CH-Börse: Inhaber- vs. Namensaktien?

Hallo

Was für ein Unterschied aus juristischer Perspektive besteht zwischen einer Inhaber- und einer Namensaktie? Bei letzterer wird ja der Name des Inhabers irgendwo eingetragen (bei einem entsprechenden Firmenregister, nehme ich an). Soviel ich weiss, wird man zur GV eingeladen und kriegt entsprechende Doku frei Haus geliefert. Bestehen sonstige Unterschiede (Fiskus, Handelbarkeit, …)? Die obigen Bezeichnungen beziehen sich auf die Schweiz, aber ich denke, in D wird es nicht viel anders sein (höchstens die Bezeichnungen selbst).

Danke im voraus.

Gruss
Domenico

Hi Domenico,

Namensaktien werden normalerweise dann emittiert, wenn entweder das Unternehmen einen Überblick über die Aktionärsstruktur haben will, oder gewisse Kreise keinen zu großen Anteil haben sollen (z.B. Versorgungsunternehmen nicht von einem ‚feindlichen‘ Staat übernommen werden sollen). Man kann zum Beispiel als Emittent sagen, daß Anleger aus dem Staat XY keine Anteile erwerben dürfen. In diesem Fall muß auch rückwirkend das Geschäft rückabgewickelt werden, falls der Käufer nicht besitzberechtigt ist.

In der Regel geht es aber darum feindliche Übernahmeversuche rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Dieses Verfahren hilft auch Kartellwächtern einen Überblick zu behalten.

Nach Einführung des Girosammelverfahrens, war über einige Jahre die Namensaktie out, weil die Abbildung in den Computersystemen nicht abbildbar war. In den letzten beiden Jahren haben aber die Clearingsysteme nachgerüstet und daher gibt es immer mehr (vinkulierte) Namensaktien.

Ich hofe ein bisschen geholfen zu haben.

Gruß

Uwe

fast richtig

Hi Domenico,

Namensaktien werden normalerweise dann emittiert, wenn
entweder das Unternehmen einen Überblick über die
Aktionärsstruktur haben will,

Richtig

oder gewisse Kreise keinen zu
großen Anteil haben sollen
z.B. Versorgungsunternehmen nicht
von einem ‚feindlichen‘ Staat übernommen werden sollen). Man
kann zum Beispiel als Emittent sagen, daß Anleger aus dem
Staat XY keine Anteile erwerben dürfen. In diesem Fall muß
auch rückwirkend das Geschäft rückabgewickelt werden, falls
der Käufer nicht besitzberechtigt ist.

Nur bei vinkulierten Namensaktien.

In der Regel geht es aber darum feindliche Übernahmeversuche
rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Vor allem geht es darum, daß Aktionäre Informationen direkt zugeschickt bekommen.

Dieses Verfahren hilft auch Kartellwächtern einen Überblick zu
behalten.

Richtig

Nach Einführung des Girosammelverfahrens, war über einige
Jahre die Namensaktie out, weil die Abbildung in den
Computersystemen nicht abbildbar war.

Stimmt, da die Führung der Register nahezu unmöglich war. Was dazu führte, daß alle diese Dinger in Streifbandverwahrung healten werden mussten - außerdem ist das teuerer.

In den letzten beiden

Jahren haben aber die Clearingsysteme nachgerüstet und daher
gibt es immer mehr (vinkulierte) Namensaktien.

Die rückkehr zur NA hängt mit 2 Faktoren zusammen.
1.) Infos über die Akinäre zu bekommen
2.) International gibt es fast nirgens NAs - darum ist eine internationale Anpassung erforderlich, was die zugänge an fremde Börsenplätze erleichtert.

Gruß Ivo

Hi Bruno,

In der Regel geht es aber darum feindliche Übernahmeversuche
rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Vor allem geht es darum, daß Aktionäre Informationen direkt
zugeschickt bekommen.

warum sollte das einen Emittenten interessieren???

Die rückkehr zur NA hängt mit 2 Faktoren zusammen.

.

2.) International gibt es fast nirgens NAs - darum ist eine
internationale Anpassung erforderlich, was die zugänge an
fremde Börsenplätze erleichtert.

Wenn’s das außerhalb Deutschlands nicht gäbe, warum sollte es beim Zugang zu fremden Börsenplätzen helfen? (Nur um Korrekturen an meiner fachlich korrekten Antwort entgegenzuhalten :smile:))

Ciao

Uwe

Hi Bruno,

In der Regel geht es aber darum feindliche Übernahmeversuche
rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Vor allem geht es darum, daß Aktionäre Informationen direkt
zugeschickt bekommen.

warum sollte das einen Emittenten interessieren???

Weil sich hierdurch die Aktionärsbindung verbessern lässt. Der Aktionär bekommt die Info’s von seiner AG direkt und nicht über seine Bank, die das für alle AGs so handhabt.
2. senkt es die Kosten, die an die Wertpapierbanken abgedrückt werden müssen ,für den Versand von Aktioärsbriefen, HV-Einladungen.

Die rückkehr zur NA hängt mit 2 Faktoren zusammen.

.

2.) International gibt es fast nirgens NAs - darum ist eine
internationale Anpassung erforderlich, was die zugänge an
fremde Börsenplätze erleichtert.

Wenn’s das außerhalb Deutschlands nicht gäbe, warum sollte es
beim Zugang zu fremden Börsenplätzen helfen? (Nur um
Korrekturen an meiner fachlich korrekten Antwort
entgegenzuhalten :smile:))

Ich weiss nicht, ob du meine Antwort richtig verstanden hast: Inhaberaktien gibt es fast nirgends, NAs schon - daher kannst du nicht mit Inhaberaktien eine US-Börsenzulassung beantragen, hast also für Firmenkäufe nicht die Möglichkeit Aktien anzubieten.

Uwe

Gruß Ivo (der nicht bemerkt hatte, daß er gestern mit dem user vom bruder unterwegs war)