Hallo
Ein Arbeitnehmer war 2010 Leiharbeiter, immer bei der gleichen Firma. Nach dem Urteil im Dez. wurde auf Drängen des Arbeitgebers ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben, mit IGZ Tarif. Durch einige Passagen im IGZ Tarifvertrag entstanden Gehaltseinbussen von über 10 %. Der Arbeitnehmer hat daraufhin gekündigt.
Ein Woche nach der Kündigung bot der Entleiher einen Arbeitsvertrag an. Der wurde auch unterschrieben.
Der Arbeitnehmer könnte jetzt die das entgangene Arbeitsentgelt aus Jahr 2010 einfordern.(EU Recht zur Leiharbeit) Wären immerhin 15 000 €. Der Arbeitnehmer überlegt aber jetzt ob er da nicht gutes Geld zum Fenster rausschmeisst. Einen Vergleich lehnt der EX-Arbeitgeber ab.
Ginge die Leiharbeitsfirma in die Insolvenz müsste er das Geld vom Entleiher einfordern, also vom neuen Arbeitgeber. Ob das klug ist? Oder darauf und die investierten Anwalts- und Prozesskosten verzichten.
Was würdet ihr dem Arbeitnehmer raten?
Gruß vonsales