CH-Recht: dispositive/zwingende Normen

Hallo

Kann mir jemand erklären woran ich an folgenden Gesetzestexten erkennen soll, ob diese dispositiv bzw. zwingend sind? Mir liegt hier ein alter Rechts-Test vor, der Teil einer Vorbereitung (Selbststudium) auf eine Aufnahmeprüfung ist. Dort wird festgestellt, dass OR 189 Absatz 2 dispositiv, OR 340 b Absatz 1 zwingend und OR 534 Absatz 1 dospositiv ist. Bei diesen drei Beispielen habe ich natürlich jeweils das Gegenteil angekreuzt, sieben andere waren allerdings richtig.

_ OR 189 Abs. 2
Ist Frankolieferung verabredet, so wird vermutet, der Verkäufer habe
die Transportkosten übernommen._

_ OR 340 Abs 1
Der handlungsfähige Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber
schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere
weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem
des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft
tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen._

_ OR 534 Abs 1
Gesellschaftsbeschlüsse werden mit Zustimmung aller Gesellschafter
gefasst._

Vielen Dank
Olli

Hallo!

Ob eine Norm zwingend oder dispositiv ist ist wie der gesamte Gesetzesinhalt durch Interpretation zu ermitteln. Wenn das also nicht im Wortlaut direkt steht, geht das nur, wenn man die Normen im Kontext des gesamten Rechtes liest.

Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass Normen des Schuldrechtes (=Obligationenrecht) dispositiv sind und Normen des Sachenrechtes zwingend, das ergibt sich einfach aus der Gesamtkonstruktion des Zivilrechts. Allerdings gibt es da wiederum zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz, etwa sind Bestimmungen über Arbeitsverträge vielfach (einseitig) zwingend, ebenso Verbraucherschutzbestimmungen (->ergibt sich in diesem Fall ganz klar durch teleologische Auslegung - eine Verbraucherschutzbestimmung, die nicht zu Gunsten des Verbrauchers zwingend ist, kann ihre Funktion nicht erfüllen).

Gruß
Tom