Hallo,
eine Zeitarbeitsfirma wird auf Lohnnachforderung verklagt (Tarifvertrag mit CGZP), die Klage wird abgewiesen (1.Kammertermin), Begründung liegt noch nicht vor. Die Kosten trägt der Kläger, der Streitwert beträgt fast 10000 Euro. Wieviel muss der Kläger jetzt zahlen? Könnte man im Nachhinein noch Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen?