Hallo
Kann mir jemand erklären woran ich an folgenden Gesetzestexten erkennen soll, ob diese dispositiv bzw. zwingend sind? Mir liegt hier ein alter Rechts-Test vor, der Teil einer Vorbereitung (Selbststudium) auf eine Aufnahmeprüfung ist. Dort wird festgestellt, dass OR 189 Absatz 2 dispositiv, OR 340 b Absatz 1 zwingend und OR 534 Absatz 1 dospositiv ist. Bei diesen drei Beispielen habe ich natürlich jeweils das Gegenteil angekreuzt, sieben andere waren allerdings richtig.
_ OR 189 Abs. 2
Ist Frankolieferung verabredet, so wird vermutet, der Verkäufer habe
die Transportkosten übernommen._
_ OR 340 Abs 1
Der handlungsfähige Arbeitnehmer kann sich gegenüber dem Arbeitgeber
schriftlich verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere
weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem
des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft
tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen._
_ OR 534 Abs 1
Gesellschaftsbeschlüsse werden mit Zustimmung aller Gesellschafter
gefasst._
Vielen Dank
Olli