZP abgeschlossenen
Tarifverträge nichtig. Dies gilt in jedem Fall für die
Verträge, die die Tarifgemeinschaft mit dem
Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister
(AMP) alleine abgeschlossen hat und für ihre
Haustarifverträge.“

Schaut man nun in die pdf , heißt es dort :

"Unwirksam – da intransparent – ist eine Klausel im Vertrag
des Leiharbeitnehmers, die auf

die AMP/CGZP- Tarifverträge und hilfsweise für den Fall von
deren Unwirksamkeit auf die

BZA oder IGZ-Tarifverträge verweist."

Das ist eine „andere Baustelle“, die mit Deiner Ausgangsfrage im ersten Schritt nix zu tun hat

Wenn in einem Arbeitsvertrag nun aber NUR der Satz des ersten
postings steht, also das mit der Christliche Gewerkschaften
Zeitarbeit und PSA, sonst nichts und nur auf einer
Internetseite auf den AMP Tarif verwiesen wird, in dem es
heißt das es ein „mehrgliedriger Tarifvertrag“ ist und wo es
heißt „selbst wenn sich herausstellen sollte, dass eine der an
den AMP-Tarifverträgen beteiligten CGB-Gewerkschaften nicht
tariffähig ist, würde dies nicht automatisch zur Nichtigkeit
der Tarifverträge führen“, gehört dieser dann auch zu den
nicht Tariffähigen oder nicht ?

Genau dieses Argument zieht nicht, da es sich hier nicht nur um eine einzige nicht tariffähige Pseudo-Gewerkschaft handelt, sondern die gesamte sog. „Tarifgemeinschaft“ vom BAG als nicht tariffähig beurteilt wurde.

Man blickt ja da kaum noch durch, bei den ganzen
Umschreibungen etc.

Dafür gibt es „richtige“ Gewerkschaften als Teil des DGB, die ihren Mitgliedern ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft an Rechtsberatung bieten.

&Tschüß