Hallo Wissende,
angeblich ist es in der Schweiz so daß man irgendwie einsehen kann
was jmd. anderes in seiner Steuererklärung so alles angegeben hat.
Ist das in der Tat so? Jeder Schweizer könnte also da zum FA gehen
und sagen, so, ich will jetzt mal die letztjährige Steuererklärung
von Max Mustermann, Schokoladenstraße/Ecke abgebissen einsehen?
Danke ^ Gruß
Reinhard
Hallo Reinhard
Nein, dem ist nicht so.
In eine komplette Steuererklärung Einsicht nehmen konnte man nie. Früher war es jedoch im Allgemeinen so, dass die Steuerfaktoren einer anderen Person eingesehen werden konnten, sprich nur die „Endzahl“ steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen. Diese haben nur beschränkte Aussagekraft, da man nicht weiss, welche Abzüge vorgenommen wurden (z.B. ein grösserer Liegenschaftenumbau, Kinderabzüge etc.) und daher insbesondere nicht auf das Einkommen geschlossen werden kann. Beliebt war es dennoch, um z.B. offenzulegen, dass ein Millionär - wegen welchen Abzugsgründen oder buchhalterischen Tricks auch immer - keinerlei Vermögen versteuert.
Inzwischen wurden die Einsichtsmöglichkeiten fast überall beschränkt oder gar komplett ausgeschlossen. Es herrscht kunterbunter Föderalismus. Von „grundsätzlich Steuerfaktoren einsehbar, aber der Steuerpflichtige kann dies sperren lassen“, bis zu „nur Strafverfolgungsbehörden können beim Nachweis eines besonderen Interessens Einsicht nehmen“ gibt es in den Kantonen so ziemlich alle Regelungen. Eine Übersicht gibt es unter http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00079/00080/0… , dort das unterste Dokument „Die Öffentlichkeit der Steuerregister“.
Gruss aus der Schweiz
D.
Hallo Dahammers,
ich bedanke mich sehr für die ausführlichen Eräuterungen 
Gruß
Reinhard