Ist die Bezeichnung für das „Edelgesöff“ geschützt?
Ist die Herkunft/Anbaugebiet oder die Herstellungsweise/Gärung maßgeblich?
Mit freundlichem Gruß und Dank für Antwort
ENu
Ja, die Bezeichnung Champagner dürfen nur Sekte tragen, die aus der Champagne kommen.
Champagner ist immer in Flaschengärung, das ist so seit ca. 250 Jahren, eine andere Champagnerherstellung gibt es nicht, wäre aber möglich,im sog. Transversierverfahren diesen herzustellen, dann darf er aber nicht mehr Champagner genannt werden. Der geschützte Begriff Champagner ist im EG/EU Gesetz verankert, so wie in Spanien der CAVA oder in Deutschlad der Winzersekt, oder weiter in Frankreich der Cremant de Loire, Cremant de Alsace, Cremant de Jura etc.
Diese Sekte müssen immer im Flaschengärverfahren die zweite Gärung durchmachen und müssen eine ganz bestimmte Zeit auf der Hefe liegen, die das zweite Gärverfahren einleitet, bevor diese verkauft werden dürfen.
Ich hoffe, daß ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichem gruß
Eric Merbreier
Ist die Bezeichnung für das „Edelgesöff“ geschützt?
Ist die Herkunft/Anbaugebiet oder die Herstellungsweise/Gärung
maßgeblich?
Mit freundlichem Gruß und Dank für Antwort
ENu
Vielen Dank für die prompte Antwort. Das war sehr fundiert und aufschlussreich.
Freundlicher Gruß
ENu