Hallo
ich habe da folgende Frage (reines Interesse):
Angenommen, da wäre ein kleines Handwerksunternehmen. Neben dem Chef sind dort noch zwei Angestellte beschäftigt. Außerdem gibt es dort noch einen Lehrling. Es hätte den Anschein, als hätte er keine reelle Chance seine Facharbeiterprüfung zu bestehen.
Ich habe mal gehört, es gilt das Recht das er eine weitere Chance bekommen müsste, seine Prüfung zu wiederholen und er noch ein halbes Jahr beschäftigt werden müsste
Nun kann es aber sein das es nach der Prüfung schon ein neuer Lehrling kommen sollte. Die Folge wäre, das es in diesem Unternehmen dann ein halbes Jahr lang zwei Lehrlinge (also 50% der Belegschaft) beschäftigt wären. Dies wäre allerdings nur schwer zu realisieren wenn auf jeden Facharbeiter ein Lehrling kommen würde. Gegebenenfalls müsste dann dem neuen Lehrling abgesagt werden. Ich persönlich fände dies ziemlich ungerecht.
Gehen wir mal von dem Fall aus, der derzeitige Lehrling zeigt wenig bis kein Interesse, sich auf anstehende Prüfungen vorzubereiten und nimmt auch angebotene, legale Hilfe bei der Vorbereitung auf die anstehend Prüfung nicht an. Und wir gehen auch davon aus, das die Leistungen (sowohl schulisch wie auch praktisch) im Verlauf der Lehrzeit eher mäßig waren und es war auch nach schlechten Zwischenprüfungen kein Interesse zu erkennen, die Leistungen zu verbessern.
Nun würde mich interessieren wie die rechtliche Lage ist. Müsste der Lehrling im Falle eines Nichtbestehens der Facharbeiterprüfung wirklich weiterbeschäftigt werden, mit der Konsequenz das einem vermutlich interessierten jungen Mann die Chance genommen wird ,eine Ausbildung in diesem Kleinunternehmen zu machen?
die Ausbildung endet nach bestandener Abschlussprüfung. Dies kann in seltenen Fällen auch schon mal 1,5 Jahre nach dem „offiziellen“ Termin sein. Meines Wissens verlängert sich der Ausbildungsvertrag automatisch.
Wenn es frühzeitig klar ist, dass der Auszubildende Probleme bei der Abschlussprüfung bekommt, sollte der Betrieb oder die Schule mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, das Arbeitsamt stellt Gelder für Nachhilfe zur Verfügung.
Einen Auszubildenden während der Ausbildung zu entlassen ist sehr schwierig. Ein paar Abmahnungen reichen da in der Regel nicht. Ein Entlassungsgrund wäre z.Bsp. Diebstahl.
Hallo Guido, an der jetzigen Situation wohl nichts (mehr). Ich kenn mich mit Ausbildungsverhältnissen nicht so aus und weiß nicht, was es alles für Möglichkeiten gibt wie Firmen mit Azubis umgehen, die Probleme mit der Ausbildung haben.
Ist das jetzt schlimm, wenn ich dir ne schlüssige Erklärung dafür schuldig bleibe?
Ist das jetzt schlimm, wenn ich dir ne schlüssige Erklärung
dafür schuldig bleibe?
Nö.
Nur: Wenn man einen Azubi annimmt, dann hat man eine nicht zu unterschätzende Verantwortung mit „einem erzieherischen Auftrag“ übernommen!
Es ist so gut wie unmöglich, einen Azubi zu entlassen! Ich kann mich an zwei Fälle erinnern, in denen wir zwei Azubis selbst bei Diebstahl nicht außerordentlich raus bekamen - ordentlich ist da so ziemlich gar nichts möglich…
nicht. Ein Entlassungsgrund wäre z.Bsp. Diebstahl.
Da ist vorsicht geboten in einen Handwerksbetrieb.
Es soll in manchen Betrieben ja vorkommen das die Gessellen sich mit Stillschweigen vom Cheff bei ganz bestimmten Material bedienen können.
Gerade zur unbeliebten Überstundenbezahlung schlägt es mir unverständlich immer grössere Kreise.
Eine falsche Aussage vom ehamiligen Azubi dann beim Arbeitsgericht lässt schnell einmal Finanzamt und Staatsanwalt aufhören.
Bei dem dir geschriebene ist alles richtig. Persönlich würde ich den AG aber zu den richtigen Weg raten.
Die Handwerkskammer darüber informieren das nach seimen und dem ermessen der Berufsschule der Lehrling sein Lehrziel nicht erreichen wird und das von ihren Seiten alles ermöglichte unternommen wurde dem ausbildungsplan und der Prüfungsvorbereitung nachzukommen.
Ansonsten ist es gerade bei jungen Menschen so das der eine mehr oder weniger motiviert ist, mehr oder weniger Auffasungsgabe hat und je nach Person unterscheidliche Persönlichkeiten haben.
So macht der eine super seine Lehre in 2,5 Jahren, der ander emit ach und Krach nach 4 Jahren.
In der Regel stellte sich heraus das die Benotung der Zwischenprüfung zwar etwas den Leistungsnivoe wiederspielgelt aber es bei der Prüfung oft zu Überraschungen kommt
Die Ursprüngliche Frage lässt vemuten das der Fragende selbst kein Ausbilder ist. Eher eine Motivation hat den ihm ungewünschten loszuwerden um eine ihn gewünschte Person, aus welcher Motivation auch immer, zu holen.
Grüsse Zoomi
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