CGZP - wer zahlt die Gerichtskosten?

Hallo,

eine Zeitarbeitsfirma wird auf Lohnnachforderung verklagt (Tarifvertrag mit CGZP), die Klage wird abgewiesen (1.Kammertermin), Begründung liegt noch nicht vor. Die Kosten trägt der Kläger, der Streitwert beträgt fast 10000 Euro. Wieviel muss der Kläger jetzt zahlen? Könnte man im Nachhinein noch Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen?

Hallo,

wenn das Urteil bereits gesprochen wurde, kann der unterlegene idR nicht rückwirkend PKH beantragen, da durch das Urteil die „Aussichtslosigkeit“ festgestellt wurde.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

eine Zeitarbeitsfirma wird auf Lohnnachforderung verklagt
(Tarifvertrag mit CGZP), die Klage wird abgewiesen
(1.Kammertermin), Begründung liegt noch nicht vor. Die Kosten
trägt der Kläger, der Streitwert beträgt fast 10000 Euro.
Wieviel muss der Kläger jetzt zahlen? Könnte man im Nachhinein
noch Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen?

Ist es nicht so daß beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz Kläger und Beklagter jeweils die eigenen Kosten, und die Gerichtskosten hälftig tragen müssen? Unabhängig vom Ausgang.

Gruß vonsales

Hallo,

nein, das ist nicht so.

Die Gerichtskosten trägt der Unterlegene, die außergerichtlichen Kosten (Anwalt etc.) jede Seite selbst.

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskosten-arbeitsre…

VG
EK