Chancen

Guten Morgen, mal angenommen das ein Selbständiger einen Firmenwagen finanziert mit der vom Autohaus angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherung(Kurz V).
Falls der Selbständige (kurz S) mal nicht mehr arbeiten könne würde die Versicherung die Raten weiter zahlen.Das Autohaus wies aber nicht auf die Klausel mit den vorausgegangenen Krankheiten hin.
Der schlimmste Fall tritt ein und der S kann nicht nur seinen Beruf mehr ausüben, sondern ist arbeitsunfähig.
Der V wird das Problem schriftlich gemeldet. Diese weigert sich zu zahlen, da der S schon vor Vertragsabschluss Rückenprobleme hatte. Das wäre so weit grob betrachtet richtig. Allerdings waren die Rückenprobleme vorher NUR in der LWS.Die Berufsunfähigkeit tritt aber wegen Problemen in der HWS ein.
Das akzeptiert die V nicht.
Nun sind noch etliche andere Probleme aufgetreten .u.a. ein Hirntumor, schwere Polyarthrose u.a…
Der erste Antrag liegt des S 2,5 Jahre zurück, nun möcht der S die Versicherung auf Rückzahlung verklagen.
Wie sind die Chancen??

Nachtrag
Der S wäre z.Bsp. seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis jetzt arbeitsunfähig und hat z. Bsp. einen Grad der Behinderung von 40%.
Seine private Versicherung stuft ihn zu 100% als arbeitsunfähig ein und zahlt Rente.