Chancen Recht zu bekommen?

Angenommen, jemand kauft von einer Privatperson gebrauchte Autoteile im Wert von 500 Euro inkl. Versandkosten. Die Teile werden jedoch nie zugestellt und auch die versprochene Rücküberweisung des Geldes erfolgt nie. Der Geschädigte hat als Beweismittel den gesamten Emailverkehr und natürlich die Überweisung. Er versucht nun, per Mahnbescheid an sein Geld zu kommen, der Gegner legt jedoch unbegründeten Widerspruch ein. Wie stehen die Chancen des Geschädigten, vor Gericht Recht zu bekommen? Auch wenn die Rechtslage eindeutig zu sein scheint, wie sind die Chancen in der Praxis?
MfG
Ego

eindeutig
Der Käufer wird Recht bekommen. Die Frage ist nur, ob der Verkäufer die Ware herausrückt bzw. zahlungsfähig ist.

bekommen? Auch wenn die Rechtslage eindeutig zu sein scheint,
wie sind die Chancen in der Praxis?
MfG
Ego

Was passiert wenn der Verkäufer zahlungsunfähig ist??

Gruß
Jesch

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Was passiert wenn der Verkäufer zahlungsunfähig ist??

Der Käufer bleibt auf den Kosten für das ganze Verfahren sitzen und hat einen wertlosen Titel in der Tasche…

Gruß Ivo

Moien!

Es ist natürlich nichts eindeutig (das einzig eindeutige bei Gericht ist, das nichts eindeutig ist ;o))!

Da du von Privat gekauft hast ging das Versandrisiko auf dich, also wäre erstmal zu klären, ob die Ware überhaupt versandt wurde und versichert war. Wenn das Paket versandt und versichert war haftet die Post. Wenn das Paket versandt aber nicht versichert war hast du Pech gehabt. Wenn das Paket nicht versendet wurde hast du natürlich die Möglichkeit zu klagen. Dies macht auch Sinn, wenn der Verkäufer derzeit pleite ist, denn so ein titel gilt ja 30 Jahre und irgendwann wird bestimmt etwas zu holen sein. Natürlich trägst du erstmal die Kosten, aber auch die fliessen in den Titel mit ein.
andererseits wäre hier ein klarer Betrugsfall gegeben, sodaß ich zuallererst Strafanzeige erstatten würde. Dies hätte den Vorteil, daß der Sachverhalt geklärt würde, was beim Zivilprozess hilfreich ist und zweitens könnte bei einer Verurteilung auch die Auflage kommen den Schaden zu ersetzen, sodaß du gar nicht klagen musst.

Bernd

hilfreich, doch Problem
Moing Bernd!
Für die ausführliche Antwort bekommst Du ein Sternchen. Wenn ich noch anführen darf, dann ist zwar eine Strafanzeige sinnvoll, aber nutzt nicht viel, wenn die Staatsanwaltschaft antwortet, dass kein öffentliches Interesse besteht und das Verfahren eingestellt wird.

Es ist natürlich nichts eindeutig (das einzig eindeutige bei
Gericht ist, das nichts eindeutig ist ;o))!

andererseits wäre hier ein klarer Betrugsfall gegeben, sodaß
ich zuallererst Strafanzeige erstatten würde. Dies hätte den
Vorteil, daß der Sachverhalt geklärt würde, was beim
Zivilprozess hilfreich ist und zweitens könnte bei einer
Verurteilung auch die Auflage kommen den Schaden zu ersetzen,
sodaß du gar nicht klagen musst.

Bernd

Hallo,

nochmal die Anmerkung, dass ein Titel nicht wertlos ist, da er über 30 Jahre gilt.

Wenn der Verkäufer im Moment kein Geld hat bedeutet nicht, dass das in den nächsten 30 Jahren so bleibt! Außerdem kann ja jeder behaupten, nichts zu haben. Gewissheit (natürlich nicht 100%ige Gewissheit, denn es kann immer noch sein, das der Schuldner dabei lügt) kann eine EV bringen. Auch die Möglichkeit einer Lohnpfändung sollte man beachten.

Und selbst wenn die Pfändung zum jetzigen Zeitpunkt ins Leere laufen muss man sein Geld immernoch nicht abschreiben. Einfach ein paar Jahre warten und erneut an den Schludner herantreten. Vielleicht ist er bis dahin zu Geld gekommen. Diese Prozedur kann man über 30 Jahre verfolgen, und wenn man dabei konsequent ist hat man gute Chancen sein Geld wieder zu bekommen. Denn ganz ehrlich: Wer möchte denn wegen 500 € jahrzehntelang am Existenzminimum leben, wenn es auch anders geht?

Also wird jeder Schuldner (falls er nicht wirklich keine andere Möglichkeit hat) versuchen, den Betrag zu begleichen um danach wieder vernünftig leben zu können. Schließlich bedeutet gerade eine EV ja nicht nur etwas für den Gläubiger sondern auch Belastungen für den Schuldner (nicht mehr kreditwürdig, manche Vermieter lassen sich eine Schufaauskunft geben usw.)

Außerdem ist allein die Beantragung des Mahnbescheids meistens nur der Versuch, einen Titel zu bekommen (MB wird normalerweise nur eingereicht, wenn kein Widerstand vom Schuldner zu erwarten ist, sonst reicht man direkt Klage ein). Der Widerspruch und das streitige Verfahren sind nun lediglich Dinge, die bei einer berechtigten Forderung alles ein bisschen hinauszögern.

Liebe Grüße
Timid

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Na na

Der Käufer wird Recht bekommen. Die Frage ist nur, ob der
Verkäufer die Ware herausrückt bzw. zahlungsfähig ist.

Hallo,

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. Und aufgrund einer so dürftigen Schilderung des Sachverhaltes eine so eindeutige Aussage zu treffen finde ich ziemlich naiv.

Gruß

Matthias

Guten Morgen, Matthias,
dass ich ziemlich naiv bin, damit hast Du leider Recht, und Du hast nicht nur Recht, sondern bekommst auch Recht, sogar von jedem Richter auf dieser Welt, denn Recht bekommen nur gewisse Leute mit Staatsexamen und nicht die Leute, die Recht haben und Recht bekommen wollen, weil sie annehmen, dass Richter Recht schaffende Bürger sind, die etwas von Gerechtigkeit verstehn.

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei
unterschiedliche Dinge. Und aufgrund einer so dürftigen
Schilderung des Sachverhaltes eine so eindeutige Aussage zu
treffen finde ich ziemlich naiv.

Gruß

Matthias

Hallo,

hast Du

-zuviel Akte X gesehen ?
-zuviele Verschwörungstherorien gelesen ?
-zu oft das Buch Ilumitanus gelesen ?
-schlechten Shit geraucht ?

Sorry, aber obwohl ich kein ausgebildeter Jurist bin, konnte ich meine Rechtsanspüche bislang auch ohne studierten Rechtsbeistand ganz gut durchsetzen.

Aber was ich nun überhaupt nicht verstehe: Aufgrund deiner Theorie ist ja alles von der Willkür des geheimen Juristenbundes abhängig. Aber für dich ist sofort klar wie die Rechtsprechnung urteilen wird. Bist du evtl. selbst Mitglied dieses Geheimbundes ???

Gruß

Matthias

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