Chancen Einspruch bei Ablehnung Einkommensteuerveranlagung

Hallo Zusammen,

ich habe heute vom Finanzamt eine Meldung erhalten, dass meine Einkommensteuerveranlagung abgelehnt wurde. Die Frist ist am 05.06.2015 abglaufen und eingereicht wurde sie von meinem Steuerberater erst am 23.06.2015.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand über die Chancen Auskunft geben kann, Einspruch einzulegen und mit welcher Begründung ich den Einspruch erhebe.

Über jeden Tipp oder jede Hilfe freue ich mich!

Viele Grüße

Servus,

was für eine Frist ist da abgelaufen?

In der Einkommensteuer tritt Festsetzungsverjährung jeweils mit Ablauf eines Kalenderjahres ein, nicht zum fünften Juni irgendeines Jahres. Da kann was nicht stimmen.

War für das fragliche Jahr eine Schätzung ergangen, und der 05.06. war das Ende der Einspruchsfrist? Oder was war da wirklich?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
wenn dein Steuerberater die Frist versäumt hat, warum kümmert er sich nicht mehr?
Gruß
Pandus

Hallo Pandus,

der Bescheid war heute erst in meiner Post. Habe meinen Steuerberater heute Abend nicht mehr erreicht.

LG

Servus,

offensichtlich handelt es sich um einen Amateur, der steuerliche Angelegenheiten „schwarz“ betreut. Sonst hätte er sich eine Zustellungsvollmacht geben lassen. Dass der Bescheid der StPfl zugestellt wird, zeigt, dass mit dem „StB“ etwas nicht sauber ist.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

Im März bekam ich einen Schätzungsbescheid für 2012. Ich habe in Anschluss einen Steuerberater beauftragt meine Steuererklärung zu machen, mit dem Hinweis, dass ich zeitlich eine Abgabefrist habe. Er hat die Steuerklärung am 23.06.2015 dem Finanzamt gegeben. Die Rechtsbehelsfrist ist am 05.06.2015 abgelaufen. Ich kann Einspruch erheben.
Nun habe ich seit gestern Abend sehr viel recherchiert. Es ist sehr schwierig einen Einspruch zu erheben, der vom Finanzamt akzeptiert wird.

Liebe Grüße,

Was Aprilfisch schrieb, war auch mein Ansatz.

Der Steuerberater oder „Steuerberater“ hat hier elementare Fehler begangen. So elementar, dass es schwerfällt zu glauben, dass er Steuerberater ist. Ich behaupte deshalb, er ist keiner und nehme Wetten entgegen.

Und weil er keiner ist, ist er auch nicht haftpflichtversichert. Und er ist nicht befugt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.

Du kannst also nur versuchen, ihn zur Zahlung des entgangenen Betrages zu bewegen. Vor Gericht hast du jedenfalls keine Chance.

(Er hätte auch ohne Steuererklärung bis zum 5. Juni Einspruch einlegen müssen, das wäre ein Einzeiler gewesen.)