Grüzi
Wenn gemäs OR auf den Gesellschafter einer Gmbh in einem Konkurs privat zugegriffen werden kann, muss ich als Gläubiger das beantragen / durchsetzen oder macht das der Konkursbeamte selbständig?
Danke für eine sichere Auskunft.
Grüsse WieBitte
Grüzi
Wenn gemäs OR auf den Gesellschafter einer Gmbh in einem Konkurs privat zugegriffen werden kann, muss ich als Gläubiger das beantragen / durchsetzen oder macht das der Konkursbeamte selbständig?
Danke für eine sichere Auskunft.
Grüsse WieBitte
Da bruuchts scho es bizzli mehr
Saletti WieBitte
Kannst Du bitte mal den OR-Artikel angeben, aufgrund welchen Artikels Du den Durchgriff auf das private Vermögen eines Gesellschafters starten willst, denn das ist natürlich wichtig. Dies gilt besonders, wenn es um unkorrekte Geschäftsführung geht.
Tschau
PG