Guten Tag, betrifft: Wohnungswechsel Schweiz - Deutschland
27.05.09:schriftlicher Auftrag des Vermieters: Zusendung alter Wohnungsschlüssel per Einschreiben an Hausverwaltung. (trotz telefonischer Vereinbarung, die Schlüssel bis zum 15.06.08 zu übergeben)
Einschreiben mit Schlüssel versendet am 08.06.09.
Rechnungserstellung 10.06.09 für Zylindertausch. Schlüssel per Einschreiben angeblich nicht erhalten. Rückscheinbestätigung liegt vor. Kann hier § 446/447 angewand werden? Gefahrübergang nach schriftlicher Weißung? schweizer Recht ähnlich? Danke im Vorraus, da sehr kompliziert wegen deutsch - schweizer Recht
Ich stelle mir die Frage:
Wann ist der Schlüssel dort angekommen?
Hat der M nicht mit V abgeklärt wann die Schlüssel zu übergeben sind, BEVOR er das schreiben verschickt hat.
Gibt es eine terminliche Überschneidung oder ist angeblich nie was angekommen… ?
Was das Schweizer Recht angeht, emfhele ich mal nach dem Obligationen Recht zu googeln.
Gruss HighQ
Guten Tag,
Ich stelle mir die Frage:
Wann ist der Schlüssel dort angekommen?
am Mo 15.06.09 wurde Einschreiben angeblich ohne Schlüssel und nicht geöffnet von der Schweizer Post übergeben.
Hat der M nicht mit V abgeklärt wann die Schlüssel zu
übergeben sind, BEVOR er das Schreiben verschickt hat.
Mündliche Vereinbarung im April 09: Übergabe der Schlüssel zum 15.06.09 bei Einreise aus Deutschland
Gibt es eine terminliche Überschneidung oder ist angeblich nie was angekommen… ?
Einschreiben angeblich ohne Schlüssel am 15.06.09
Was das Schweizer Recht angeht, empfehle ich mal nach dem
Obligationen Recht zu googeln.
Danke für den Tip, forste mich da durch
Gruss HighQ